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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOHBERGWEG - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der Öffentlichkeit…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Hauptvogel

Datum: 07.05.2018 Az.: - 0691/Ha

Drucksache Nr.: 87/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

16.05.2018

vorberatend

öffentlich

13
JaStimme(n)
2
NeinStimme(n)
1
Enthaltung(en)

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan HOHBERGWEG
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Beschlussvorschlag:

1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB
die Aufstellung des Bebauungsplans HOHBERGWEG beschlossen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans HOHBERGWEG wird gebilligt.
3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).

Anlage(n):
- Bestandsplan mit Abgrenzung des Geltungsbereichs
- Nutzungsplan
- Gestaltungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung
- Artenschutzrechtliche Betrachtung
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 87/2018

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Drucksache 87/2018

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Begründung:
Das rund 2,34 ha große Plangebiet umfasst im Wesentlichen das Grundstück des ehemaligen kanadischen Offizierscasinos, später Standort der privaten Wissenschaftlichen
Hochschule Lahr (AKAD). Nachdem der Hochschulstandort in Lahr aufgegeben wurde,
kaufte im Jahr 2015 die Imolar GmbH das Grundstück. In der Sitzung des Technischen
Ausschusses am 15.04.2015 wurde erstmalig nichtöffentlich über das Bauvorhaben auf
dem ehemaligen Gelände der AKAD informiert.
Das damalige Konzept sah vor das Bestandgebäude abzureißen und durch Neubau
von mehreren Stadtvillen zu überplanen. Es wurde jedoch als zu stark verdichtet angesehen und so nicht weiterverfolgt.
In der darauf folgenden Zeit hat die neue Eigentümerin Imolar GmbH die Planung eigenständig überarbeitet und fortgeführt. In der Sitzung des Technischen Ausschusses
am 20.09.2017 wurde die aktualisierte Planung nicht öffentlich vorgestellt und besprochen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2017 öffentlich dem städtebaulichen Konzept als Vorlage für das Bebauungsplanverfahren zugestimmt.
Die Planung sieht vor, die Bestandsgebäude zu erhalten sowie 6 barrierefreie Gebäude
mit jeweils 3 bis 4 Geschossen zu bauen. Insgesamt sind für das Plangebiet ca. 60
Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit (Bistro/Café) geplant. Die Wohnungsgrößen
bieten ein Spektrum von 1- bis 4-Zimmerwohnungen (50 m² bis 120 m²). Unterhalb der
drei nördlichen Gebäude, entlang des Hohbergwegs, soll eine Tiefgarage mit 41 Stellplätzen entstehen. Eine weitere Tiefgarage mit 12 Stellplätzen ist unter dem südlichen
Gebäude angedacht. Außerdem stehen 97 oberirdische Stellplätze für die verschiedenen Nutzungen zur Verfügung. Entlang des Hohbergwegs verläuft eine Amphibienleiteinrichtung. Diese wird im Bebauungsplan festgesetzt und darf nur an den eingetragen
Einfahrtsbereichen für Stellplätze und Tiefgaragen überfahren werden. Die öffentlichen
Stellplätze im Straßenraum bleiben vollständig erhalten.
Die Planung von Imolar zielt darauf ab, die parkähnliche Struktur des Grundstücks sowie eine Großteil der Bestandsbäume zu erhalten. Die Dachflächen der Gebäude sowie
die Dächer der Tiefgaragen sollen ebenfalls begrünt werden. Die Maße (Gebäudehöhe
und Grundfläche) der geplanten Gebäude fügen sich, aus Sicht der Verwaltung, in die
Umgebung ein. Durch die Anordnung der Gebäude entlang des Hohbergwegs im Norden des Plangebiets bleibt ein Großteil der Grünfläche frei und kann als zusammenhängender Freiraum von den Bewohnern genutzt werden.
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juli 2017 findet die Sozialwohnungsquote in
diesem Plangebiet Anwendung. Für die vorliegende Planung bedeutet dies, dass 12
Wohneinheiten als sozialer Wohnraum ausgebildet werden. Es ist vorgesehen, diese in
den beiden nordöstlichen Gebäuden entlang des Hohbergwegs unterzubringen. Die
Verpflichtung zur Umsetzung der Sozialwohnungsquote wird über einen noch abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag geregelt und sichergestellt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Schule dargestellt. Ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht.
Um das Bauvorhaben verwirklichen zu können, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB. Er kann im beschleunigten
Verfahren durchgeführt werden. Dadurch können die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie eine förmliche Umweltprüfung entfallen. Der Plan geht
somit direkt in die Offenlage. Im Vorfeld der Planung wurde dennoch eine artenschutz-

Drucksache 87/2018

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rechtliche Betrachtung für das Plangebiet durchgeführt. Diese ist ebenfalls Bestandteil
des Bebauungsplans. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan-Entwurf HOHBERGWEG vom
04.05.2018 zu beschließen und den Aufstellungs- sowie den Offenlagebeschluss zu
fassen.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.