Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Kinderspielmarkierungen in der Weiherstraße und auf dem Gehweg in der Stefanienstraße)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 01.08.2017 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 200/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verkehrsausschuss

12.09.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

302

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Kinderspielmarkierungen in der Weiherstraße und auf dem Gehweg in der Stefanienstraße

Beschlussvorschlag:

Die Markierung von Kinderspielen


auf der Fahrbahn in der nördlichen Weiherstraße (verkehrsberuhigter Bereich)



und auf dem nördlichen Gehweg in der Stefanienstraße zwischen Hebelstraße
und Albert-Schweitzer-Straße

wird befürwortet.

Anlage(n):
- Übersichtsplan

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 200/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Kinderspielmarkierungen in der Weiherstraße
Die nördliche Weiherstraße ist zwischen Moltke- und Werderstraße verkehrsberuhigter
Bereich mit einer Mischverkehrsfläche für Fußverkehr, Radverkehr und Kfz-Verkehr.
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gelten dort folgende Ge- oder Verbote:
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht
parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind
überall erlaubt.
Insbesondere das erste Gebot wird in der Weiherstraße häufig missachtet In regelmäßigen Abständen werden Geschwindigkeitsmessungen in der Weiherstraße durchgeführt, zuletzt in den Zeiträumen 28.02.-06.03.2017 und 08.03.-15.03.2017, die dies belegen.
In beiden Fällen erfasste das Messgerät Fahrzeuge, die aus Richtung Moltkestraße in
Richtung Werderstraße fuhren. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Geschwindigkeitsklassen (-verteilungen) und Geschwindigkeitskennzahlen der beiden Zeiträume.
Zeitraum 28.02.-06.03.2017:

Summe/Tag

Insgesamt wurden für die Fahrtrichtung Moltkestraße-Werderstraße 3.092 Fahrzeuge
erfasst. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 21 km/h.

Drucksache 200/2017

Seite - 3 -

Zeitraum 08.03.-15.03.2017:

Summe/Tag

Insgesamt wurden für die Fahrtrichtung Moltkestraße-Werderstraße 3.380 Fahrzeuge
erfasst. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 17 km/h.
Bei beiden Messungen lag die Durchschnittsgeschwindigkeit über der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit, zudem wurden z.T. deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgezeichnet.
In Bezug auf die Straßenraumgestaltung entspricht die nördliche Weiherstraße bereits
einem verkehrsberuhigten Bereich. Es handelt sich um eine gepflasterte Mischverkehrsfläche mit alternierenden Parkflächen sowie Grünflächen/Baumbestand. Um im Straßenverlauf auf den verkehrsberuhigten Bereich hinzuweisen und den Aufenthaltscharakter zu betonen, sollen an zwei bis drei Stellen Spiel-/Lernmarkierungen aufgebracht
werden. Es folgen drei Beispiele.

Drucksache 200/2017

Seite - 4 -

Kinderspielmarkierungen in der Stefanienstraße
Im Jahr 2017 wurden aufgrund einer Kanalbaumaßnahme die Fahrbahn sowie die
Gehwege zwischen der Hebelstraße und der Burgheimerstraße neu hergestellt. Auf
dem nördlichen Gehweg zwischen der Hebelstraße und der Albert-Schweitzer-Straße
darf seitdem nicht mehr geparkt werden, da es sich um einen wichtigen Schulweg handelt.
Da die Breite des Gehwegs und der geringe Höhenunterschied zwischen Gehweg und
Fahrbahn dennoch zum Parken verleitet, sollen in diesem Abschnitt ebenfalls Spiel- und
Lernmarkierungen auf dem Gehweg markiert werden, um die Funktion des Gehweges
zu verdeutlichen.

Fußverkehrsförderung in Lahr
Die Weiherstraße und die Stefanienstraße wurden im Rahmen der Fußverkehrs-Checks
2016 analysiert. Die Fußverkehrs-Checks sollten sowohl die beteiligten Bewohner
zweier Wohnquartiere als auch Vertreter der Gemeinderatsfraktionen für die Belange
von Fußgängern und die allgemeine Bedeutung der Fußverkehrsförderung in Lahr sensibilisieren. Dabei soll das übergeordnete Ziel verfolgt werden, den öffentlichen Raum
für Fußgänger zurückzuerobern und so das zu Fuß Gehen sicherer und attraktiver zu
machen. Die Verwaltung bittet deshalb den Verkehrsausschuss, die Spielmarkierungen
zu befürworten.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.