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Beschlussvorlage (Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung im Stadtteil Reichenbach - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss - Berichtigung des Flächennutzungsplanes)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 30.07.2018 Az.: - 0687/Lö

Drucksache Nr.: 243/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Reichenbach

26.09.2018

vorberatend

öffentlich

Technischer Ausschuss

10.10.2018

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

15.10.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-----------

Betreff:

Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung im Stadtteil Reichenbach
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss
- Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung vom 30. Juli 2018 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung
wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen
vom 30. Juli 2018 als Satzungen beschlossen.
3. Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt.

Anlage(n):
- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange
- Bestandsplan, Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung
- Berichtigung des Flächennutzungsplanes
- Schalltechnische Untersuchung
- Satzungen
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 243/2018

Seite - 2 -

Drucksache 243/2018

Seite - 3 -

Begründung:
Am 26. Februar 2018 beschloss der Gemeinderat einstimmig die Offenlage für den Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung. Der bisherige Bebauungsplan AM GIESENBACH
aus dem Jahr 1991 setzt in weiten Teilen seines Geltungsbereiches die Nutzungsart Mischgebiet fest. Seit Inkrafttreten des Planes wurden hier jedoch vorrangig Wohnbebauungen realisiert. Damit stehen Wohnen und Gewerbe im Mischgebiet in keinem im Sinne des Planungsrechts ausgewogenen Verhältnis mehr. Die Wohnnutzung dominiert über das höchstzulässige
Maß hinausgehend. Neue Bauvorhaben auf den noch unbebauten Grundstücken waren somit
nur mit gewerblichen Nutzungen genehmigungsfähig. Davon ist ein auf dem Flurstück 170/14
projektiertes Wohngebäude mit sechs Wohneinheiten betroffen, das nicht genehmigt werden
konnte.
Dies widerspricht dem städtebaulichen Ziel, den bestehenden hohen Wohnraumbedarf primär
auf Innenbereichsflächen zu decken. Um das zu ermöglichen und das Baurecht an die faktisch
bestehenden Verhältnisse anzupassen, war der Bebauungsplan in Teilbereichen zu ändern.
Die Änderung beinhaltet also, vorherige Mischgebietsflächen nun als Allgemeines Wohngebiet
festzusetzen, verbunden mit geeigneten Schallschutzmaßnahmen. Ergänzend wird insbesondere die Stellplatzverpflichtung in den örtlichen Bauvorschriften auf 1,5 Stellplätze pro
Wohneinheit erhöht, vor allem um der tatsächlichen Situation in den Stadtteilen besser Rechnung zu tragen. Alle sonstigen Festsetzungen von 1991 gelten weiterhin.
Während der Offenlage vom 12. März 2018 bis zum 13. April 2018 gingen keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft ein. Von den 35 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange gaben 27 eine Rückmeldung ab, davon 7 eine inhaltliche Stellungnahme. Diese sowie die dazugehörenden Antworten der Verwaltung und die entsprechenden Beschlussvorschläge sind im
beiliegenden tabellarischen Abwägungsspiegel aufgeführt. Sie führten zu geringfügigen, insbesondere redaktionellen, Ergänzungen des Bebauungsplanes.
Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen zu beschließen
sowie den Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften als Satzungen zu beschließen. Diese würden dann mit der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft treten.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.