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Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Gauggel

Datum: 27.09.2018 Az.: - 0691/Ga

Drucksache Nr.: 261/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

10.10.2018

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

15.10.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorschlag:
1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB)
beschlossen.
2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan
INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung wird beschlossen.

Anlage(n):
- Bestandsplan zur Veränderungssperre
- Satzung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 261/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplans INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung ist ein Bauantrag, in dem die Nutzungsänderung und Erweiterung eines Autoabstellplatzes zu einem Autoverkaufs- und Abstellplatz beantragt wurde.
Die Lage des Autoverkaufs- und Abstellplatzes kollidiert mit der Planung eines Park & Ride
Parkplatzes westlich der Bahngleise. Da an dieser Stelle der geplante Durchstich unter den
Bahngleisen ankommt und die verkehrliche Anbindung über die Raiffeisenstraße gewährleistet
wäre, wird diese Lage als geeigneter Standort angesehen. Weiterhin soll im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine Neuordnung der Grundstücke erfolgen. Mit dem jetzigen Eigentümer
und Antragssteller werden bereits Gespräche, über einen möglichen Grundstückstausch und
eine Neuansiedlung des Autoverkaufs- und Abstellplatzes an geeigneter Stelle, geführt.
Um unerwünschte städtebauliche Entwicklungen im gesamten Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplans zu verhindern, soll die Veränderungssperre gemäß § 14
Baugesetzbuch erlassen werden. Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.
Ausnahmen, die das Änderungsverfahren des Bebauungsplans inhaltlich nicht tangieren, sind
möglich. Einzelheiten dazu sind im Satzungstext geregelt.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.