Beschlussvorlage
Amt: 201
Dinger
Datum: 25.10.2017 Az.: 201/Dg
Drucksache Nr.: 278/2017
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
06.11.2017
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Stadt Lahr als Spendenempfänger -
Beschlussvorschlag:
Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt.
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 278/2017
Seite - 2 -
Begründung:
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 18.02.2006 die Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) geändert, und in § 78 der GemO den Abs. 4 eingefügt.
In § 78 Abs. 4 der GemO wurde das „neue“ Spendenverfahren aufgenommen. Hierüber
wurde der Haupt- und Personalausschuss in seiner Sitzung vom 26.06.2006 (Drucksache
Nr. 34/2006), sowie der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.07.2006 (Drucksache Nr.
92/2006) unterrichtet.
Mit Datum vom 20.09.2006 wurde die Dienstanweisung über die „Annahme von Spenden
und ähnlichen Zuwendungen“ erlassen.
Die Zuständigkeit des Haupt- und Personalausschusses für die Annahme der Spenden,
wurde diesem in der Sitzung des Gemeinderates am 25.09.2006 durch Änderung der
Hauptsatzung übertragen.
Die Verwaltung bittet den Haupt- und Personalausschuss um Zustimmung zur Annahme
bzw. Vermittlung der in Anlage aufgeführten Spenden.
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister
Markus Wurth
Stellv. Stadtkämmerer