Beschlussvorlage (Teilnahme der Stadt Lahr an der „Fairtrade-Towns-Kampagne“ (Kampagne der Fairhandels Städte))
24. Juli 2017
Beschlussvorlage Amt: Stabsstelle Umwelt Datum: 03.05.2017 Az.:Kaiser/0621 Drucksache Nr.: 113/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Umweltausschuss 20.07.2017 vorberatend öffentlich Gemeinderat 24.07.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Teilnahme der Stadt Lahr an der „Fairtrade-Towns-Kampagne“ (Kampagne der Fairhandels Städte) Beschlussvorschlag: 1. Bei der Beschaffung von Produkten und Leistungen werden weiterhin auch ökologische und soziale Kriterien beachtet. Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kinderarbeit eingeleitet haben. 2. Die Stadt Lahr beschließt an der Fairtrade-Towns-Kampagne teilzunehmen und den Titel „Fairtrade-Town“ anzustreben. Hierzu sollen die fünf Kriterien der Fairtrade-Towns Kampagne erfüllt werden. 3. Bei allen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse, sowie in den Büros der Dezernenten wird (weiterhin) fair gehandelter Kaffee und (neu) ein weiteres Produkt (z.B. Tee, Zucker) aus fairem Handel verwendet. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 113/2017 Seite - 2 - Begründung: Von der Lokalen Agenda 21-Gruppe Zukunftsfähige Welt wurde der Wunsch an die Lahrer Stadtverwaltung herangetragen an der Fairtrade-Town Kampagne teilzunehmen. Bei der Kampagne geht es darum, den Fairen Handel und seine guten Wirkungen bekannter zu machen und dazu beizutragen, die Welt ein bisschen gerechter zu machen. Fairtrade In Deutschland wächst zunehmend das Bewusstsein für gerechte Produktionsbedingungen sowie soziale und umweltschonende Herstellungs- und Handelsstrukturen. Die schon bestehenden 477 Fairtrade-Towns fördern gezielt den fairen Handel auf kommunaler Ebene und sind das Ergebnis einer erfolgreichen Vernetzung von Personen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung/Politik und Wirtschaft, die sich für den fairen Handel in ihrer Heimat stark machen. Der Faire Handel fördert gezielt die besonders benachteiligten kleinbäuerlichen Familien und deren Selbsthilfeinitiativen. Die Organisatoren setzen sich für eine nachhaltige Entwicklung von Ökologie, Bildung und Frauenförderung ein. Die Kleinbauern sind an allen wichtigen Entscheidungen ihrer Genossenschaft direkt und demokratisch beteiligt. Die gilt insbesondere für die Kontakte zum Management, aber auch für die Verwendung des Mehrerlöses aus dem Fairen Handel. Mit dem Kauf von Produkten mit dem Fairtrade-Siegel können Konsumenten einen konkreten Beitrag zur Stärkung von Bauern und Beschäftigten auf Plantagen leisten. Das unabhängig kontrollierte Fairtrade-Siegel bedeutet, dass die verwendeten Fairtrade-Rohstoffe von Produzentenorganisationen stammen, die die sozialen, ökonomischen und ökologischen Standards einhalten. Nur Produkte, die den Anforderungen der internationalen Fairtrade-Standards entsprechen, dürfen das Fairtrade-Siegel tragen. Wichtige Bestandteile der Fairtrade-Standards sind: • ein fester Mindestpreis, der die Kosten einer nachhaltigen Produktion deckt • eine Fairtrade-Prämie, die von den Bauern-Kooperativen und Arbeitern auf Plantagen dafür verwendet wird Projekte zu finanzieren, die der Gemeinschaft zu Gute kommen: wie zum Beispiel den Bau einer Schule, einer Krankenstation oder auch Investitionen in die lokale Infrastruktur • das Verbot von Zwangsarbeit und ausbeuterische Kinderarbeit • ein Diskriminierungs-Verbot • ein Aufschlag für biologisch angebaute Produkte • Umweltstandards, die den Gebrauch von Pestiziden und Chemikalien einschränken und gentechnisch veränderte Saaten verbieten Stadt Lahr Kommunen sind wichtige Akteure für den Fairen Handel und die Faire Beschaffung. Mit ihrer Nachfragemacht können sie Umweltbelastungen reduzieren und das Angebot umweltfreundlicher Waren und Dienstleistungen verbessern. In ihrem Handeln sind sie Vorbild für weitere Akteure und die Bürgerschaft. Vorbildhaft ist auch die Stadt Lahr, so wird von und in der Lahrer Stadtverwaltung seit 2004 der lahrtino-Kaffee ausgeschenkt, ein Kaffee basierend auf den Richtlinien des fairen Handels und des kontrolliert biologischen Anbaus. Der lahrtino-Kaffee ist auch für private Verbraucher in ausgewählten Lahrer Geschäften zu erwerben. Auch bei der städtischen Beschaffung werden die Angebote nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach Kriterien der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit bewertet. In den städtischen Drucksache 113/2017 Seite - 3 - Dienstanweisungen zur Beschaffung (DA VOL und DA Bau) werden dazu schon seit mehreren Jahren die „Beachtung ökologischer und sozialer Kriterien“ aufgeführt: (1) Im Rahmen der Vergabevorschriften ist unter den am Markt befindlichen und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeigneten Erzeugnissen bzw. Dienstleistungen das Angebot zu bevorzugen, das bei der Herstellung, im Gebrauch und/oder in der Entsorgung die geringsten Umweltund Klimabelastungen hervorruft. Der unter Umständen höhere Preis ist für die Beschaffung kein Hindernis, sofern er unter Berücksichtigung des § 77 Gemeindeordnung als wirtschaftlich angesehen werden kann. Dabei sind gegebenenfalls auch nicht monetär exakt zu bewertende Vorteile für das Gemeinwohl zu berücksichtigen. (2) Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILOKonvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen. Mit Beschluss vom 2. Mai 2017 unterstützt der Lahrer Gemeinderat die 2030-Agenda der Vereinten Nationen und die darin enthaltenen Entwicklungsziele (SDGs) die sich an die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen richten und insbesondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden sollten. Die anspruchsvollen 17 Entwicklungsziele der 2030-Agenda beinhalten die Verpflichtungen, um unter anderen Landwirtschaft nachhaltig zu gestalten, existenzsichere Löhne zu schaffen, Umwelt und Biodiversität zu bewahren, Ernährungssicherheit zu gewährleisten, gleiche Rechte für Männer und Frauen, für Jungen und Mädchen und das Recht auf Schulbildung. Mit der Faitrade-Kampagne hat die Stadt Lahr eine Möglichkeit, sich gemeinsam mit lokalen Akteuren für nachhaltige Entwicklung zu engagieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Weg zur Fair-Trade-Town Eine Kommune, die den Titel Fairtrade-Town anstrebt muss nachweislich fünf Kriterien erfüllen, die das Engagement für den fairen Handel in allen Ebenen einer Kommune widerspiegeln. Die Teilnahme an der Fairtrade-Towns Kampagne ist kostenlos. 1. Die Kommune verabschiedet einen Ratsbeschluss zur Unterstützung des fairen Handels. Bei allen öffentlichen Sitzungen sowie im Büro der Dezernenten wird fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt ausgeschenkt. 2. Eine lokale Steuerungsgruppe wird gebildet, die auf dem Weg zur Fairtrade-Town die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Gruppe besteht aus mindestens drei Personen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Verwaltung/Politik und Wirtschaft. 3. In einigen Einzelhandelsgeschäften und bei Floristen sowie in Cafés und Restaurants werden mindestens zwei Produkte aus fairem Handel angeboten. Richtwert ist hier die Einwohnerzahl der Kommune, dies bedeutet bei 45.000 Einwohnern in Lahr: neun Einzelhandelsgeschäfte, fünf Gastronomiebetriebe, je eine Schule, Verein und Kirchengemeinde und vier Medienartikel. 4. Produkte aus fairem Handel werden in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen verwendet. Darüber hinaus werden Bildungsaktivitäten zum Thema fairer Handel umgesetzt. 5. Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur Fairtrade-Town. Erfüllt eine Kommune die fünf Kriterien, kann sie sich bei TransFair e.V. um die Auszeichnung bewerben. Nach einer positiven Prüfung der Bewerbung erhält die Kommune den Titel Fairtrade-Town. Drucksache 113/2017 Seite - 4 - Die Auszeichnung als Fairtrade Town gilt für zwei Jahre. Für die Titelerneuerung wird die fortbestehende Erfüllung der fünf Kriterien überprüft. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Stadt Lahr in absehbarer Zeit die Auszeichnung FairtradeTown verliehen bekommt, ist nach Auffassung der Lokalen Agenda 21-Gruppe Zukunftsfähige Welt als gut zu bezeichnen. Die Stadtverwaltung Lahr nimmt den Wunsch der Lokalen Agenda 21-Gruppe Zukunftsfähige Welt zur Beteiligung und Unterstützung gerne auf, denn sie sieht daran eine Verstetigung und Vertiefung der schon vorhandenen Aktivitäten und einen konkreten Beitrag zu den Nachhaltigkeitsentwicklungszielen der 2030-Agenda. Tilman Petters Manfred Kaiser