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Beschlussvorlage (Bauverein Lahr GmbH; Jahresabschluss 2017)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg

Datum: 05.06.2018 Az.: 922.5124

Drucksache Nr.: 144/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.07.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bauverein Lahr GmbH;
Jahresabschluss 2017

Beschlussvorschlag:

1. Der Haupt- und Personalausschuss nimmt




die Bilanz zum 31.12.2017,
die Gewinn - und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2017,
den Lagebericht 2017

zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2017 festzustellen.
2. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr
in der Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des
Jahresergebnisses 2017 zuzustimmen.
3. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr
in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung und
des Aufsichtsrats zuzustimmen.
4. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr
in der Gesellschafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018 zuzustimmen.

Anlage(n):
Bilanz und GuV (mit Anhang) 2017
Lagebericht 2017
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 144/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein
verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein
umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007
vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von
25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) - durch den
Haupt- und Personalausschuss.
Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Bauverein Lahr GmbH findet
am 25. Juli dieses Jahres statt.
Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags:
Die Geschäftsführung der Bauverein Lahr GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die
Unterlagen zum Jahresabschluss 2017 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen.
Im Geschäftsjahr 2017 hat die Gesellschaft eine Bilanzsumme von 10.314.100,97 €
(Vj.: 10.217.955,04 €) und einen Jahresüberschuss von 454.173,38 € (Vj.:
299.971,82 €) erzielt. Aus Vorjahren bestand noch ein Gewinnvortrag von 832.208,70 €.
Aus dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss wurden 45.417,34 € in gesellschaftsvertragliche Rücklagen sowie 442.160,58 € in andere Gewinnrücklagen eingestellt, sodass sich ein neuer Bilanzgewinn von 798.804,16 € (Vj.: 874.224,72 €) ergibt.
Der Jahresabschluss wurde von der Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH (RWT) geprüft und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags:
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, eine Dividende in Höhe von 4%
bezogen auf das Stammkapital – insgesamt 41.184,00 € – an die Gesellschafter auszuschütten und nach Berücksichtigung der Einstellung in die Gewinnrücklage mit
458.816,- € den Restbetrag des Bilanzgewinns i. H. v. 757.620,16 € auf neue Rechnung
vorzutragen.
Zu Ziffer 3) und 4) des Beschlussvorschlags:
Die ordentliche Gesellschafterversammlung wird im Rahmen der Beschlussfassung
über den Jahresabschluss auch die Entlastung des Aufsichtsrats beschließen. Die Bauverein Lahr GmbH hat insgesamt 7 Aufsichtsräte. Die Stadt Lahr stellt hiervon mit Bürgermeister Petters ein Mitglied des Aufsichtsrates.
Der Bürgermeister über dessen Entlastung als Aufsichtsratsmitglied entschieden wird,
ist bei der Beschlussfassung über das Abstimmverhalten der Stadt Lahr gem. § 18 Abs.
1 Satz 1 GemO befangen. Die Befangenheitsvorschrift des § 18 GemO ist in seinem
Anwendungsbereich nicht auf Sitzungen von gemeindlichen Gremien beschränkt. Der
Bürgermeister darf daher auch aus kommunalrechtlicher Sicht nicht an der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mitwirken, wenn er selbst Aufsichtsrat ist.

Drucksache 144/2018

Seite - 3 -

Aus diesem Grunde muss er sich bei der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen.
Es wird vorgeschlagen die Geschäftsführerin und den Aufsichtsrat zu entlasten sowie
die Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH (RWT) auch zur Abschlussprüferin für das
Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer