Beschlussvorlage (Rathaus 2 - Installation eines redundanten Heizsystems - Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben)
11. Juli 2017
Beschlussvorlage Amt: 603 Otto Datum: 28.06.2017 Az.: Drucksache Nr.: 121/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.07.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Rathaus 2 - Installation eines redundanten Heizsystems - Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben Beschlussvorschlag: Die Pelletsheizung im Rathaus 2 wird um ein redundantes Heizsystem erweitert. Die Gesamtkosten einschließlich der Nebenkosten und Honorare belaufen sich auf 89.000 Euro. Der Haupt-und Personalausschuss bewilligt hierfür gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.0620.942000/999 (Verwaltungsgebäude -bauliche Verbesserungen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 89.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt (vorläufig) durch eine im Vergleich zum Planansatz 2017 um 89.000 Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Beschluss über die endgültige Deckung der Mehrausgaben wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer erneuten Gremiumsbefassung herbeigeführt. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 121/2017 Seite - 2 - Begründung: Rathaus 2 – Installation eines redundanten Heizsystems - Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben Im Rathaus 2 wurde 2013 eine Pelletsheizung installiert. Im Keller des Gebäudes wurde hierzu ein Pelletlager eingerichtet. Der Pelletskessel wird durch das unmittelbar nebenan befindliche Pelletslager mit Pellets versorgt. Die Austragung der Pellets aus dem Pelletsraum erfolgt durch eine mittig am Boden installierte Förderschnecke. Diese Förderschnecke sorgte in der Vergangenheit mehrfach für Störungen und Ausfälle der Heizungsanlage. Im Dezember 2016 wurde die Förderschnecke im Rahmen der Gewährleistung vollständig erneuert. Es wird davon ausgegangen, dass durch diese Maßnahme die Hauptursache der Störungen beseitigt ist. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Pelletsanlagen im Vergleich zu z.B. Gas- oder Ölheizungen anfälliger für Störungen sind. Insbesondere ist dies bei größeren Anlagen und Anlagen mit in Bestandsräumen integrierten individuellen Pelletslagern der Fall. Fachplaner empfehlen daher zwischenzeitlich zusätzlich zu derartigen Pelletsanlagen ein redundantes System zu installieren. Ein Gas-Niedertemperaturkessel würde sich im Rathaus 2 anbieten, da im Keller ein Gas-Hauptanschluss vorhanden ist. Der Gas-Notkessel soll in die bestehende Heizungsanlage eingebunden werden, um die Betriebssicherheit der Wärmeversorgung im Rathaus 2 zu gewährleisten. Sollte es zu einem Ausfall des Pelletskessels kommen, übernimmt der Gaskessel die Beheizung und das Gebäude kann ohne Einschränkung in Betrieb bleiben. Die Kosten für das vor beschriebene redundante Heizsystem setzen sich wie folgt zusammen: Kostengruppe 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 4.100 Euro Kostengruppe 420 Wärmeversorgungsanlagen 52.800 Euro Kostengruppe 480 Gebäudeautomation 7.300 Euro Honorar ca. 12.800 Euro Nebenkosten ca. 12.000 Euro Gesamt 89.000 Euro Somit liegen die Gesamtkosten für das redundante Heizsystem bei 89.000 Euro. Die Verwaltung schlägt vor, vor der Heizperiode 2017 die bestehende Pelletsanlage im Rathaus 2 um ein redundantes Heizsystem für insgesamt 89.000 Euro zu erweitern. Mittel hierfür sind im Haushaltsplan 2017 nicht vorgesehen und sind somit im Wege einer Mehrausgabenbewilligung bereitzustellen. Die im Haushaltsplan 2017 unter der Finanzposition 2.0620.942000/999 (Verwaltungsgebäude -bauliche Verbesserungen) in Höhe von 30.000 Euro veranschlagten Ausgabemittel sind für die planmäßig vorgesehenen Maßnahmen (EDVVerkabelung, Austausch und Netzerweiterung) gebunden. Die Deckung der Mehrausgaben kann (vorläufig) durch eine im Vergleich zum Planansatz 2017 um 89.000 Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolgen. Im Haushaltsplan 2017 ist zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme in Höhe von 7,5 Mio. Euro veranschlagt. Der Beschluss über die endgültige Deckung der Mehrausgaben soll zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer erneuten Gremiumsbefassung herbeigeführt werden. Tillmann Petters Bürgermeister Silke Kabisch Abteilungsleitung