Beschlussvorlage (Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss)
Sitzung: Technischer Ausschuss (4. Sitzung)
27. März 2017
27. März 2017
Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 06.03.2017 Az.: -0687 Lö/Br Drucksache Nr.: 57/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 22.03.2017 vorberatend öffentlich Gemeinderat 27.03.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ------------ Betreff: Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Für den im beigefügten Übersichtsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Anlage(n): - Bestandsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 57/2017 Seite - 2 - Begründung: Der Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT stammt aus dem Jahr 1989. Er definiert die Arten der baulichen Nutzung (vor allem Kern- und Mischgebiete) und schließt für den größten Teil der Innenstadt Vergnügungsstätten aller Art aus. Weitere Regelungen enthält er als einfacher Bebauungsplan nach § 30 (3) BauGB nicht. In den letzten Jahren sind zwei (neue) Entwicklungen zu beobachten: es werden Kleinstgaststätten eröffnet, in denen im Wesentlichen die maximal zulässigen drei (besonders lukrativen) Geldspielautomaten vorhanden sind, und Einzelhandelsgeschäfte werden zu Wettbüros, die rechtlich nicht als Vergnügungsstätten gelten, umgenutzt. Beide Entwicklungen betreffen auch die Innenstadt und widersprechen dem städtebaulichen Ziel diese attraktiv zu halten bzw. zu stärken. Sie können allerdings durch den Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT momentan nicht verhindert oder gesteuert werden. Dieser Mangel soll durch eine Planänderung für den gesamten Geltungsbereich behoben werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die festgesetzten Nutzungsarten zu überprüfen und gegebenenfalls an die heutigen Verhältnisse anzupassen. Um zwischenzeitliche unerwünschte Entwicklungen im Geltungsbereich des neuaufzustellenden Bebauungsplans zu verhindern, soll außerdem eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch erlassen werden. Ausnahmen, die das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes inhaltlich nicht tangieren, sind jedoch möglich. Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung zu fassen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.