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Beschlussvorlage (Essen in städtischen Schulen und Kindertagesstätten Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.10.2012.)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 501
Kammerer

Datum: 14.01.2013 Az.: Ott/Ka

Drucksache Nr.: 14/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

30.01.2013

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

25.02.2013

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Essen in städtischen Schulen und Kindertagesstätten
Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.10.2012.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Anlage(n):
Anlage 1 - Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.10.2012
Anlage 2 / 1 - Auswertung Fragebogen, Schulen und Kindertagesstätten Anlage 2 / 2 - Auswertung Fragebogen, Schulen und Kindertagesstätten Anlage 3 - Party- und Feinkostservice Vetter
Anlage 3 - Ortenauklinikum
Anlage 3 - J. Roth Partyservice
Anlage 3 - Sander Gourmet GmbH
Anlage 3 - Dinglinger Haus e. V.
Anlage 5 - Flyer DGE
Anlage 5 - Checkliste DGE
Anlage 4 - Gesamtelternbeirat
Anlage 2 / 3 - Auswertung Fragebogen, Schulen und Kindertagessätten

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. November 2012 zum Antrag der Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen „Essen in städtischen Lahrer Einrichtungen“ (Anlage 1) einstimmig beschlossen, dass dieser nach Vorberatung im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport
(30.01.2013) auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung gesetzt wird. Der Antrag ist als Anlage der Vorlage beigefügt.
Zur Beantwortung der im Antrag gestellten Fragen wurden alle städtischen Schulen und Kindertagesstätten, die ein Essensangebot vorhalten, angeschrieben. Die einrichtungsbezogene Auswertung ist
der Anlage 2 zu entnehmen.
Aktuell wird an folgenden Einrichtungen ein Mittagstisch angeboten:
Schulen:
Max-Planck-Gymnasium
Scheffel-Gymnasium
Otto-Hahn-Realschule
Friedrichschule
Schutterlindenbergschule
Grundschule Sulz
Gutenbergschule (Träger: Förderverein)
Geroldseckerschule (Träger: Arbeiterwohlfahrt)
Grundschule Kuhbach (Träger: Arbeiterwohlfahrt)
Grundschule Reichenbach (Träger: Förderverein)
Kindergärten/Horte:
Kindertagesstätte am Schießrain
Kindertagesstätte Max-Planck-Straße
Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße
Hort an der Eichrodtschule
Hort an der Luisenschule
Die Stellungnahme folgender Caterer wurden in der Anlage 3 aufgenommen:
Dinglinger Haus e.V.
Party & Feinkost Service Vetter
Ortenauklinikum Lahr-Ettenheim
Partyservice J. Roth
Sander Gourmet GmbH (div. Zertifikate)
Darüber hinaus liegt uns eine Stellungnahme des Gesamtelternbeirats der Stadt Lahr (Schulen) zum
Antrag vor (Anlage 4).
Auf folgende Punkte möchte das Fachamt ergänzend hinweisen:
Konzept:
Die Stadt Lahr verfolgt bislang bei der Essensversorgung der Einrichtungen dezentrale Konzepte. Die
Auswahl der Lieferanten und der Verpflegungssysteme (Warmanlieferung, Frischküche, Kühlkostsystem) erfolgt individuell mit der Einrichtung. Je nach Einrichtung finden unterschiedliche Abstimmungsprozesse vor Ort statt. An einigen Schulen (z.B. städtische Gymnasien) sind runde Tische eingerichtet an denen Schüler/innen, Eltern, Lehrer/innen, Schulleitung, Stadtverwaltung und Caterer
beteiligt sind. Im Bereich der Kindertagesstätten und Horte sind die Einrichtungsleitungen bzw. des
päd. Personal stark in die Entscheidungsprozesse mit eingebunden. Im Einzelfall wurden in der Ver-

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gangenheit auch einvernehmlich Lieferantenwechsel vorgenommen, soweit hiermit eine Qualitätssteigerung bei der Versorgung erreicht werden konnte. Durch diese enge Zusammenarbeit zwischen
Einrichtungen, Essensversorgern und Stadtverwaltung besteht bei einem Großteil der städtischen
Einrichtungen mit der derzeitigen Essenversorgung überwiegend eine hohe Zufriedenheit. Die Stadtverwaltung beabsichtigt auch künftig an individuellen Lösungen, gerade im Hinblick auf die hohe Akzeptanz in den Einrichtungen, festzuhalten.
Preisgestaltung:
Abhängig von den jeweiligen Essensanbietern bzw. Verpflegungssystemen und Speiseangeboten vor
Ort gelten unterschiedliche Essenspreise. Die Verwaltung hält auch künftig daran fest, dass die Abgabepreise von vornherein nicht direkt subventioniert werden, da die Stadt Lahr bereits ohnehin die
Kosten für den Küchenbetrieb (Personal, Bewirtschaftung, Investitionen) in den städtischen Einrichtungen in vollem Umfang übernehmen muss. Unterschiedliche Abgabepreise sind bei unterschiedlicher Qualität des Essens aus Sicht der Verwaltung auch grundsätzlich gerechtfertig. Berücksichtigt
werden muss auch die häusliche Ersparnis, die sich in den Familien ergibt, wenn die Kinder in der
Einrichtung zu Mittag essen. Der Abgabepreis sollte daher, wie bisher, unmittelbar an den Einkaufspreis (Warenanlieferung) gekoppelt bleiben. Dabei sollen Preiserhöhungen bedingt durch höhere
Personal- und Bewirtschaftungskosten sowie Preissteigerungen bei Lebensmitteln auch künftig in
angemessener Form akzeptiert werden. Bei einer direkten Subventionierung geht die Verwaltung
davon aus, dass die Anbieter versuchen würden, Preissteigerungen in kürzeren Abständen geltend
zumachen. In den städtischen Kindertageseinrichtungen werden einheitliche Betreuungsentgelte erhoben und daran angelehnt auch einheitliche Verpflegungspauschalen, die sich an den durchschnittlichen Einkaufspreisen, nicht an den konkreten Bezugspreisen der jeweiligen Einrichtung, für eine
Kinderportion orientieren. Seit September 2012 beträgt diese Verpflegungspauschale € 55 monatlich
für 11 Monate im Kindergartenjahr. Auch hier erhalten BuT-Anspruchsberechtigte eine Pauschalförderung, bei der den Familien ein Eigenanteil von € 19 monatlich verbleibt.
Seit dem 01.09.2011 wurde der Lahr-Pass für Familien mit geringem Einkommen durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ersetzt. Beim Lahr-Pass galt durchweg eine Ermäßigung von 50 %
auf den Abgabepreis des Essens. Beim BuT liegt die Eigenbeteiligung grundsätzlich bei einem Euro
pro Essen. Der Differenzbetrag zum tatsächlichen Abgabepreis des Essens wird von der Kommunalen Arbeitsförderung in pauschalierter Form übernommen. Problematisch ist aus Sicht der Verwaltung, dass mit Einführung des BuT die Schere zwischen Selbstzahlern und den Anspruchberechtigten bei künftigen Preissteigerungen im Verhältnis immer weiter auseinander gehen wird, was sicherlich zunehmend zu Unmut bei den Selbstzahlern führen wird.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Günter Evermann
Amtsleiter

Harry Ott
Abteilungsleiter