Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Bebauungsplan DREYSPRINGSTRASSE - Beratung des Vorentwurfs - Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Etter

Datum: 10.06.2013 Az.: -0684 Et/Ko Drucksache Nr.: 129/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

19.06.2013

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

08.07.2013

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

-----------

Betreff:

Bebauungsplan DREYSPRINGSTRASSE
- Beratung des Vorentwurfs
- Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Beschlussvorschlag:

1. Dem Vorentwurf wird zugestimmt.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB – Bebauungsplan der
Innenentwicklung – durchgeführt.
3. Auf Grundlage des Vorentwurfs wird gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.

Anlage(n):
1. Begründung (Gewässerrandstreifen / Art der baulichen Nutzung)
2. Bestandsplan mit Geltungsbereich
3. Vorentwurf Nutzungsplan
4. Vorentwurf planungsrechtliche Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung
5. Gutachterliche Stellungnahme der GMA

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 129/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Für den Bebauungsplan DREYSPRINGSTRASSE – den Bereich zwischen Dreyspringstraße, Schutter, Gutleutstraße und nördlicher Grundstücksgrenze des Schlachthofareals – hat der Gemeinderat am 18. Juni 2012 den Aufstellungsbeschluss gefasst. In
selber Sitzung wurde dazu auch eine Veränderungssperre erlassen. Anlass hierfür war die
von der Grundstückseigentümerin angestrebte Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes auf
dem unmittelbar nördlich an die Schutter angrenzenden Grundstück. Eine dementsprechende Bauvoranfrage liegt derzeit im Zuge des Widerspruchsverfahrens beim
Regierungspräsidium.
Obwohl das Planungsgebiet die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13a - Bebauungspläne der Innenentwicklung - des Baugesetzbuches erfüllt, wurde beim
Aufstellungsbeschluss nicht dezidiert darauf hingewiesen. Dies wird nun im Zuge der
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung nachgeholt. Da Bebauungspläne nach
§ 13a BauGB keiner Umweltprüfung bedürfen, wird auch darauf in diesem Zuge hingewiesen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nun durchgeführt
werden. Es liegt ein Vorentwurf für den Bebauungsplan vor (siehe Anlagen 3 + 4), auf
dessen Grundlage sich eine sinnvolle Beteiligung durchführen lässt. Seine wesentlichen
Inhalte lauten wie folgt:
10 m breiter Gewässerrandstreifen entlang der Schutter,
Die Fläche zwischen Gewässerrandstreifen und Fuß- und Radweg wird als einge
schränktes Gewerbegebiet festgesetzt, in dem nur nicht wesentlich störende Betriebe zulässig sind (eingeschränktes GE) und
zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschossen ist.
Hierzu wurde die GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH im Mai
2013 beauftragt, eine Stellungnahme zum Standort abzugeben. Im Ergebnis bestätigt sie die von der Stadt eingeschlagene Vorgehensweise (siehe Anlage 5).
Das Grundstück des Schlachthofs – Jugend und Kultur wird als Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Zwecke festgesetzt.
(Zur Begründung dieser Festsetzungen siehe Anlage 1)
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan DREYSPRINGSTRASSE die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden auf der Grundlage des Vorentwurfs durchzuführen.

Karl Langensteiner-Schönborn

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.