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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017) im Feuerschutz-Deckungskreis „GD 13005200“)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: St. Feuerw
Vogt

Datum: 08.01.2018 Az.: StFW / BVS Drucksache Nr.: 5/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.02.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

26.02.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017) im
Feuerschutz-Deckungskreis „GD 13005200“

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2017 beim
Deckungskreis „GD 13005200“ (Ausgabepositionen 1.1300.520100 „Anschaffung Ausrüstungsgegenstände“, 1.1300.520200 „Instandhaltung
Feuerwehrgeräte“, 1.1300.525000 „Unterhaltung der Funktechnik“,
1.1300.550000 „ Haltung von Fahrzeugen“, 1.1300.562000 „ Aus- und
Fortbildung“, 1.1300.575000 „Betriebsaufwand“, 1.1300.575100 „Persönliche Entschädigungen“, 1.1300.575300 „Betriebsaufwand zentr. Atemschutzwerkstatt“, 1.1300.66100 „Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine“, 1.1300.668000 „ Vermischte Ausgaben“, überplanmäßige Ausgaben
in Höhe von (aufgerundet) € 181.650,00.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt zum einen durch Mehreinnahmen bei der
Finanzposition 1.1300.150100 „Kostenerstattung n. d. Feuerwehrgesetz“ in Höhe von
€ 163.350,00 und zum anderen durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.1300.150300 „Kostenerstattung vorbeugender Brandschutz“
in Höhe von € 18.300,00.
Anlage(n):
Übersicht der Finanzpositionen im Deckungskreis „GD13005200“

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 5/2018

Seite - 2 -

Begründung:
In dem Unterabschnitt 1300 „Feuerschutz“ des Verwaltungshaushaltes sind die jeweiligen Ausgabepositionen 1.1300.520100 „Anschaffung Ausrüstungsgegenstände“,
1.1300.520200 „Instandhaltung Feuerwehrgeräte“, 1.1300.525000 „Unterhaltung der
Funktechnik“, 1.1300.550000 „ Haltung von Fahrzeugen“, 1.1300.562000 „ Aus- und
Fortbildung“, 1.1300.575000 „Betriebsaufwand“, 1.1300.575100 „Persönliche Entschädigungen“, 1.1300.575300 „Betriebsaufwand zentr. Atemschutzwerkstatt“,
1.1300.66100 „Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine“, 1.1300.668000 „ Vermischte Ausgaben“ haushaltstechnisch gesehen im Deckungskreis „GD 13005200“
(GD = gegenseitige Deckungsfähigkeit“) zusammengefasst.
Das im Haushaltsplan 2017 veranschlagte Gesamtvolumen des Deckungskreises
„GD 13005200“ belief sich auf € 368.000,--. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung
für 2017 vom 09.01.2018 ist der Deckungskreis um (aufgerundet) € 181.650,-- überschritten (siehe Anlage -Übersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis
„GD 13005200“).
Ursächlich für die derartige Ausgabenüberschreitung ist vor allem der dramatische
Anstieg der Einsatzzahlen der Feuerwehr Stadt Lahr. Im Vergleich zum Vorjahr stieg
die Zahl der Einsätze um rund 34% auf 720 Einsätze. Ein derartiger nicht vorhersehbarer Anstieg an Einsätzen zieht ein entsprechend großer Wartungs-, Instandsetzungs-, und Entschädigungsaufwand sowie ein enormer Ersatzbeschaffungsaufwand
nach sich.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt zum einen durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.1300.150100 „Kostenerstattung n. d. Feuerwehrgesetz“ und zum anderen durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.1300.150300 „Kostenerstattung vorbeugender Brandschutz“. Die Haushaltsrechnung 2017 weist bei der Finanzposition 1.1300.150100 bei einem Ansatz 2017 von 190.000,-- € Mehreinnahmen in
Höhe von 163.365,34 €, bei der Finanzposition 1.1300.150300 bei einem Ansatz
2017 von 40.000,-- € Mehreinahmen in Höhe von 37.085,09 € aus.
Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Thomas Happersberger
Brandoberamtsrat