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Beschlussvorlage (Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr; - Entlastung des Aufsichtsrates)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg

Datum: 10.04.2017 Az.: 922.5114

Drucksache Nr.: 91/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

15.05.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr;
- Entlastung des Aufsichtsrates

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastungen zu erteilen.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 91/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom
Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen
sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von
25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) - künftig
durch den Haupt- und Personalausschuss.
Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr hat insgesamt 14 Aufsichtsräte.
Davon sind 13 Aufsichtsräte hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen.
Die Befangenheit ist derzeit bei OB Dr. Müller, EBM Schöneboom, StR Burger, StR Dr.
Caroli, StRin Deusch, StR Dörfler, StRin Dreyer, StR Hirsch, StRin Rompel, StR Roth,
StR Täubert, StR Uffelmann und StR Wagenmann gegeben.
Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte
tätigen Gemeinderäte sowie der als Aufsichtsräte tätigen Verwaltungsspitze nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeiten als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß
§ 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit zu
erklären.

Tilman Petters
Bürgermeister

Markus Wurth
Stellv. Stadtkämmerer