Beschlussvorlage (Realisierungskonzept für Pedelec-Verleihstationen in der Stadt Lahr)
8. Februar 2017
Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 25.01.2017 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 29/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss / Verkehrsausschuss 08.02.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt --------------- Betreff: Realisierungskonzept für Pedelec-Verleihstationen in der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: Der Technische Ausschuss und der Verkehrsausschuss beauftragen die Verwaltung, das Realisierungskonzept für Pedelec-Verleihstation in der Stadt Lahr weiter auszuarbeiten. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 29/2017 Seite - 2 - Begründung: Ziel der Stadt Lahr ist es, den Radverkehr systematisch zu fördern und ein fahrradfreundliches Klima zu schaffen, um so das Fahrrad als Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu stärken. Mit dem im Jahr 2012 beschlossenen Rad- und Fußwegekonzept wurde der Grundstein zur Radverkehrsförderung in Lahr gelegt. Seit dem Beginn der Umsetzung des Konzeptes haben sich die Bedingungen für den Radverkehr in vielerlei Hinsicht verbessert – nicht nur im Bereich der Infrastruktur, sondern auch zunehmend in den Bereichen Service, Kommunikation und Information. Zu Service-Angeboten zählen u.a. sichere und komfortable Fahrradabstellanlagen wie bspw. die Fahrradboxen am Bahnhof oder die Fahrradanlehnbügel in der Innenstadt, aber auch ein öffentliches Fahrradverleihsystem, welches in Lahr allerdings nicht existiert. Die Stadt hat deshalb das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen aus Aachen, welches bereits das Rad- und Fußwegekonzept erarbeitet hat, beauftragt, ein Realisierungskonzept für Pedelec-Verleihstationen in Lahr zu erstellen, welches im Jahr 2018 noch vor der Eröffnung der Landesgartenschau umgesetzt werden soll. Im Rahmen einer Arbeitskreissitzung zum Rad- und Fußwegekonzept am 23. Januar 2017 wurden erste Ergebnisse vom Büro präsentiert und im Anschluss diskutiert. Die Präsentation wird nun auf Grundlage der Diskussionsergebnisse für die gemeinsame Sitzung des Technischen Ausschusses und des Verkehrsausschusses überarbeitet. Die erste Realisierungsstufe des Konzeptes sieht drei Stationen vor: Bahnhof, Rathaus und LGS-Kleingartenpark. Leihfahrräder an ÖPNV-Zugangspunkten sind ein attraktives Verkehrsmittel im Zu- /Nachlauf einer Bus-/Bahnfahrt und tragen somit zur Lösung des „Letzte Meile Problems“ bei. Den Nutzerkreis bilden sowohl Pendler, als auch Gelegenheitsnutzer, darunter Touristen/Besucher der Stadt Lahr. Somit sind die beiden Standorte Bahnhof und Rathaus von besonderer Bedeutung. Das Leihfahrrad bietet hier eine Alternative zum Auto (keine Parkplatzsuche), zum Bus (Unabhängigkeit von Fahrzeiten), aber auch zum eigenen Fahrrad (keine Anschaffungs-/Betriebskosten, keine Diebstahlgefahr). Dritter Standort ist der LGS-Kleingartenpark mit dem Haupteingang der Landesgartenschau 2018. Besucherinnen und Besuchern der Landesgartenschau soll trotz der geringen Distanz zwischen Bahnhof und Kleingartenpark das Pedelec als alternatives Verkehrsmittel angeboten werden. Nach Veranstaltungsbesuch besteht die Möglichkeit, mit dem Pedelec weiter in die Innenstadt zu fahren. An der Station Rathaus kann das Pedelec dann abgestellt und die Ausleihe beendet werden. Ein Abstellen außerhalb der Station ist während der Ausleihzeit auch möglich, die Rückgabe allerdings nur an einer der drei Stationen. Die Landesgartenschau bietet der Stadt Lahr eine gute Möglichkeit, ein PedelecVerleihsystem zu installieren, im Vordergrund der Realisierung steht aber der Betrieb nach der Landesgartenschau. Für den Zeitraum der Landesgartenschau wird eine hohe Anzahl an Pedelecs benötigt werden, die nach Veranstaltungsende in einer zweiten Realisierungsstufe auf neue zusätzliche Standorte verteilt werden kann. Drucksache 29/2017 Seite - 3 - Ob und in welcher Größenordnung die LGS GmbH ein solches Angebot ihren Besucherinnen und Besuchern anbieten möchte, ist noch zu beraten und zu entscheiden. Eine Verdichtung des Stationsnetzes ist in einer zweiten Realisierungsstufe unerlässlich, denn ein öffentliches Fahrradverleihsystem kann sich erfahrungsgemäß nur bei einer großen Stationsanzahl und einem geringen Stationsabstand dauerhaft etablieren. Die Anbindung der Stadtteile ist dabei zu berücksichtigen. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, Stationen zu versetzen. Die Station am Kleingartenpark kann nach Veranstaltungsende bspw. in den Seepark und/oder in den Bürgerpark verlegt werden. Die Verleihstationen sollen ausschließlich mit Pedelecs und einem e-Lastenfahrrad bestückt werden. Der konventionelle Fahrradverleih hat sich inzwischen in vielen Städten etabliert. Ein Verleihsystem mit elektrisch unterstützen Fahrrädern (Pedelecs) gilt als zukunftsweisend und kann als Benchmark angesehen werden. Weiterhin wird den Nutzerinnen und Nutzern ein leichter und kostengünstiger Zugang zu teuren und komfortablen Fahrrädern ermöglicht, mit denen sich auch größere Distanzen ohne hohen Kraftaufwand bewältigen lassen. Mit einem e-Lastenfahrrad lassen sich Güter mit einem Gewicht von bis zu 300 kg transportieren, sodass es auch für größere Einkäufe und Besorgungen oder andere Transportzwecke genutzt werden kann. Mit dem Aufbau eines Netzes aus Pedelec-Verleihstationen kann in der Stadt Lahr ein zusätzliches attraktives und zugleich umweltfreundliches Mobilitätsangebot geschaffen werden, welches zu einer dauerhaften Reduzierung der Treibhausgasemissionen beiträgt. Der Zeitraum der Landesgartenschau bietet sich für eine erste Realisierungsstufe mit zunächst drei Stationen an. In einer zweiten Realisierungsstufe sollte das Stationsnetz ausgebaut werden, um einen größeren Nutzerkreis erreichen zu können. Nur so ist eine dauerhafte Etablierung des Verleihsystems möglich. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.