Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Knotenpunktuntersuchung Burgheimer Straße/Stefanienstraße - Vorstellung der Ergebnisse)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 20.03.2017 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 71/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

05.04.2017

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

15.05.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-------------

Betreff:

Knotenpunktuntersuchung Burgheimer Straße/Stefanienstraße
- Vorstellung der Ergebnisse

Beschlussvorschlag:

1. Im Zuge der Kanalsanierung in der Burgheimer Straße werden vorbereitende
Maßnahmen für eine mögliche spätere Signalisierung des Knotenpunktes Burgheimer Straße/Stefanienstraße (Variante 3) getroffen.
2. Ist keine ausreichende Leistungsfähigkeit des bestehenden Knotenpunktes mehr
gegeben, wird die Verwaltung einen Ausbauvorschlag auf der Basis eines noch
zu erstellenden Verkehrsgutachtens für die Oststadt zur Beratung vorlegen.

Anlage(n):
- Variante 1 - Vorfahrtstraße (Luftbild Bestand)
- Variante 2 - Minikreisverkehr (Planung)
- Variante 3 - Lichtsignalanlage (Planung im Bestand)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 71/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Ausgangssituation:
Im Jahr 2016 wurde der Mischwasserkanal in der Stefanienstraße von der Burgheimer Straße bis zur Hebelstraße saniert. Ab Mitte April 2017 wird sich die Kanalsanierung auf der östlichen Seite der Burgheimer Straße vom Einmündungsbereich Stefanienstraße in Richtung Norden bis zum Anna-Keller-Weg (Baugebiet Hagendorn)
fortsetzen. Der Fahrbahnteiler im Einmündungsbereich Stefanienstraße muss im Zuge der Bauarbeiten entfernt werden. Somit besteht die Möglichkeit, den Knotenpunkt
hinsichtlich seiner Gestaltung zu verändern.
In der Vergangenheit war vom Technischen Ausschuss der Wunsch an die Stadtverwaltung herangetragen worden, die Machbarkeit eines Minikreisverkehrs untersuchen zu lassen. Die Verwaltung hat deshalb das Büro Fichtner Water & Transportation GmbH, Freiburg mit einer Knotenpunktuntersuchung beauftragt.
Im Rahmen der Knotenpunktuntersuchung wurde am 17. November 2016 von 6-10
Uhr und von 15-19 Uhr eine Verkehrszählung durchgeführt, um die aktuellen Verkehrsbelastungen zu erfassen. Diese Daten bildeten die Grundlage für eine Verkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2030. In der Verkehrsprognose sind neben einer allgemeinen Entwicklung des Verkehrs auch spezifische Verkehre aus geplanten bzw. gerade entstehenden Baugebieten (Hosenmatten II, Hagendorn und Altenberg) enthalten, die durch eine Verkehrserzeugungsberechnung ermittelt wurden.
Die Verkehrsströme wurden annahmebasiert auf das Verkehrsnetz verteilt.
Als mögliche Knotenpunktformen wurden die Vorfahrtstraße (Bestand), ein Minikreisverkehr mit überfahrbarer Mittelinsel und ein lichtsignalgeregelter Knotenpunkt (Ampel) untersucht. Für diese drei Knotenpunktformen wurde die Verkehrsqualität ermittelt. Indikatoren hierfür sind mittlere Wartezeit und Rückstaulänge.
Ergebnisse:
Bis zum Prognosejahr 2030 werden die Verkehrsbelastungen in der Burgheimer
Straße und der Stefanienstraße zunehmen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick
über die Querschnittsbelastungen der maßgebenden (hier: abendlichen) Spitzenstunde eines durchschnittlichen Werktages (hier: Mo.-Fr.) für das Prognosejahr 2030.
Zählung 2016 [Kfz/h]

Prognose 2030 [Kfz/h]

Zunahme

Burgheimer Straße Nord

904

1.054

+17 %

Burgheimer Straße Süd

909

1.039

+14 %

Stefanienstraße

537

587

+9%

Für die drei Knotenpunktformen ergeben sich folgende Gesamtqualitätsstufen des
Verkehrsablaufs:

Gesamtqualitätsstufe

Vorfahrtstraße
Bestand
2016
D

Vorfahrtstraße
Prognose-Nullfall
2030
E

Minikreisverkehr
LSA
Prognose-Planfall Prognose-Planfall
2030
2030
B
C/D

(A–F entspricht sehr gut – sehr schlecht, Planungsziel: A–D)

Drucksache 71/2017

Seite - 3 -

Bewertung der Ergebnisse:
1. Variante – Vorfahrtstraße
Der Knotenpunkt ist mit der Vorfahrtstraße zum jetzigen Zeitpunkt noch leistungsfähig. Beim Prognose-Nullfall 2030, d.h. einer Beibehaltung der Vorfahrtstraße bis zum
Jahr 2030 würde der Knotenpunkt in den Spitzenstunden an seine Kapazitätsgrenze
gelangen. Durch höhere mittlere Wartezeiten der Einbieger aus der Stefanienstraße
und somit größeren Rückstaulängen könnte es dazu kommen, dass die Zufahrt aus
der Albert-Schweitzer-Straße zur Stefanienstraße zugestaut wird. Die Wartezeiten für
den Linkseinbieger aus der Burgheimer Straße würden ebenfalls zunehmen.
2. Variante – Minikreisverkehr
Ein Minikreisverkehr mit einem Durchmesser von 17 m würde im Jahr 2030 die Gesamtqualitätsstufe B erreichen. Da bei einem Kreisverkehr alle Verkehrsströme
gleichberechtigt sind, würde sich die Situation in der Stefanienstraße deutlich verbessern (vor allem für die Linkseinbieger aus der Stefanienstraße), die Situation in
der Burgheimer Straße aber insgesamt etwas verschlechtern, da die Geradausverkehre bei der Einfahrt in den Kreisverkehr wartepflichtig sind. Dennoch wäre der Knotenpunkt unter Berücksichtigung aller Verkehrsströme gut leistungsfähig.
Bei der Gesamtbewertung des Minikreisverkehrs spielt aber nicht nur die Leistungsfähigkeit eine Rolle, sondern auch die Befahrbarkeit, Sichtbeziehungen sowie die
Fußgängerführung. An diesem Knotenpunkt hat die angrenzende Bebauung großen
Einfluss auf die Geometrie des Minikreisverkehrs. Die Mittelinsel wäre stark in die
Stefanienstraße, d.h. in Richtung Osten verschoben, sodass der Geradeausverkehr
aus Richtung Norden im Prinzip geradeaus durchfahren könnte. Der positive Effekt
einer verkehrsdämpfenden Wirkung wäre hier nicht erreichbar.
Für den Fußgängerverkehr würden sich vor allem auf dem westlichen Gehweg der
Burgheimer Straße Einschränkungen ergeben. Beim Fußgängerüberweg südlich des
Kreisverkehrs wäre die Aufstellfläche nur knapp 1 m breit, was vor allem beim Thema
Schulwegsicherheit
(Friedrichschule,
Geroldseckerschule,
Clara-SchumannGymnasium) ein erhebliches Defizit darstellen würde.
Ebenfalls kritisch zu bewerten sind die beiden Grundstückszufahrten zwischen der
Burgheimer Straße Nord und der Stefanienstraße, die in den Minikreisverkehr münden würden.
3. Variante – Lichtsignalanlage (LSA)
Ein lichtsignalgeregelter Knotenpunkt würde im Jahr 2030 die Gesamtqualitätsstufe
C erreichen, wenn die Fußgänger queren, während ein Rechtseinbiegen möglich ist
(bedingt verträglich), bzw. die Gesamtqualitätsstufe D, wenn die Fußgänger in einer
eigenen Phase, d.h. unter Vollschutz queren können. Der Knotenpunkt wäre somit
noch leistungsfähig.
Durch die neue Fußgängerfurt in der Burgheimer Straße könnte der weiter nördlich
gelegene Fußgängerüberweg mit der Mittelinsel entfallen, sodass der Linksabbiegestreifen verlängert werden könnte. Die beiden Grundstückszufahrten zwischen der
Burgheimer Straße Nord und der Stefanienstraße wären teilgesichert.

Drucksache 71/2017

Seite - 4 -

Fazit:
Resultierend aus den Ergebnissen der Knotenpunktuntersuchung empfiehlt das Büro
Fichtner die 3. Variante – Lichtsignalanlage (LSA) als Vorzugsvariante für den Prognosehorizont 2030. Die Verwaltung schließt sich dieser Empfehlung an.
Die Verwaltung sieht zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Handlungsbedarf, da der
Knotenpunkt in Form der bestehenden Vorfahrtstraße noch leistungsfähig ist. Zudem
sind in diesem Jahr keine Haushaltsmittel für eine Umgestaltung des Knotenpunktes
vorhanden. Im Zuge der Kanalsanierung können jedoch vorbereitende Maßnahmen
(bspw. Leerrohre) getroffen werden.
Eine Umgestaltung ist vor allem aus wirtschaftlicher Sicht erst dann sinnvoll, wenn
sich die Leistungsfähigkeit der bestehenden Vorfahrtstraße durch zusätzliche Verkehre aus umliegenden Baugebieten verschlechtern sollte.
Die Verwaltung empfiehlt eine jährliche Betrachtung der Situation, um bei Bedarf
rechtzeitig reagieren zu können.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das
Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen
Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.