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Beschlussvorlage (Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG; Wahlen zum Aufsichtsrat)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg

Datum: 07.02.2018 Az.: 922.5233

Drucksache Nr.: 37/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

26.02.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG;
Wahlen zum Aufsichtsrat

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden
AG & Co. KG entsandt werden soll.
2. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, welche weiteren Mitglieder in der Hauptversammlung
der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG AG zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden sollen.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 37/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gesellschaftsvertrag der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG sieht folgende
Regelung über die Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates vor:
§ 9 Aufsichtsrat
(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, auf den vorbehaltlich abweichender Regelungen in diesem Gesellschaftsvertrag die Vorschriften des Aktiengesetzes Anwendung
finden.
(2) Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern und zwar aus zehn Mitgliedern, die von
der Gesellschafterversammlung gewählt werden, vier weiteren Mitgliedern, von denen
je eines von den Städten Lahr und Offenburg, dem EWO sowie der EnBW Kommunale
Beteiligungen GmbH in den Aufsichtsrat entsandt werden, und sieben Mitgliedern, deren Wahl entsprechend den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes stattfindet. Das
Vorschlagsrecht bezüglich der von der Gesellschafterversammlung zu wählenden Mitgliedern steht für drei Aufsichtsratssitze der Stadt Lahr, für zwei Aufsichtsratssitze der
Stadt Offenburg, für einen Aufsichtsratssitz dem EWO, für drei Aufsichtsratssitze der
EnBW sowie für einen Aufsichtsratssitz den sonstigen Gesellschafter zu.
(3) Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt auf vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit
dem Schluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung, in der die Wahl erfolgte und
endet am Schluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung im vierten Jahr nach
der Wahl.

Dem Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG gehören als Vertreter
der Stadt Lahr zurzeit an:
1)
2)
3)
4)

Oberbürgermeister Dr. Müller (entsandt)
Stadträtin Rompel (auf Vorschlag)
Stadtrat Hirsch (auf Vorschlag)
Stadtrat Roth (auf Vorschlag)

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates läuft mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 20.Juni 2018 aus. Eine Wiederwahl ist möglich.
Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags:
Nach § 9 Abs. 2 der Satzung wird je ein Mitglied von den vier Hauptgesellschaftern
(EnBW, EWO, Stadt Lahr, Stadt Offenburg) entsandt. Dieses Entsendungsrecht gewährleistet, dass die vier Hauptgesellschafter jeweils ein Aufsichtsratsmitglied ohne
Wahl durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat entsenden können.
Bisher wurde Herr Oberbürgermeister Dr. Müller in den Aufsichtsrat entsandt.
Der Oberbürgermeister ist nicht kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrats.

Drucksache 37/2018

Seite - 3 -

Um das Entsendungsrecht auszuüben, wird der Gemeinderat gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG entsandt werden soll.
Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags:
Nach § 9 Abs. 2 der Satzung stehen der Stadt Lahr neben dem entsendeten Aufsichtsratsmitglied noch drei weiter Aufsichtsratsmandate zu.
Derzeit sind folgende Vertreter der Stadt Lahr Mitglied im Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (Vgl. Sitzung des Gemeinderates am 31. März 2014,
Vorlage Nr.: 40/2014):
1)
2)
3)
4)

Oberbürgermeister Dr. Müller (Entsendung)
Stadträtin Rompel (CDU)
Stadtrat Hirsch (SPD)
Stadtrat Roth (FWV)

Damit die Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG
am 20. Juni 2018 die restlichen zehn Mitglieder des Aufsichtsrates wählen kann, ist vom
Gemeinderat zunächst ein entsprechender Vorschlag für drei weitere Mitglieder zu unterbreiten. Die Wahlvorschläge sind der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG bis
Anfang April mitzuteilen.
Der Vorschlag für die Wahl ergibt sich aus der Diskussion.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Markus Wurth
Stellv. Stadtkämmerer