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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Lärmaktionsplanes - Beratung des Entwurfs - Offenlegungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Gauggel

Datum: 28.06.2018 Az.: - 0691/Ga

Drucksache Nr.: 164/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

11.07.2018

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

23.07.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes
- Beratung des Entwurfs
- Offenlegungsbeschluss

Beschlussvorschlag:
1. Dem Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wird zugestimmt.
2. Gemäß § 47d (3) BImSchG wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Aktions-

pläne gehört. Es wird ihr rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit gegeben, an
der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken (Offenlage).
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbe-

reich durch den Lärmaktionsplan berührt sein kann, werden unterrichtet und
zur Äußerung aufgefordert.

Anlage(n):
- Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Bericht)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 164/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Mit der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm durch das Gesetz vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1794) sind in das Bundes-Immissionsschutzgesetz Vorschriften über die strategische Lärmkartierung und Aktionsplanung eingeführt worden (§§ 47a bis 47f).
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 19. April 2010 den Lärmaktionsplan der Stufe 1
verabschiedet. In der ersten Stufe der Lärmkartierung wurden die Hauptverkehrsstraßen mit
einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen mit mehr als
50.000 Flugbewegungen erfasst. Für die Lärmaktionsplanung der Stadt Lahr waren in der
Stufe 1 mehrere Straßen relevant. Dies sind die westlich von Lahr verlaufende Bundesautobahn A 5, die in Ost West Richtung durch die Stadt führende Bundesstraße B 415 sowie
die Bundesstraße B 3 nördlich des Knotenpunktes zur B 415. Hierfür wurden Leitlinien entwickelt und ihnen Maßnahmen zugeordnet.
Im Jahr 2012 wurde die zweite Stufe der Lärmkartierung in Baden-Württemberg durchgeführt. Diese beinhaltet alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen
pro Jahr und nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro
Jahr. Hierbei ist in Lahr ausschließlich der Abschnitt B 3 südlich der B 415 neu kartiert worden.
Da Lärmaktionspläne kein einmaliges Werk sind, das auf Dauer unverändert gültig sein soll,
sondern eine ständig weiter zu entwickelnde Planungsgrundlage, müssen sie nach § 47 d
Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen und ansonsten jedoch alle fünf Jahre
nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden.
Für die Stadt Lahr bedeutet dies, dass eine Fortschreibung des aufgestellten Lärmaktionsplans sowie eine Ergänzung um den neu kartierten Bereich der B 3 erfolgen müssen. Hierbei wird aufgrund des nur geringen Umfangs des ergänzten Streckennetzes eine im Vergleich zur ersten Stufe vereinfachte Aufarbeitung der Ergebnisse anhand des Musterberichts des Landes Baden-Württemberg durchgeführt.
Zur Aufstellung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Lahr wird entsprechend
den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie die Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die Maßnahmen des Lärmaktionsplans werden in der Sitzung des Technischen Ausschusses vom Ingenieurbüro Fichtner Water & Transportation im Detail vorgestellt und zur Diskussion gestellt.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zuzustimmen und die Offenlage zu beschließen. Die Offenlage könnte vom 6. August bis 14.
September 2018 erfolgen.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.