Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017) Kostenerstattung an BGL -Abt. Öffentliches Grün und Umwelt)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Sottru

Datum: 15.01.2018 Az.: 60/602

Drucksache Nr.: 15/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.02.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

26.02.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

60-602

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017)
Kostenerstattung an BGL -Abt. Öffentliches Grün und Umwelt

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2017 beim
Deckungskreis „GD 36606755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche
1.5620 „Sportplätze und -anlagen“, 1.5800 „Öffentliche Grünanlagen“,
1.5801 „Stadtpark, 1.5820 „Kinderspielplätze“ und 1.5910 „Miniaturgolfanlage“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 153.000,-.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.9000.041100 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und
allgemeine Umlagen –Kommunale Investitionspauschale“.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 15/2018

Seite - 2 -

Begründung:
In den Unterabschnitten 5620 „Sportplätze und -anlagen“, 5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 5801 „Stadtpark“, 5820 „Kinderspielplätze“ und 5910 „Miniaturgolfanlage“ des
Verwaltungshaushaltes sind die jeweiligen Ausgabepositionen mit der Bezeichnung
„Kostenerstattung an BGL“ haushaltstechnisch gesehen im Deckungskreis „GD
36606755“ (GD = gegenseitige Deckungsfähigkeit“) zusammengefasst.
Das im Haushaltsplan 2017 veranschlagte Gesamtvolumen des Deckungskreises
„GD 36606755“ belief sich auf € 2.288.000,--. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2017 vom 08.01.2018 ist der Deckungskreis um (aufgerundet) € 153.000,überschritten (siehe Anlage -Übersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis
„GD 36606755“).
Ursächlich für die Ausgabenüberschreitung ist vor allem die ständige Zunahme an
aufwändig zu pflegenden Kleinflächen in Neubaugebieten und im Zuge von Straßenbauprojekten. Im Weiteren ist festzustellen, dass neben einer intensiveren Nutzung
der (Grün-)Anlagen auch von der Bürgerschaft und Politik ein höherer Anspruch an
die Pflegequalität bisher -zugegebenermaßen- vernachlässigter Flächen gestellt wird.
Aber auch aufgrund einer Vielzahl an sich kleinerer Mehrleistungen wie z.B. erhöhter
Reinigungsaufwand am Schutterlindenberg, Striegel, der Beseitigung zunehmender
Vandalismusschäden sowie der Wartung unzähliger neuer Hundestationen und Abfallbehälter etc. resultieren deutliche Mehraufwendungen.
Im Weiteren muss auch die Anpassung des BGL-Verrechnungssatzes im Jahr 2017
berücksichtigt werden.
Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von aufgerundet € 153.000,-- kann durch
Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen –Kommunale Investitionspauschale“ erfolgen.
Die Haushaltsrechnung 2017 weist hier bei einem Ansatz 2017 von 3.650.000,- €
Mehreinnahmen in Höhe von ger. 272.100,- € aus.
Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Tilman Peters
Bürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer