Beschlussvorlage
Amt: 501
Lögler
Datum: 25.05.2018 Az.: 50/501
Drucksache Nr.: 137/2018
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport
25.07.2018
vorberatend
nichtöffentlich
Haupt- und Personalausschuss
09.07.2018
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Investitionszuschüsse an Vereine
Beschlussvorschlag:
1. Der Schützenverein Geroldseck 1907.e.V. erhält für die Modernisierung des Luftgewehrstandes einen Investitionszuschuss in Höhe von € 7.000,00.
2. Der Schützenverein Sulz e.V. erhält für den Umbau des Luftgewehrstandes einen
Investitionszuschuss in Höhe von € 6.000,00.
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 137/2018
Seite - 2 -
Begründung:
Beide Vereine haben die Anträge auf Sportförderung gemäß der Richtlinien der
Stadt Lahr fristgerecht gestellt. Ebenso wurden für die Bezuschussung der Maßnahmen beim Badischen Sportbund Zuschüsse beantragt.
Für die Bezuschussung der beiden Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2018 unter
der Finanzposition 2.5500.9857000-998 folgende Beträge eingestellt:
Schützenverein Geroldseck 1907 e.V.
Schützenverein Sulz e.V.
€ 7.000,00
€ 6.000,00
Die Finanzierung der Sanierung stellt sich
wie folgt dar:
Schützenverein Geroldseck 1907 e.V.
Gesamtkosten € 25.000,00, Zuschuss Sportbund € 3.780,00 Eigenmittel/Eigenleistung
€ 14.220,00, vorgeschlagener Zuschuss Stadt Lahr € 7.000,00.
Schützenverein Sulz e. V.
Gesamtkosten € 21.000,00, Zuschuss Sportbund € 3.840,00 Eigenmittel/Eigenleistung
€ 11.160,00, vorgeschlagener Zuschuss Stadt Lahr € 6.000,00.
Mit der Maßnahme in Sulz wurde bereits begonnen. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid des Badischen Sportbundes liegt vor.
Der Schützenverein Reichenbach beabsichtigt die Maßnahme in der zweiten Jahreshälfte
2018 durchzuführen. Der Prüfvermerk bzw. die Baufreigabe des Badischen Sportbundes liegt
vor.
Die Verwaltung empfiehlt daher die beantragten Zuschüsse zu genehmigen.
50% des jeweiligen Zuschusses können sofort ausbezahlt werden.
Der restliche Zuschuss wird nach Vorlage der Abrechnungen überwiesen.
Guido Schöneboom
Senja Töpfer
Harry Ott