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Beschlussvorlage (Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2017)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 20/201
Wurth

Datum: 20.03.2018 Az.: 902.27/2017 Drucksache Nr.: 36/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.04.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

16.04.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2017

Beschlussvorschlag:

1. Die in der Anlage 1a gelisteten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden für übertragbar erklärt.
2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne
von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2017 im
- Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von 4.538.500,-- Euro
- Vermögenshaushalt mit Einnahmen von 6.265.000,-- Euro
- Vermögenshaushalt mit Ausgaben von 20.246.500,-- Euro
entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b.

Anlage(n):
Anlage 1 -Listung der Haushaltsreste 2017
Anlage 2 -Erläuterungen der Haushaltsreste 2017

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 36/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sieht in § 19 vor, dass die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar
bleiben, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach
Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Ebenso können im Verwaltungshaushalt Ausgabeansätze für übertragbar erklärt werden,
wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Die Ausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar.
Auch für das Rechnungsjahr 2017 werden für den Verwaltungshaushalt wieder Haushaltspositionen vorgeschlagen, die bisher mit keinem Übertragbarkeitsvermerk versehen waren, bei denen jedoch im Hinblick auf eine sparsame Führung der Haushaltswirtschaft und
die Abwicklung eingegangener Verpflichtungen Haushaltsreste gebildet werden sollten.
Nach § 41 Abs. 2 GemHVO können Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt für
Einnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO (Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte) und
aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden.
Die Bildung von Haushaltsresten wird dem Gemeinderat jeweils zu Beginn des Jahres
vorgeschlagen, damit die begonnenen Maßnahmen fortgeführt werden können und die
Übertragbarkeit nicht erst mit der Feststellung der Jahresrechnung beschlossen werden
muss. Dieses Verfahren hat sich bisher bewährt und zu einem reibungslosen Ablauf geführt. Die vorgeschlagenen Haushaltsreste sind ab einem Betrag von 20.000,-- Euro erläutert (Anlage 2).
In der Haushaltssatzung 2017 ist die Kreditermächtigung in Höhe von 9.230.000,-- Euro
festgesetzt worden. Aus dem Jahr 2016 ist keine Kreditermächtigung übertragen bzw. ist
kein Haushaltseinnahmerest gebildet worden. Die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr
2017 hat sich somit auf 9.230.000,-- Euro belaufen. Eine Kreditneuaufnahme ist im vergangenen Jahr nicht erfolgt.
In den vergangenen Jahren (bis einschließlich 2015) ist stets ein Haushaltseinnahmerest
über die jeweils im Haushaltsplan veranschlagte aber nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung gebildet worden. Aufgrund der anhaltend guten Kassenliquidität und der
zu erwartenden Ergebnisverbesserung 2017 schlägt die Verwaltung analog der Verfahrensweise des Jahres 2016 vor, auf eine Übertragung der noch in (voller) Höhe von
9.230.000,-- € zur Verfügung stehenden Kreditermächtigung 2017 in das Jahr 2018 zu
verzichten (= keinen entsprechenden Haushaltseinnahmerest zu bilden).

Drucksache 36/2018

Seite - 3 -

Aus der nachstehenden Darstellung kann die Entwicklung der Haushaltsreste ab dem Jahr
2000 ersehen werden:
Jahr

2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017

Volumen
VerwHH (*)
Euro
70.447.327
70.609.056
72.827.597
66.172.676
70.400.211
77.211.879
79.163.901
80.555.958
78.682.730
80.025.237
83.284.702
85.482.940
94.012.627
103.775.161
106.148.897
111.535.664
118.730.431
130.670.000

Ausgabereste
Euro
1.080.001
1.557.344
1.066.000
1.177.600
1.300.700
2.310.100
1.681.000
2.144.900
1.298.000
1.505.350
1.836.200
2.041.450
2.378.800
3.511.000
3.495.000
3.936.900
4.336.700
4.538.500

Volumen
VermHH
(*) Euro
13.104.099
9.617.677
10.167.914
17.328.109
13.964.407
20.394.311
16.279.546
15.345.244
15.124.938
19.099.220
16.922.233
13.582.146
13.312.500
23.376.525
17.327.422
24.426.416
32.626.905
46.940.000

Einnahmereste
Euro
2.300.813
2.249.684
3.259.000
2.795.700
2.963.000
1.345.000
819.600
3.714.000
3.340.200
5.822.000
6.573.550
5.140.150
4.672.300
3.929.000
3.902.200
5.109.600
4.454.600
6.265.000

Ausgabereste
Euro
3.838.805
3.448.561
4.146.200
2.759.600
1.899.200
2.784.600
3.617.400
4.073.800
4.818.650
8.769.800
7.751.650
5.253.450
7.632.510
9.455.000
10.249.400
9.242.750
12.153.100
20.246.500

(*) VerwHH = Verwaltungshaushalt, VermHH = Vermögenshaushalt
Jahre 2000 - 2016 = endgültige Rechnungsergebnisse, Jahr 2017 = vorläufiges Rechnungsergebnis

Für den Verwaltungshaushalt wird die Bildung von insgesamt 159 Haushaltsausgaberesten (im Vorjahr 152) mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 4.538.500,-- Euro vorgeschlagen. Die vorgesehenen Haushaltsreste für Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen
(Gruppierung 50*) mit insgesamt 51 Einzelpositionen (= rd. 33 %) belaufen sich in der
Summe auf 2.323.300,-- Euro (= rd. 52 %) und stellen damit den größten Einzelbereich
dar.
Die betragsmäßig höchsten Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes entfallen auf:
- Max-Planck-Gymnasium:
Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm
(siehe Anlage 1a, OZ 69)

282.400,-- Euro

- Pfluggebäude:
Brandschutzmaßnahmen
(siehe Anlage 1a, OZ 85)

222.650,-- Euro

- Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen:
Bauunterhaltungszuschüsse
(siehe Anlage 1a, OZ 106)

222.300,-- Euro

Drucksache 36/2018

Seite - 4 -

- Landesgartenschau 2018:
Städtische Präsentationen auf dem LGS-Areal
(siehe Anlage 1a, OZ 122)

173.350,-- Euro

- Friedrichschule:
Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm
(siehe Anlage 1a, OZ 56)

153.550,-- Euro

Diese fünf Positionen summieren sich allein auf einen Gesamtbetrag von 1.054.250,-Euro (rd. 23 %).

Im Vermögenshaushalt stehen insgesamt 94 Haushaltsausgabereste (im Vorjahr 79) mit
einem Gesamtvolumen von 20.246.500,-- Euro zur Übertragung in das Jahr 2018 an. Die
vorgesehenen Haushaltsreste für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für
die Förderung von Investitionen Dritter (Gruppierung 98*) mit insgesamt 10 Einzelpositionen (= rd. 11 %) belaufen sich in der Summe auf 10.554.200,-- Euro (= rd. 53 %) und stellen damit den größten Einzelbereich dar.
Vom vorbezifferten Gesamtvolumen der vorgesehenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes entfallen die vier betragsmäßig größten Positionen auf:
- Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“:
Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche
(siehe Anlage 1b, OZ 86)

4.979.700,-- Euro

- Landesgartenschau 2018:
Maßnahmen gemäß Rahmen- und Kostenplan
(Anlage 1b, OZ 74)

2.330.000,-- Euro

- Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“:
Straßenbaumaßnahmen
(Anlage 1b, OZ 84)

950.000,-- Euro

- Gemeindestraßen:
Kreisverkehr Dr. Georg-Schaeffler-Straße/Einsteinallee
(Anlage 1b, OZ 95)

878.200,-- Euro

- Otto-Hahn-Realschule:
Erweiterung zur Ganztagesschule
(siehe Anlage 1b, OZ 33)

842.350,-- Euro

Die vorgenannten fünf Positionen summieren sich allein auf einen Gesamtbetrag von
9.980.250 ,-- Euro (rd. 49 %).

Drucksache 36/2018

Seite - 5 -

Die für das Jahr 2017 vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes spiegeln insbesondere die hohe Anzahl der anhängigen bzw. fortzuführenden Investitionsvorhaben bzw. Baumaßnahmen wider. Auch machen sich die im Vorjahr bzw. in den
Vorjahren in hohem Umfang gebildeten Haushaltsreste stark bemerkbar bzw. wirken nach.
Für den Vermögenshaushalt ist die Bildung folgender Haushaltsausgabereste vorgesehen
(unterteilt nach vermögenswirksamen Bereichen):
im Vorjahr:
Vermögenserwerbsmaßnahmen:
Grundvermögen, bewegl. Anlagevermögen:
1.197.650,-- €
(1.064.700,-- €)
(Gruppierung 93*)
Baumaßnahmen:
Hoch-, Tiefbau, Öffentl. Grün
(Gruppierungen 94*, 95* und 96*)
Investitionsförderungsmaßnahmen:
Investitionszuschüsse an Dritte
(Gruppierung 98*)

8.494.650,-- €

(7.753.900,-- €)

10.554.200,-- €

(3.334.500,-- €)

In den Vorjahren ist auf die mögliche Bildung von Haushaltsausgaberesten für die Maßnahmen der Landesgartenschau 2018 (LGS) in Form von Zuschüssen/Zuführungen an die
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH (LGS-GmbH) verzichtet und sind dafür im Rahmen
des jeweiligen städtischen Planaufstellungsverfahrens auf Basis der jahresbezogenen Mittelabflussplanung der Gesellschaft entsprechende Neuveranschlagungen im Planwerk des
Folgejahres vorgenommen worden.
Entgegen dieser bisherigen Vorgehensweise wird unter dem Titel „Zuschüsse/Zuführungen an die LGS-GmbH“ erstmals die Bildung von Haushaltsausgaberesten für Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan der LGS, dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 und für den Durchführungshaushalt der Gesellschaft in Gesamthöhe
von 3.670.000,-- Euro vorgeschlagen (Anlage 1b, OZ 74 bis 76).
Dies ist von der LGS-GmbH im Zuge der Anmeldung der Mittelbedarfe für 2018 und dementsprechend auch bei den Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan 2018 der Stadt bereits
berücksichtigt worden.
Vorrangige Zielsetzung für das laufende Haushaltsjahr 2018 sowie für das Jahr 2019
muss es sein, die hohen Haushaltsreste maßgeblich abzubauen, da es im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) zum
01.01.2020 weder rechtlich noch technisch möglich sein wird, Haushaltsreste zu bilden.
Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer