Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 201
Herzog
Datum: 20.08.2018
Az.: 892.42
Drucksache Nummer:
214/2018
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
10.09.2018
zur Kenntnis
nichtöffentlich
Gemeinderat
24.09.2018
zur Kenntnis
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr in den Geschäftsjahren 2010 bis 2014
- Abschluss der Prüfung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds
nimmt von der Bestätigung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Abschluss
der Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr bzw. des
Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege – in den Geschäftsjahren 2010 bis 2014
Kenntnis
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 214/2018
Seite - 2 -
Begründung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Zeitraum vom 04.08.2015 – 22.09.2015 eine Prüfung
der Bauausgaben des Hospital- und Armenfonds bzw. des Eigenbetriebs Spital – Wohnen
und Pflege – der Jahre 2010 bis 2014 durchgeführt. Der Prüfungsbericht wurde dem Hospital- und Armenfonds am 12.01.2016 übersandt.
Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat ist entsprechend § 31 Stiftungsgesetz
i.V.m. § 114 Abs. 5 Satz 2 Gemeindeordnung in öffentlicher Sitzung am 27.06.2016 über den
wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts unterrichtet worden. Gleichzeitig hat er der vorgesehenen Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zugestimmt.
Nachdem zu einzelnen Prüfungsfeststellungen ergänzende Nachweise zu erbringen waren
hat das Regierungspräsidium zum Abschluss der Prüfung die Bestätigung erteilt, dass die
Feststellungen im Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt erledigt sind. Hiervon ist der
Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat gem. VwV GemO Nr.1 zu § 114 zu informieren.
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Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender
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Jürgen Trampert
Stadtkämmerer