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Beschlussvorlage (Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST - Information an den Gemeinderat - Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2018 - Verlängerung des…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 20
Singler

Datum: 12.02.2018 Az.: 791.30

Drucksache Nr.: 39/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.03.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

19.03.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST
- Information an den Gemeinderat
- Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2018
- Verlängerung des Finanzierungsvertrages

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat nimmt
a) die fortgeschriebene Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2018,
b) die Darstellung der noch möglichen Gebäude- und Grundstückserlöse und
c) die Auswirkungen der Fristüberschreitungen aus dem Bund-Kaufvertrag (Nachzahlungspflicht) zur Kenntnis und
erklärt sich mit den getroffenen Annahmen einverstanden.
2. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank Baden-Württemberg wird bis zum 31.12.2019 verlängert.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendige Genehmigung einzuholen.

Anlage(n):
KuF 2018 - Zusammenfassung
KuF 2018 - gesamt
KuF 2032 - Ergebnisübersicht
Grundstücksübersicht
Positionspapier IGZ
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 39/2018

Seite - 2 -

Begründung:
1. Allgemeines
Die Finanzierung des Grunderwerbs und der Baureifmachung des Flughafenareals Ost wird als kreditähnliches Rechtsgeschäft nach § 87 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) außerhalb des Haushaltes über das Rahmenkonto OST bei der
Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) finanziert. Grundgedanke der Rahmenkontofinanzierung ist, dass sämtliche Ausgaben durch Einnahmen nur aus Grundstücksverkäufen refinanziert werden. Andere aus dem Erwerb resultierende Einnahmen, wie etwa Mieteinnahmen oder Grund- und Gewerbesteuer aus erfolgten
Verkäufen und Ansiedlungen bleiben in dieser Betrachtung außen vor.
Grundlage für die Ermittlung des voraussichtlichen Kreditbedarfs sowie der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen bildet für das Ostareal eine Kosten- und
Finanzierungsübersicht (KuF). Diese wird grundsätzlich jährlich fortgeschrieben.
Die Fortschreibung für die Jahre 2014/2015 musste aufgrund einer Großansiedlung auf dem Flughafenareal und der in der Folge erforderlichen Änderung bei der
Zuständigkeit in der Abwasserbeseitigung zunächst zurückgestellt werden. In der
Folgezeit wurden die Abbruch- und Erschließungsverpflichtungen sowie die veräußerbaren Flächen und Gebäude einerseits anhand der Verpflichtungen aus dem
Bund-Kaufvertrag und andererseits im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) neu bewertet und flossen dann in
die Fortschreibung der KuF ein.
Auf der Grundlage der zuletzt für das Jahr 2013 aktualisierten Kosten- und Finanzierungsübersicht erfolgte am 10.06.2014 die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Diese ist bis zum 26.05.2018 befristet. Die Genehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg wurde mit der Maßgabe verbunden, dass die Stadt
mit Vorlage der jährlichen Haushaltssatzung dem Regierungspräsidium eine
Übersicht über den Stand der Grunderwerbs- und Erschließungsmaßnahme
(Flughafenareal Ost) sowie die möglichen Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt vorlegt.

Drucksache 39/2018

Seite - 3 -

2. Rahmendaten Bund-Kaufvertrag
Mit Kaufvertrag vom 30.12.1996 wurde durch die Stadt Lahr und die Gemeinde
Friesenheim sowohl das West- als auch das Ostareal des Flughafenareals erworben. Der Kaufpreis für das Gesamtareal betrug insgesamt € 19,17 Mio. Hiervon
entfallen auf den Osten € 17,22 Mio. und auf den Westbereich € 1,95 Mio. Über
die Zusammensetzung des Kaufpreises gibt die nachfolgende Tabelle Auskunft:
OST
6.406.501,72 €
21.523.865,06 €

WEST
8.439.706,00 €
1.952.610,40 €

GESAMT
14.846.207,72 €
23.476.475,46 €

Abzgl. Abbruchkosten
Abzgl. Entsiegelung Flächen

- 3.350.419,00 €

- 6.431.934,27 €
- 1.175.971,33 €

- 9.782.353,27 €
- 1.175.971,33 €

Zwischensumme

24.579.947,78 €

2.784.410,81 €

27.364.358,58 €

Davon 70 % (Marktlageabschlag)

17.205.963,59 €

1.949.087,57 €

19.155.051,16 €

Nach Differenzausgleich

17.217.893,66 €

1.950.438,97 €

19.168.332,63 €

Fläche
Gebäude

Anteil Lahr
Anteil Friesenheim

1.703.221,39 €
247.217,58 €

Neben dem reinen Kaufpreis sind im Bund-Kaufvertrag weitere ausgabenrelevante
Regelungen getroffen, welche heute besonders negativ ausgaberelevant auswirken. Dies sind im Folgenden:
 Abbruch- bzw. Entsiegelungskosten
Hierfür wurden für das Gesamtareal € 10.958.324,60 in Abzug gebracht. Laut
Kaufvertrag erfolgt eine Nachzahlung, wenn die angesetzten Kosten nicht erreicht werden. Für Erstattungen des Bundes gilt hingegen die Obergrenze von
€ 19,168 Mio. bezogen auf das Gesamtareal.
Für das Ostareal wurden kaufvertraglich keine Entsiegelungskosten in Abzug
gebracht. Tatsächlich entstehende Entsiegelungs- und in diesem Zusammenhang i.d.R. anfallende Entsorgungskosten sind in voller Höhe von der Stadt zu
tragen.
 Abbruchkosten für Abbruchgebäude ohne kaufvertraglich angesetzte
Kosten
In der Anlage 4 zum Kaufvertrag sind die Abbruchgebäude aufgelistet. Bezogen
auf das Ostareal sind insgesamt 137 Gebäude zum Abbruch vorgesehen. Davon sind 49 Gebäude ohne Abbruchkosten versehen. Diese Gebäude sind nach
den Regelungen des Kaufvertrages ebenfalls abzubrechen. Die entstehenden
Abbruchkosten gehen dabei zu Lasten der Stadt. Zwischenzeitlich wurden 19
dieser Gebäude abgebrochen. Die Abbruchkosten lagen bei € 397.590,23. Drei
Gebäude wurden anderweitig entfernt und 12 Gebäude dieser Kategorie wurden aus der Abbruchverpflichtung entlassen. Bei den restlichen 15 noch abzubrechenden Gebäuden ist mit weiteren Abbruchkosten zu rechnen, für die es
keine Abbruchkostenerstattung des Bundes geben wird.
…

Drucksache 39/2018

Seite - 4 -

 Nicht anerkennungsfähige Abbruchkosten
Im Rahmen der Abrechnung von Abbruchmaßnahmen werden teilweise entstandene Abbruchkosten nicht als erstattungsfähig anerkannt. Im Rahmen der
Kaufverhandlungen wurde z.B. die Wiederverfüllung der Keller von der Abrechnung ausgeschlossen. Die hierfür anfallenden Kosten gehen als Grundstücksherrichtungskosten zu Lasten der Stadt.
 Baupreissteigerungen der Abbruchkosten
Im Kaufvertrag wurde geregelt, dass die Abbruchkosten auf den durchschnittlichen Baupreisindex der Jahre 1994 – 1996 herunterzurechnen sind. Die zwischenzeitlich eingetretenen Baupreissteigerungen gehen als Differenz zu den
tatsächlichen Abbruchkosten zu Lasten der Stadt.
 Abbruchkosten für Bestandsgebäude
Die als Bestandsgebäude erworbenen Gebäude sind teilweise nicht marktgängig und müssen abgebrochen werden (z.B. Geb. A1). Des Weiteren sind Bestandsgebäude z.T. aufgrund der mittlerweile maroden Bausubstanz bzw. unverhältnismäßig hoher Unterhaltungskosten abzubrechen. Die Verkäuferin beteiligt sich an diesen Abbruchkosten nicht. So muss neben den nicht realisierten
Veräußerungserlösen auch noch der Abbruch bezahlt werden. Hierfür wurden
an Abbruchkosten insgesamt T€ 386 eingestellt. Der eigentliche Buchwertabgang kann auf dem Rahmenkonto bzw. in der KuF nicht abgebildet werden.
Dies wäre nur bei einer bilanziellen Betrachtung möglich. Da der Erwerb jedoch
über Kredit getätigt wurde ist der so entstehende Buchwertverlust im Schuldenstand abgebildet.
 Nachzahlungspflicht bei Fristüberschreitung
Im Bund-Kaufvertrag sind die Fristen zum Rückbau der auf Abbruch gesetzten
Gebäude festgelegt. Nach einer ersten Verlängerung waren die Gebäude im für
das Ostareal noch maßgeblichen Sektor B bis zum 31.12.2008 abzubrechen.
Die Fristen zum Abbruch dürfen um vier Jahre überschritten werden. Diese
Überziehungsfrist ist bereits am 30.12.2012 ausgelaufen. Zwischenzeitlich liegt
eine Nachtragsvereinbarung zur Verlängerung der Abbruch- und Erschließungsfrist bis zum 31.12.2021 vor. Bei der Abbruchfrist schließt sich hieran eine
4-jährige Überziehungsfrist an, die dann bis 31.12.2025 läuft.
 Kosten für Altlastenerkundung / -beseitigung
Die Vertragsregelungen sehen eine Beteiligung des Bundes bis zur Höhe des
Kaufpreises von € 19,168 Mio. vor. Dies gilt sowohl für das Ost- als auch für
das Westareal. Die betragsmäßige Begrenzung gilt auch unter Einbeziehung
eventueller Erstattungsleistungen des Bundes für die Abbruchkosten von auf
Abbruch gesetzten Gebäuden. Nicht unter diese kaufvertragliche Obergrenze
fallen die Kosten der im sog. AVL-Verfahren bereits durchgeführten und noch
durchzuführenden Altlastensanierungen.
…

Drucksache 39/2018

Seite - 5 -

 Auswirkung der Kaufvertragsregelungen
Die Bedeutung des Kaufvertrags aus 1996 darf durchaus epochal genannt werden. Es waren Voraussetzungen, Ziele und Auswirkungen unterschiedlichster
Art zu berücksichtigen und die Stadt darf sich noch heute glücklich schätzen,
die Flächen erworben zu haben. Neben guten Regelungen für die Stadt –etwa
im Bereich der Altlasten- enthält der Vertrag auch Bestimmungen, die für die
Stadt sehr ungünstig sind und bis heute nachwirken. So zum Beispiel die Details der Abbruch- und Erschließungspflichten, sowie hauptsächlich die Festlegung von Nachzahlungspflichten bei Fristüberschreitung. Dies bleibt auch für
die Zukunft Gegenstand von Verhandlungen zwischen der Stadt und der BImA
mit weitreichender Bedeutung für den Haushalt der Stadt Lahr.

3. Überarbeitung der KuF für das Jahr 2018
3.1 Einnahmen
 Gebäudeerlöse
Lt. Bund-Kaufvertrag entfallen für das Ostareal Erwerbskosten für Bestandsgebäude in Höhe von rd. € 21,53 Mio. Nach Abzug des mit dem Bund vereinbarten
Marktlageabschlages betrug der Kaufpreis gegenüber dem Bund immer noch
€ 15,08 Mio. Aufgrund anfangs optimistischer Einschätzungen, die sich im Laufe
der Zeit jedoch deutlich nicht erfüllten, wurden die Gebäudeerlöse in der KuF
wie folgt eingestellt.

Tabelle 1: Gebäudeerlöse KuF
Gebäudeerlöse
für Bestandsgebäude
jeweils indexierte
Werte

Gebäudeerlöse
Gebäudeerlöse
für Bestandsgebäude

KuF
1997

KuF
1998

KuF
1999

KuF
2000

KuF
2001

KuF
2002

KuF
2003

KuF
2005

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

8.766
KuF
2012

8.811
KuF
2013

T€

T€

24.02
9 23.687 22.789 12.928 10.398
KuF
KuF
KuF
KuF
KuF
2006
2007
2008
2010
2011

jeweils indexierte
Werte

T€

T€

T€

Gebäudeerlöse

8.000

8.000

8.000

T€
8.342

T€
8.342

8.342

8.342

8.811
KuF
Stand
2018
Rahmenkonto
04.01.18
T€
4.738

T€
4.605

Die recht optimistischen Einschätzungen zu Beginn konnten sich nicht realisieren lassen. So erfolgte bereits in den KuF 2000 und KuF 2002 eine deutliche
Korrektur der Einnahmeerwartungen. Die Einnahmeerwartungen mussten bis
zur KuF 2018 um insgesamt € 19,291 Mio. reduziert werden. Gegenüber den
Erwerbskosten ist derzeit mit einem Veräußerungsverlust von rund € 10,3 Mio.
zu rechnen.
Der nach NKHR zu bilanzierende Restbuchwert der vom Bund erworbenen Bestandsgebäude beträgt nach Bewertung zum 31.12.2020 voraussichtlich noch
€ 3.737.092,38.
…

Drucksache 39/2018

Seite - 6 -

Tabelle 2: Grundstückserlöse
Grundstückserlöse

veräußerbare
Flächen
jeweils indexierte
Werte

KuF
1997
ha
48

KuF
1998
ha
48

KuF
1999
ha
47,4

KuF
2000
ha
50,7

KuF
2001
ha
50,7

KuF
2002
ha
48,4

KuF
2003
ha
48,4

KuF
2005
ha
48,4

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

Grundstückserlöse 19.006 18.635 16.672 19.202 20.463 18.809 18.848
Grundstückserlöse KuF
KuF
KuF
KuF
KuF
KuF
KuF
2006
2007
2008
2010
2011
2012
2013

veräußerbare
Flächen
jeweils indexierte
Werte

18.442
KuF
2018

Stand
Rahmenkonto
04.01.18

ha
48,4

ha
48,4

ha
48,4

ha
48,4

ha
49,5

ha
49,5

ha
49,5

ha
49,87

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

11.575

10.410

Grundstückserlöse 17.061 20.124 20.124 20.496 20.621 20.813 20.912

Durch einen Verkaufsfall im Jahr 2011, bei dem vormals nicht zur Veräußerung anstehende Flächen (Gleisgrundstück) mitveräußert werden konnten, stieg die Verkaufsfläche im Sektor B zunächst um 0,4 ha. Daneben stieg die veräußerbare Fläche im Gebiet „Rheinstraße Süd“ aufgrund des für diesen Bereich aufgestellten
Bebauungsplanes. Ein aktuell im Rahmen der Vermögensbewertung durchgeführter Flächenabgleich ergab eine gesamte veräußerbare Fläche von 49,87 ha. Davon
konnten bislang 29,89 ha veräußert werden.
Derzeit stehen noch Grundstücke mit einer Fläche von ca. 19,98 ha als veräußerbare Flächen im Eigentum der Stadt Lahr. Neben diesen verkaufbaren Flächen
sind im Sektor B im Bund-Kaufvertrag aus dem Jahr 1996 ca. 9,2 ha als Grünfläche und Brache von einer Bebauung ausgenommen. Von dieser ausgenommenen
Fläche wurden bereits ca. 12.000 m² im Gebiet Rheinstraße Süd, welches ebenfalls dem Sektor B zuzuordnen ist, nachgewiesen.
Der nach NKHR zu bilanzierende Restbuchwert der vom Bund erworbenen Grundstücke beträgt nach Bewertung zum 31.12.2020 voraussichtlich noch
€ 5.866.341,93.

…

Drucksache 39/2018

Seite - 7 -

Tabelle 3: Zinszuschüsse / Zinsübernahmen
Zinsaufwand
jeweils indexierte Werte

Zinsen
Zinszuschüsse
Zinsübernahme
Saldo

Zinsaufwand
jeweils indexierte Werte

Zinsen
Zinszuschüsse
Zinsübernahme
Saldo

Ist
97

Ist
98

Ist
99

Ist
00

Ist
01

€

€

€

€

€

Ist-Zahlen
Ist Ist
02 03
€

Ist
04

Ist
05

Ist
06

Ist
07

Ist
08

€

€

€

€

€

€

124 126 469 565 703 705 482 412 290 372 374 396
0 773 874 542 681 699 547 414 73
0
0
0
217 340 367 340
-124 646 405 -23 -22
-6 65
2
0 -32
-7 56

Ist
09

Ist
10

Ist
11

Ist
12

Ist
13

€

€

€

€

€

Ist-/Planzahlen
P
Ist Ist Ist
14 15 16 17
€

€

€

€

P
18

P
19

P
20

P
21

€

€

€

€

370 197 210 189 192 145 109 102 138 123 116 136 199
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
125
123
116
136
199
417
1 205 147 191 190 111 80
-1 45
2 -22 -13
0
0
0
0
47 196
-5 -42

P = Planjahr
Die Zinszuschüsse des Landes in Höhe von € 4,602 Mio. waren Mitte des Jahres
2005 aufgebraucht. Seither trägt die Stadt Lahr den ungedeckten Zinsaufwand. Bis
zum 04.01.2018 wurden von der Stadt Zinsen in Höhe von € 2.730.458,26 übernommen. Bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes Ende des Jahres 2021 werden weitere, den Haushalt der Stadt belastende Zinsübernahmen in Höhe von
T€ 571 anfallen.

…

Drucksache 39/2018

Seite - 8 -

3.2 Ausgaben
 Erwerb Grundstücke und Gebäude
Tabelle 4: Erwerbskosten
Grundstücke und
Gebäude incl. Stundungszinsen

KuF
1997

KuF
1998

KuF
1999

KuF
2000

KuF
2001

KuF
2002

KuF
2003

KuF
2005

jeweils indexierte Werte

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

Grunderwerb
Grundstücke und
Gebäude incl. Stundungszinsen
jeweils indexierte Werte

Grunderwerb

19.07
5
KuF
2006

17.74
8 17.941 18.452 17.988 17.988 17.988
KuF
KuF
KuF
KuF
KuF
KuF
2007
2008
2010
2011
2012
2013

T€

T€

17.98
8

T€

T€

T€

T€

17.988
KuF
Stand
2018
Rahmenkonto
04.01.18

T€

T€

17.99
6 17.997 17.996 17.996 17.991 18.000

T€

17.991

17.990

1998 wurde zum Kaufpreis von € 447.380 das ehem. Staatl. Hochbauamt (Gebäude A 21 = jetziger Sitz der IGZ GmbH) erworben.
 Erschließungskosten
(Abbruch / Straßen / Wege / Öfftl. Grün / Kanäle und Hebewerke / Abwasserbeitrag)
Tabelle 5: Erschließungskosten (incl. Erweiterungsflächen)
Erschließungskosten
jeweils indexierte Werte

KuF
1997

KuF
1998

KuF
1999

KuF
2000

KuF
2001

KuF
2002

KuF
2003

KuF
2005

KuF
2006

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

7.592
3.688
0
45

7.519
3.624
0
45

7.423
3.559
0
79

7.340
2.787
0
79

Straßen / Wege / Öfftl.
Grün
13.460 13.882 11.791 11.000 7.932
Kanal und Hebewerke
2.178 1.408 1.393
918
4.348
Abwasserbeitrag
0
0
0
0
0
Erschließung allgemein
0
0
131
113
45
Erschließung -gesamtErschließungskosten

jeweils indexierte Werte

Straßen / Wege / Öfftl.
Grün
Kanal und Hebewerke
Abwasserbeitrag
Erschließung allgemein
Erschließung -gesamt-

15.638 15.290 13.315 12.031 12.325 11.325 11.188 11.061

10.206

KuF
2007

KuF
2008

KuF
2010

KuF
2011

KuF
2012

KuF
2013

KuF
2018

Stand Rahmenkonto
04.01.18

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

7.248
2.746
0
82

7.297
0
3.363
82

7.261
0
4.027
82

7.460
0
3.577
82

7.443
0
3.577
82

7.879
0
3.577
82

8.522
0
3.578
82

4.462
0
2.261
70

10.076 10.742 11.370 11.119 11.102 11.538 12.182

6.793

…

Drucksache 39/2018

Seite - 9 -

Für die Resterschließung der Bebauungsplangebiete Rheinstraße Nord und Rheinstraße Süd sowie die erstmalige Erschließung der nördlichen Erweiterung des Bebauungsplangebietes Rheinstraße Nord wird mit Ausgaben in Höhe von insgesamt
€ 6,374 Mio. gerechnet. Diese fließen aufgrund der kaufvertraglichen Verpflichtungen und der von der BImA gewährten Verlängerung der Abbruch- und Erschließungsfristen in den Betrachtungszeitraum bis Ende 2021 ein.

Tabelle 6: Erschließungskosten für Erweiterungsflächen
Erschließungskosten
jeweils indexierte Werte

Südlich der Rheinstraße
Straßen / Wege / Öfftl. Grün
Abwasserbeitrag

Summe
T€

2017

2018

2019

2020

2021

T€

T€

T€

T€

T€

0
0

357
0

0
0

0
0

0
0

Rheinstraße Nord
Straßen / Wege / Öfftl. Grün
Abwasserbeitrag

357
0
0
0
513
0

513
0

0
0

0
0

0
0

0
0

Nördliche Erweiterung
Straßen / Wege / Öfftl. Grün
Abwasserbeitrag

3.789
1.715

0
398

0
237

0
0

0
0

3.789
1.080

Erschließung Erweiterung

6.374

911

594

0

0

4.869

Nachdem die Bebauungsplangebiete Rheinstraße Nord und Süd nahezu erschlossen worden sind, zeigt sich, dass für die Erschließung bislang Ausgaben in Höhe
von rund € 21,02/m² getätigt worden sind. In 2017 wurden für das Aufbringen der
Feindecke im Bereich Rheinstraße Nord T€ 513 und werden 2018 im Bereich
Rheinstraße Süd T€ 357 verausgabt. Dadurch steigen die Erschließungsausgaben
in der Gesamtheit und bezogen auf den m² nochmals an. Die in diesen Gebieten
angefallenen Erschließungsausgaben übersteigen somit die beim Grunderwerb in
Abzug gebrachten Erschließungsausgaben.
Für die nördliche Erweiterung des Bebauungsplangebietes Rheinstraße Nord sind
bislang lediglich Abwasserbeiträge für bereits bebaute Grundstücke geleistet worden. Ausgaben für die Straßenerschließung wurden bislang nur in untergeordnetem Umfang, für die Erschließung einer etwas abseits gelegenen Firma, getätigt.
Der für die nördliche Erweiterung anfallende Ausgabenbedarf wird auf ca. € 3,789
Mio. geschätzt. Darüber hinaus fallen noch Abwasserbeiträge in Höhe von € 1,317
Mio. an. Der für die nördliche Erweiterung noch zu tätigende Erschließungsaufwand beträgt insgesamt € 5,106 Mio.

…

Drucksache 39/2018

Seite - 10 -

Tabelle 7: Abbruchkosten
Abbruchkosten
jeweils indexierte Werte
Abbruch nach Erstattung Bund
Abbruch Bestandsgebäude

Abbruch nach Erstattung
Bund
Abbruchkosten

jeweils indexierte Werte
Abbruch nach Erstattung Bund
Abbruch Bestandsgebäude

Abbruch nach Erstattung
Bund

KuF KuF KuF
1997 1998 1999
T€

T€

T€

KuF KuF KuF KuF
2000 2001 2002 2003
T€

T€

T€

T€

3.837 2.948 2.892 3.421 3.564 3.557 4.031
282
263
455
3.837 2.948 2.892 3.421 3.846 3.820 4.486

KuF
2005
T€
3.941
445
4.386

KuF
2006

KuF
2007

KuF
2008

KuF
2010

KuF
2011

KuF
2012

KuF
2013

KuF
2018

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

3.933 3.919 3.894 4.466 4.516 4.470 4.630 4.981
443
440
440
452
456
447
467
386
4.376 4.359 4.334 4.918 4.972 4.917 5.097 5.367

Stand
Rahmenkonto
04.01.18
T€

3.738

Die Kosten wurden entsprechend den Festlegungen im Bund-Kaufvertrag eingestellt. Im Ostareal sind derzeit noch 25 Gebäude abzubrechen. Darunter sind auch
einige Gebäude, für die keine Abbruchkosten im Kaufvertrag festgelegt wurden.
Die im Bund-Kaufvertrag für den Abbruch festgelegten und zuvor vom Kaufpreis
abgezogenen Abbruchkosten belaufen sich auf DM 1.889.400 bzw. T€ 966. Die
Abbruchkosten sind auf den durchschnittlichen Baupreisindex der Jahre 1994 1996 herunterzurechnen. Die aufgrund der inzwischen eingetretenen Steigerung
des Baupreisindexes höheren tatsächlichen Abbruchkosten gehen zu Lasten der
Stadt. Darüber hinaus sind auch einzelne Bestandteile der Abbruchkosten mit dem
Bund nicht abrechnungsfähig. Insgesamt wird entsprechend den Erfahrungswerten
mit Abbruchkosten von € 1,7 Mio. gerechnet. Es ist davon auszugehen, dass davon lediglich T€ 200 in Form von Erstattungen des Bundes zurück fließen. Die Nettobelastung liegt somit bei € 1,5 Mio. €. Die Differenz im Vergleich zum Ansatz des
Bund-Kaufvertrages von mehr als T€ 500 geht voll zu Lasten der Stadt.

…

Drucksache 39/2018

Seite - 11 -

4. Grundlagen für die Fortschreibung der KuF
Die KuF für das Ostareal wurde mit Stand vom 04.01.2018 aktualisiert. Sie erstreckt sich wie die vorherige KuF über einen Betrachtungszeitraum von 1993 bis
in das Jahr 2021 hinein. Rahmendaten für die Fortschreibung der KuF waren die
Verpflichtungen aus dem Bund-Kaufvertrag.
In der Fortschreibung der KuF 2018 wurden folgende Eckdaten eingearbeitet:
- Einnahmen aus Verkäufen nur für die beschlossenen Veräußerungen im Gebiet
Rheinstraße Süd sowie sich abzeichnenden Verkäufe im Bereich Rheinstraße
Nord (erschlossener Bereich),
- Erschließungsarbeiten im erschlossenen Bereich Rheinstraße Nord (Aufbringen
der Feindecke im Jahr 2017). Resterschließungsarbeiten nach zuvor vorgenommenen Abbrüchen im Jahr 2021.
- Teilfälligkeit des Abwasserbeitrags in den Jahren 2017/2018 und Restfälligkeit
nach Abschluss der Erschließungsarbeiten im Erweiterungsbereich,
- Aktualisierung der Erschließungskosten
- Aktualisierung Abbruchkosten,
- Aktualisierung der veräußerbaren Flächen,
- Indexierung ab 2018 – 2021 2 %),
- Zuführung von jährlichen Haushaltsmitteln in Höhe von jeweils 500 T€ in den
Jahren 2018 - 2021.
Hinweis:
Andere Einnahmen aus der Erwerbsfläche, vor allem Mieteinnahmen, sind in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt.
Im Ergebnis ergibt sich über den Betrachtungszeitraum bis Ende 2021 bei
indexierten Ausgaben von
€ 46.415.000 und
indexierten Einnahmen von
€ 33.177.000 ein
negativer Saldo von
€ - 13.238.000
Die KuF 2018 schließt im Vergleich zu der KuF 2013 unter Einrechnung der oben
genannten Veränderungen mit einer Verschlechterung um insgesamt
€ 12,950 Mio.
Die Verschlechterung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Betrachtungszeitraum zwar die Ausgaben in voller Höhe anfallen, die Generierung
der Einnahmen aus größeren Grundstücksverkäufen jedoch erst außerhalb des
Betrachtungszeitraumes erwartet wird. Mittlerweile sind im erschlossenen Bereich
nur noch sehr wenige Grundstücke veräußerbar. Es handelt sich vorwiegend um
Grundstücke, die mit Bestandsgebäuden bebaut sind. Freie Grundstücke sind dort
fast nicht mehr vorhanden. Im nördlichen Bereich stehen aktuell noch sehr viele
Abbruchgebäude. Diese Grundstücke können bis zum erfolgten Rückbau der Gebäude nicht veräußert werden. Daneben unterliegen einige Grundstücke Veräußerungsrestriktionen aufgrund vorhandener Belastungen im Untergrund. Nach wie
vor ist längst nicht für alle Grundstücke abschließend geklärt, ob eine Altlastensanierung erforderlich ist.
…

Drucksache 39/2018

Seite - 12 -

In den vorangegangenen Kosten- und Finanzierungsübersichten wurden jeweils
unterstellt, dass im Betrachtungszeitraum alle Ausgaben getätigt und alle Einnahmen erzielt werden können. Dies hätte bedeutet, dass innerhalb des aktuellen Betrachtungszeitraumes ein unrealistischer Abverkauf hätte unterstellt werden müssen oder es hätte der Betrachtungszeitraum deutlich ausgeweitet werden müssen.
Andererseits sind die noch möglichen Erlöse aus Gebäudeverkauf mit € 3,73 Mio.
und Geländeverkäufen mit € 5,86 Mio. nicht in dieser Betrachtung enthalten.
Bei KuF 2018 verschlechtert sich ggü. der KuF 2013 die Einnahmeseite um insgesamt € 11,540 Mio. Die Ausgabenverschlechterung beläuft sich auf € 1,411 Mio..
Einerseits steigen die Zinsausgaben an und andererseits ist zwischenzeitlich klarer, dass deutlich geringere Rückflüsse der BImA aus den Gebäudeabbrüchen zu
erwarten sind. Ohne die weitere Zuführung an Haushaltsmitteln wäre das KuFErgebnis noch deutlich schlechter ausgefallen.

Eine Zusammenfassung der KuF 2018 ist in Anlage 1 beigefügt.
Zusammenfassend entwickelte sich die KuF in den vergangenen Jahren wie folgt:
Tabelle 8: KuF-Entwicklung
Kosten- und Finanzierungsübersicht
jew. Index. Werte

KuF
1997

KuF
1998

KuF
1999

KuF
2000

KuF
2001

KuF
2002

KuF
2003

KuF
2005

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

Einn.incl. Zinsen
Ausg. incl. Zinsen

46.364 46.439 44.843 37.097 42.033 40.315 40.410
46.907 44.586 45.559 42.660 43.036 43.201 45.990

35.943
40.052

SALDO
Kosten- und Finanzierungsübersicht

-543
KuF
2006

1.853
KuF
2007

-4.109
KuF
2018

T€

T€

jew. Index. Werte

-716 -5.563 -1.003
KuF
KuF
KuF
2008
2010
2011
T€

T€

T€

-2.886 -5.580
KuF
KuF
2012
2013
T€

T€

T€

T€

33.177
46.415

25.039
34.088

-289 -13.238

-9.049

Einn.incl. Zinsen
Ausg. incl. Zinsen

34.599 43.924 42.894 43.984 44.078 44.344 44.717
40.282 42.299 41.886 44.727 43.583 43.651 45.006

SALDO

-5.683

1.625

1.008

-743

495

693

Stand Rahmenkonto
04.01.18

Bei den genannten Beträgen handelt es sich jeweils um indexierte Werte. Sie stellen die Summen über den Gesamtbetrachtungszeitraum 1993 bis 2021 dar. Als Anlage 2 ist die vollständige KuF 2018 beigefügt.
Es wird anhand dieser Zahlen deutlich, dass die wesentliche Einflussgröße des
KuF-Ergebnisses nicht bei den Ausgaben, sondern vielmehr bei den Einnahmeerwartungen zu finden ist.

…

Drucksache 39/2018

Seite - 13 -

Aufgrund der Tatsache, dass es innerhalb des Betrachtungszeitraumes nicht möglich sein wird alle Grundstücke und Bestandsgebäude zu veräußern, wurde eine Alternativrechnung ohne zeitliche Limitierung angestellt. Anhand der bislang getätigten Verkäufe wurde der bisherige durchschnittliche jährliche Abverkauf auch für die
Zukunft unterstellt. Unter der Voraussetzung und bisherigen Annahme, dass alle
Grundstücke und Gebäude verkauft werden, ist im Jahr 2032 mit den letzten Verkäufen zu rechnen. Trotz der weiteren Zuführung von Haushaltsmitteln wird am Ende der KuF-Laufzeit ein geringfügiges Defizit erwartet. Bis zum endgültigen Abverkauf werden weitere Zinsaufwendungen von rd. T€ 750 entstehen, die aus dem
Haushalt der Stadt auszugleichen sind. Nach derzeitigem Stand sind die Abbruchgebäude in den Jahren 2020/2021 abzubrechen.
Nach deren Abbruch fließen für die Abbruchgebäude dem Haushalt der Stadt keine
Mietanteile aus Abbruchgebäuden mehr zu. Mit dem zunehmenden Verkauf von
Bestandsgebäuden fallen auch deren Mietanteile aus. Die Belastungen aus dem
Areal werden zunehmend aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu tragen sein. Ein
besseres Ergebnis wäre nur durch eine Erhöhung des Verkaufspreises (derzeit
€ 55,-/m2)möglich.

…

Drucksache 39/2018

Seite - 14 -

Tabelle 9: Haushaltsmittel der Stadt

Einnahmen

Ausgaben

Jahr

1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017

Zuführungen aus dem Haushalt der Stadt
Mietanteile

Patronatserklärung

Instandsetzungen

Zuführungen

€

€

€

€

414.524,61 205.728,29
531.224,35 96.169,98
592.535,39 340.512,48
413.490,12
322.619,11
228.088,73
200.922,08
294.250,71
310.920,79
437.366,81
429.880,84
502.385,22
488.811,14
488.819,62
540.044,89
286.715,09
498.710,88
440.007,21
421.063,91
460.712,93
482.507,56
464.182,36
9.249.784,35 642.410,75

103.892,18
57.544,84
201.264,50
177.719,36
204.398,55
182.190,76
148.374,44
146.667,56
82.206,00
86.958,09
162.252,00
13.016,69
24.064,95
24.480,72
5.362,69
57.140,22
48.129,90
24.064,95
81.851,02
70.266,35
156.666,18
2.058.511,95

Zinsübernahmen

Sonstiges
€
410.567,38

478.569,20

1.534.000,00
2.556.000,00

302.700,00

4.392.700,00

216.922,70
339.830,68
366.509,41
339.831,10
417.153,48
630,67
205.171,18
146.768,09
191.442,79
189.652,88
111.260,43
80.049,83
125.235,02
2.730.458,26 889.136,58

10.713.217,54

Im Zeitraum 1996 – 2017 hat die Stadt Lahr 1.463.433,19 € mehr Haushaltsmittel
eingebracht als Rückflüsse aus der Vermietung erfolgt sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Defizit auf die Jahre 1996 bis 2009 zurückzuführen ist. Diese
Zeit schließt vor allem die schwierigen Anfangsjahre sowie die Rezessionsjahre der
Finanzkrise mit ein. Der Saldo der Jahre 2010 bis 2017 ist mit in der Summe etwa
plus 2,5 € Mio. Überschuss positiv und konnte dem Haushalt der Stadt Lahr zugeführt werden.

..

Drucksache 39/2018

Seite - 15 -

5. Finanzierungsvereinbarung / Genehmigung durch die Kommunalaufsicht
Die Vereinbarung zur Finanzierung des Grunderwerbs und der Erschließung des
Flughafenareals Ost außerhalb des Haushalts der Stadt wurde zuletzt am
10.06.2014 vom Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt. Die Laufzeit der genehmigten Finanzierungsvereinbarung endet am
26.05.2018. Die Genehmigung wurde ohne weitere Bedingungen und ohne ausdrückliche Auflage bezüglich der Defizitgrenze erteilt.
Bei der nun angestrebten Verlängerung werden die eingetretenen Entwicklungen
sowie die zwischenzeitlich geänderten rechtlichen Voraussetzungen für Finanzierungen außerhalb des Haushalts nach neuem Haushaltsrecht in die Entscheidung
über eine weitere Verlängerung der Rahmenkontofinanzierung mit einbezogen.
Nach § 59 Abs. 1 GemHVO gilt, dass Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
nach dem Baugesetzbuch (BauGB), die vor der Umstellung der Haushaltswirtschaft
begonnen haben, in der bisherigen Form noch abgewickelt werden können. Die Finanzierung des Erwerbs und der Baureifmachung des Flughafenareals fällt jedoch
nicht unter diese Voraussetzung, da es sich bei der Finanzierung und Entwicklung
des Flughafenareals Ost nicht um Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen handelt. In einem vorab mit der Rechtsaufsichtsbehörde geführten Gespräch konnte eine Rahmenkontofinanzierung nach Einführung von NKHR daher nicht in Aussicht
gestellt werden. Ab dem Jahr 2020 ist das außerhalb des Haushalts geführte Rahmenkonto damit in den Haushalt zu überführen. Somit sind die Verpflichtungen aus
dem Bund-Kaufvertrag und die Zins- und Tilgungslasten für den Kredit künftig direkt
aus dem Haushalt der Stadt zu leisten. Insbesondere die verpflichtend vorzunehmenden Abbrüche, Erschließungsmaßnahmen sowie Abwasserbeiträge belasten
dann direkt den jeweiligen Haushalt und engen die Spielräume in den jeweiligen
Haushaltsjahren deutlich ein.
Bis zur Einführung des NKHR zum 01.01.2020 soll eine weitere Verlängerung der
Rahmenkontofinanzierung auf Basis des bisher geltenden und angewandten
Rechts beantragt werden.
Die Verschuldung aus der Finanzierung des Erwerbs und der Baureifmachung des
Ostareals hat sich wie folgt entwickelt:
Tabelle 10: Verschuldungsentwicklung
Jahr

Stand Rahmenkon- Stand zinsloses Lanto zum 31.12.
desdarlehen

Gesamtverschuldung

2007

10.086.058,98

2.556.459,41

12.642.518,39

2008

9.359.913,32

2.045.167,52

11.405.080,84

2009

9.397.044,64

1.789.521,58

11.186.566,22

2010

10.111.884,73

1.533.875,64

11.645.760,37

2011

8.703.965,08

1.278.229,70

9.982.194,78

2012

9.384.842,31

1.022.583,76

10.407.426,07

2013

9.717.926,42

766.937,82

10.484.864,24

2014

9.839.681,73

511.291,88

10.350.973,61

2015

9.273.671,07

255.645,94

9.529.317,01

2016

9.527.474,93

0,00

9.527.474,93

2017

9.048.603,07

0,00

9.048.603,07

…

Drucksache 39/2018

Seite - 16 -

Für das Ostareal wurden zu Beginn der Konversion ein zinsloses Landesdarlehen
in Höhe von DM 5,0 Mio. (€ 2,556 Mio.) sowie Zinszuschüsse in Höhe von DM 9,0
Mio (€ 4,602 Mio.) im Rahmen des Konversionsstandortprogrammes (KSP) bewilligt. Mit Bescheid vom 21.12.2007 hat das Wirtschaftsministerium BadenWürttemberg den ursprünglichen Förderbescheid zur Konversion des Flughafenareals Ost dahingehend abgeändert, dass das Landesdarlehen in Höhe von DM 5,0
Mio. (€ 2.556 Mio.) nunmehr nicht in einer Summe sondern in zehn gleichen Jahresraten zurückzuführen ist. Zum 31.12.2016 war das Landesdarlehen vollständig
zurückgeführt.
Bei der Ausweisung der Verschuldung war das zurückzuzahlende Landesdarlehen
mit dem jeweiligen Restbetrag dem Darlehensstand des Rahmenkontos hinzuzuaddieren. Die Gesamtverschuldung hat im Jahr 2017 ihren Tiefststand erreicht. Perspektivisch steigt die Verschuldung in den kommenden Jahren aufgrund der anstehenden Ausgaben für die Abbrüche und die Erschließung aber wieder deutlich an.
Ab 2022, nach erfolgten Gebäudeabbrüchen und Erschließungen, werden wieder
Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen erwartet, die das Defizit kontinuierlich
sinken lassen.

6. Zusammenfassung
Die Rahmenkontofinanzierung des Erwerbs und der Baureifmachung des Ostareals
basiert auf der Grundannahme, dass die Ausgaben für den Geländeerwerb, die Abbrüche, die Erschließungsmaßnahmen und sonstigen für die Baureifmachung erforderlichen Ausgaben über Kredit finanziert werden. Durch die zu tätigenden Veräußerungen wird dann der Kredit zurückgeführt. Idealerweise gleichen sich die Einnahmen und Ausgaben dabei aus. Ist dies nicht der Fall, muss der Ausgleich über
den Haushalt der Stadt erfolgen. Dass der Ausgleich ohne erhebliche Zuführung
von Haushaltsmitteln nicht gelingen kann, hat verschiedene Ursachen, die im Kaufvertrag des Jahres 1996 begründet sind. Im Wesentlichen ist dies darin begründet,
dass für die übernommenen Bestandsgebäude ein viel zu hoher Preis bezahlt wurde. Die Erwerbskosten können bei einem Weiterverkauf in der Regel nicht mehr erzielt werden. Je älter die Gebäude werden, desto größer ist die Differenz zwischen
Erwerbspreis und Wiederverkaufspreis. Mittlerweile ist davon auszugehen, dass
orientiert am Gebäudewert maximal ein Verkaufspreis von € 6,838 Mio. € (Betrachtung bis 2032) erzielt werden kann. Gegenüber dem Erwerbspreis ist dies ein Abschlag von ca. € 8,24 Mio.. Daneben sind die Ausgaben für Abbrüche, welche nicht
vom Bund erstattet werden und die Erschließungsaufwendungen mittlerweile so
hoch, dass eine vollständige Refinanzierung über die derzeitigen Verkaufspreise
nicht mehr gelingen kann.
Bislang hat die Stadt Lahr dem Rahmenkonto Haushaltsmittel in Höhe von € 4,393
Mio. zugeführt. In den Jahren 2018 – 2021 sollen weitere Mittel in Höhe von € 2
Mio. zugeführt werden. Daneben trägt die Stadt Lahr seit Auslaufen der Zinsförderung die Zinsbelastung des Rahmenkontos. Bislang wurden hierfür Zinsen in Höhe
von € 2,730 Mio. € übernommen. Bis zum endgültigen Abverkauf aller Grundstücke,
welches bei gleichbleibendem Abverkauf im Jahr 2032 zu erwarten ist, werden weitere Zinsaufwendungen von € 1,301 Mio. € erwartet.
…

Drucksache 39/2018

Seite - 17 -

Die bislang getätigten Zinsübernahmen entschärfen die Situation auf dem Rahmenkonto insgesamt, da dadurch kein Zinseszinseffekt eingetreten ist. Der Stadt kommt
das nunmehr seit Jahren geringe Zinsniveau entgegen.
Bei steigenden Zinsen wird auch die Haushaltsbelastung für die Zinsübernahmen
ansteigen. Bis zum prognostizierten Abverkauf aller Grundstücke und Gebäude wird
die Stadt Lahr dann mehr als 10 Mio. € an Haushaltsmitteln dem Rahmenkonto zugeführt haben.
Die Höhe des am Ende der KuF-Laufzeit zu erwartenden Ergebnisses hängt weniger von den zu tätigenden Ausgaben ab. Deren Höhe ist mit ausreichender Sicherheit abzuschätzen, da sich diese aus den Verpflichtungen aus dem BundKaufvertrag ergeben. Lediglich die Ausschreibungsergebnisse können hier noch zu
Verschiebungen führen. Das Ergebnis der KuF wird maßgeblicher von den Einnahmen bestimmt.
Die laufenden jährlichen Einnahmen aus der Vermietung der Gebäude und Grundstücke übersteigen zwar aktuell die laufenden Ausgaben für Zinsübernahmen und
Gebäudeunterhaltungen, insgesamt übersteigen die Mittel aus dem Haushalt jedoch die Einnahmen um rd. 1,4 Mio. €. Zukünftig, nach Abbruch und Verkauf der
Gebäude werden die laufenden Einnahmen aus der Vermietungstätigkeit jedoch
nicht mehr ausreichen um die laufenden Ausgaben für Zins- und Tilgung des Kredites zu decken. Mit den geplanten, bis spätestens zum Jahr 2021 zu tätigenden Gebäudeabbrüche, fallen in naher Zukunft zunächst die Vermietungserträge aus den
Abbruchgebäuden weg. Mit den Verkäufen der Bestandsgebäude fallen dann auch
deren Vermietungserträge weg.
Sollten die Abbrüche und die Erschließung nicht bis zur gewährten Verlängerung im
Jahr 2021 abgeschlossen sein und auch keine Anschlussvereinbarung mit der BImA verhandelt werden können, welche von der BImA in den geführten Gesprächen
ausgeschlossen wurde, droht eine Rückzahlungspflicht an die BImA in Millionenhöhe. In der Folge würden die Belastungen des Haushalts aus Zinsen und Tilgungen
nochmals deutlich ansteigen.
Mit der Einführung des NKHR zum 01.01.2020 ist das Rahmenkonto aufzulösen
und der Kredit ist in den Haushalt der Stadt zu überführen. Damit entfällt die Pflicht
zur Aufstellung einer KuF, im Haushalt werden dann stattdessen alle anfallenden
Einnahme- und Ausgabearten enthalten sein. Die in den Jahren 2020/2021 zwingend vorzunehmenden Abbrüche, Erschließungsarbeiten und Abwasserbeitragsleistungen belasten neben den laufenden Zins- und Tilgungsleistungen dann die
jeweiligen Haushalte direkt und binden entsprechend Finanzmittel. Durch die Übernahme des Kredites in den Haushalt wird dieser künftig jährlich getilgt. Dadurch
sinkt die Gesamtverschuldung kontinuierlich. In den Jahren mit Verkaufserlösen
tragen diese dann zur Finanzierung der Kreditbelastungen bei. Sollte es im Laufe
der Jahre gelingen, die restlichen Grundstücke erfolgreich zu vermarkten bzw. diese so zu verwerten, dass die Rückflüsse die eingebrachten Haushaltsmittel übersteigen, trägt dies dazu bei, den bisherigen Einsatz von Haushaltsmitteln auszugleichen.

…

Drucksache 39/2018

Seite - 18 -

Neben der bereits im Haushalt 2018 beschlossenen Zuführung in Höhe von 500 T€
und den im Finanzplanungszeitraum bis 2020 vorgesehenen jährlichen Zuführungen von ebenfalls 500 T€, also im Zeitraum 2018 – 2020 in Höhe von 2 Mio. €,
schlägt die Verwaltung vor, Verbesserungen bei der jährlichen Haushaltsplanaufstellung ggü. den Annahmen des Finanzplanungszeitraumes dazu zu nutzen, dem
Rahmenkonto diese Differenz in anteiliger Höhe als weitere Mittel zuzuführen. Des
Weiteren schlägt die Verwaltung vor, Verbesserungen bei den jeweiligen Jahresabschlüssen dazu nutzen, diese in anteiliger Höhe ebenfalls dem Rahmenkonto zuzuführen. Dadurch ließen sich die laufenden Belastungen aus dem Areal deutlich reduzieren.

Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung.
Hinweis:
Diese Vorlage stellt die verpflichtend aufzustellende Kosten- und Finanzierungsübersicht entsprechend den seinerzeit mit der Genehmigungsbehörde
vereinbarten Regularien dar. Sie endet mit einem Negativsaldo von 13,2 Mio
Euro: Dieser Saldo stellt allerdings weder eine gesamtheitliche F i n a n z betrachtung der Erwerbsfläche in der Laufzeit seit 1996 dar, noch enthält er eine
gesamt w i r t s c h a f t l i c h e Betrachtung. Und keineswegs ist in ihm eine B
e w e r t u n g des Flächenerwerbs und der Entwicklungspotentiale an sich zu
sehen oder gar eine S t a n d o r t evaluation.
Die Vorgaben der KuF lassen eine gesamtheitliche Betrachtung nur eingeschränkt zu . Zur Ergänzung der KuF-statistischen Auswertung dieser Vorlage
hat deshalb die IGZ eine mehr standortbezogene und entwicklungsperspektivische Potentialbetrachtung in einem Positionspapier zusammengefasst. Dieses
Papier liegt den Sitzungsunterlagen bei.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer