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Beschlussvorlage (Kanadaring Lahr - Schutterplatz mit Wegeanbindung Kanadaring und Glockengumpen - Vergabe der Erd- und Straßenbauarbeiten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Gresbach

Datum: 20.03.2017 Az.: 60/605
Lau/Gr

Drucksache Nr.: 72/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

05.04.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-----------------

Betreff:

Kanadaring Lahr - Schutterplatz mit Wegeanbindung Kanadaring und
Glockengumpen
- Vergabe der Erd- und Straßenbauarbeiten

Beschlussvorschlag:

Die Firma OTL Ortenauer Tief- und Landschaftsbau GmbH aus Oberkirch wird auf
Grund ihres Angebotes vom 08.03.2017 beauftragt, die Erd- und Straßenbauarbeiten
auszuführen.
Die Auftragssumme beträgt 217.220,10 € einschl. 19 % MwSt.

Anlage(n):
Lageplan Schutterplatz

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 72/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Im Sanierungsgebiet Kanadaring geht mit der Modernisierung und Nachverdichtung eine komplette
Umstrukturierung der privaten und öffentlichen Freiflächen einher. Der Rahmenplan hat bereits großen Wert auf Erhalt, Verbesserung und Wiederherstellung der Freiraumqualitäten gelegt. Nachdem
der Gemeinderat am 16.11.2015 den Flächenstrukturplan einstimmig verabschiedet hat, wurde das
Büro Vogt mit der weiterführenden Planung für die Grün- und Freiflächen beauftragt.
Wesentliches Ziel für den Schutterplatz war es, die zukunftsfähigen Bäume zu erhalten und das
Wegesystem fließend an den Schutterradweg anzubinden, sowie einen barrierefreien Übergang über
die Schutter zu gewährleisten. Das mäandrierende Wegesystem mit partiellen Nebenwegen schafft
auf der relativ kleinen Fläche des Schutterplatzes eine parkartige Struktur, die in Flußnähe eine gewisse Aufenthaltsqualität schafft. Dem Wegeverlauf begleitende Bänke lenken den Besucher und
laden zum Verweilen auf. Der vorhandene Pavillion wird in die neue Wegestruktur angepasst und
setzt einen Akzent am Übergang zur Schutter.
Am 20.05.2016 hat der Technische Ausschuss der Entwurfsplanung des Schutterplatzes und der
Brücke zugestimmt.
Bereits im Herbst 2016 wurden die Brückenbauarbeiten für die neue Rad- und Fußgängerbrücke
über die Schutter ausgeschrieben. Aktuell laufen die Brückenbauarbeiten. Mit der Fertigstellung der
Brücke ist Ende Mai 2017 zu rechnen.
Um einen reibungslosen Übergang der Bautätigkeiten zu ermöglichen, wurden die Bauarbeiten für
die Herstellung des Schutterplatzes sowie die Wegeanbindung zum Kanadaring und zum Glockengumpen am 18.02.2017öffentlich ausgeschrieben. An der Submission am 08.03.2017 haben sich
zwei Firmen beteiligt. Das Submissionsergebnis mit den nachgerechneten Angebotsendsummen ist
in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Firma

Angebotssumme in Euro einschl. 19% MwSt

OTL , Oberkirch

217.220,10

Lässle, Schwanau-Nonnenweier

251.138,86

Die Firma OTL Ortenauer Tief- und Landschaftsbau GmbH aus Oberkirch hat nach Prüfung und
Wertung das preisgünstigste Angebot abgegeben.
Es wird vorgeschlagen, der Firma OTL Ortenauer Tief- und Landschaftsbau GmbH den Auftrag zu
erteilen.
Die Auftragssumme beträgt 217.220,10 € einschl. 19% MwSt.

Mittelverfügung:
Für die Durchführung der Baumaßnahme stehen im Haushaltsplan 2017 auf der Haushaltsstelle
2.6150.950100/008 (Sanierungsmaßnahme Kanadaring) Haushaltsmittel zur Verfügung.

Drucksache 72/2017

Seite - 3 -

Ausführungszeitpunkt:

Die Erd- und Straßenbauarbeiten erfolgen im Zeitraum vom 29.05.2017 bis voraussichtlich Anfang
August 2017.

Tilman Petters

Udo Lau

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied
hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.