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Beschlussvorlage (Förderprogramm (E-)Lastenräder - Kaufprämie der Stadt Lahr für Privatpersonen mit Wohnsitz in Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 20.08.2018 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 215/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

12.09.2018

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

24.09.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Förderprogramm (E-)Lastenräder
- Kaufprämie der Stadt Lahr für Privatpersonen mit Wohnsitz in Lahr

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Lahr gewährt Privatpersonen mit Wohnsitz in Lahr eine Kaufprämie für
(E-)Lastenräder. Der Fördertopf hat ein Gesamtvolumen i.H.v. EUR 10.000.
2. Die Stadt Lahr beschafft vier Lastenräder, die im Rahmen des Projektes als Testräder zur Verfügung gestellt werden. Dafür werden Haushaltsmittel i.H.v. EUR
15.000 benötigt.
3. Zur Realisierung des Projekts werden gemäß den Beschlussvorschlägen 1 und 2
Mittel i.H.v. EUR 25.000 in den Haushaltsplan 2019 eingestellt (Selbstbindung).

Anlage(n):
- Beispielabbildungen

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 215/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Mit der kontinuierlichen Umsetzung des Rad- und Fußwegekonzeptes, der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in BadenWürttemberg und vielen weiteren Maßnahmen der Radverkehrsförderung schafft die
Stadt Lahr die Voraussetzungen für einen Umstieg vom Pkw aufs Rad. Dass das Fahrrad insbesondere im Innenstadtbereich das schnellste Verkehrsmittel darstellt, belegen
nicht nur Studien, sondern wird auch bei einem Blick auf das Verkehrsgeschehen in
Lahr oder einer Analyse des eigenen Fahrverhaltens und der Fahrzeit deutlich. Zudem
ist Radfahren gesund und klimafreundlich.
Die Ziele und Wegezwecke im alltäglichen Verkehrsgeschehen sind sehr vielfältig. Häufig kommt es vor, dass in kurzen Abständen mehrere Wege hintereinander zurückgelegt
werden, sodass sich eine Wegekette mit mehreren Wegezwecken ergibt. Hier ein alltägliches Beispiel:
Bringen des Kindes in die Kita → Fahrt zur Arbeit → Einkauf → Fahrt zum Wohnort
Sobald der Transport von Gütern oder die Beförderung von Kindern ins Spiel kommen,
wird i.d.R. der Pkw bevorzugt. Hier lohnt sich ein Blick in unsere Nachbarländer Dänemark und die Niederlande, die mit gutem Beispiel „voranfahren“. Lastenräder (mit und
ohne E-Tretunterstützung) prägen dort das Stadtbild und werden für die unterschiedlichsten Zwecke eingesetzt. Sie können vielfältig konfiguriert werden, so kann der vordere Behälter bspw. auch mit einer oder sogar zwei Sitzbänken ausgestattet werden.
Zusätzliche Ausstattungselemente (bspw. gegen Wind und Wetter) ermöglichen eine
hohe Variabilität und somit einen großen Alltagsnutzen.
Die Stadt Lahr möchte Privatpersonen mit Wohnsitz in Lahr, insbesondere Familien, auf
dieses Potenzial aufmerksam machen und zum Kauf eines (E-)Lastenrades animieren.
Dafür beschafft sie zunächst vier Lastenräder, zwei konventionelle und zwei mit elektrischer Tretunterstützung, die interessierten Bürgern für eine Testphase zur Verfügung
gestellt werden. Erfolgt danach der Kauf eines Lastenrades, kann bei der Stadt Lahr ein
Zuschuss in Form einer Kaufprämie beantragt werden. Die Inanspruchnahme der Kaufprämie ist aber auch ohne eine Testphase möglich. Die Details wie bspw. die Höhe der
Kaufprämie werden in einer noch zu erstellenden Förderrichtlinie geregelt. Angestrebt
werden eine Kaufprämie in Höhe von EUR 300 für den Kauf eines Lastenrades und eine Kaufprämie in Höhe von EUR 500 für den Kauf eines E-Lastenrades.
Ziel ist es, den Radverkehr weiter zu fördern und den motorisierten Individualverkehr zu
reduzieren. Durch die hohe Variabilität und den großen Alltagsnutzen hat ein Lastenrad
hat das Potenzial, einen Pkw (bspw. den klassischen Zweitwagen) zu ersetzen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.