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Informationsvorlage (Städtebauliches Erneuerungsgebiet KANADARING - Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Städt. Wohnungsbaugesellschaft mbH über die Erneuerung (umfassende…

                                    
                                        Information
Amt: 622
Meßner

Datum: 29.03.2017

Az.: 62/622-M

Drucksache Nummer:
80/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

29.05.2017

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Städtebauliches Erneuerungsgebiet KANADARING - Abschluss einer Vereinbarung
zwischen der Stadt Lahr und der Städt. Wohnungsbaugesellschaft mbH über die Erneuerung (umfassende Modernisierung und Instandsetzung) der Gebäude Kanadaring 20,22 und 24 (Quartiersmitte)

Mitteilung:

Der Abschluss der Erneuerungsvereinbarung hinsichtlich der Gebäude Kanadaring
20,22 und 24 und deren Inhalt wird zur Kenntnis genommen.

Anlage(n):
Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 80/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr beabsichtigt, Anfang Mai 2017 mit der
umfassenden Modernisierung der Gebäude Kanadaring 20,22 und 24 zu beginnen und die
Maßnahme nach Möglichkeit bis Frühjahr 2018 abzuschließen. Die mit ca. 5,9 Mio € kalkulierten Baukosten werden in Höhe von max. 35 % bzw. ca. 2,07 Mio € bezuschusst (davon zu
60 % aus Bund-Länder-Programm SSP, zu 40 % durch die Stadt Lahr). Die beiliegende Vereinbarung ist wesentliche Grundlage für die Städtebauförderung und damit für einen förderunschädlichen Baubeginn.
Vereinbarungsabschluss und –vollzug erfolgen in Umsetzung folgender Gemeinderatsbeschlüsse:
- Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt – SSP“ mit hinterlegter Kosten- und Finanzierungsübersicht, Festlegung des Förderrahmens, Beschluss vom
27.10.2014
- förmliche Festsetzung des Erneuerungsgebiets „Kanadaring“, Zugrundelegung der Sanierungsziele, mitunter die Modernisierung der relevanten Gebäude, Beschluss vom
20.04.2015
- Rahmenplanung (Fortschreibung), städtebauliches Konzept, Beschluss vom 27.07.2015
Die Fassung der Erneuerungsvereinbarung entstand in enger Abstimmung mit den Sanierungsbeteiligten, insbesondere auch unter Beteiligung des Rechtsamtes, und unter Berücksichtigung der für die Förderung maßgeblichen Vergabevorschriften.
Das mit o. g. Vereinbarung initiierte Vorhaben und gleichsam wichtige Sanierungsziel ist
nach der nahezu abgeschlossenen Erneuerung der Gebäude Schwarzwaldstraße 51,53 und
55 der zweite große Gebäudesanierungsblock der Städt. Wohnungsbaugesellschaft mbH
Lahr im festgesetzten Erneuerungsgebiet. In weiteren Abschnitten werden die Modernisierungen der Gebäude Kanadaring 47 und 53 (Zeilen am Schutterplatz), sowie –ausgehend
vom neuen Kreisverkehr in Richtung Quartiersmitte- die Gebäude Kanadaring 79, 81/83 und
85/87 sowie das Gebäude Kanadaring 89/91 folgen.

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Tilman Petters

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Ralph Brucker