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Gemeinderat als Stiftungsrat (Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr in den Geschäftsjahren 2010 bis 2014 - Abschluss der Prüfung)

24. September 2018
                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 201
Herzog

Datum: 20.08.2018

Az.: 892.42

Drucksache Nummer:
214/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

10.09.2018

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Gemeinderat

24.09.2018

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr in den Geschäftsjahren 2010 bis 2014
- Abschluss der Prüfung

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds
nimmt von der Bestätigung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Abschluss
der Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr bzw. des
Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege – in den Geschäftsjahren 2010 bis 2014
Kenntnis

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 214/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Zeitraum vom 04.08.2015 – 22.09.2015 eine Prüfung
der Bauausgaben des Hospital- und Armenfonds bzw. des Eigenbetriebs Spital – Wohnen
und Pflege – der Jahre 2010 bis 2014 durchgeführt. Der Prüfungsbericht wurde dem Hospital- und Armenfonds am 12.01.2016 übersandt.
Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat ist entsprechend § 31 Stiftungsgesetz
i.V.m. § 114 Abs. 5 Satz 2 Gemeindeordnung in öffentlicher Sitzung am 27.06.2016 über den
wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts unterrichtet worden. Gleichzeitig hat er der vorgesehenen Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zugestimmt.
Nachdem zu einzelnen Prüfungsfeststellungen ergänzende Nachweise zu erbringen waren
hat das Regierungspräsidium zum Abschluss der Prüfung die Bestätigung erteilt, dass die
Feststellungen im Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt erledigt sind. Hiervon ist der
Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat gem. VwV GemO Nr.1 zu § 114 zu informieren.

_____________________
Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender

___________________
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer