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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 4. Änderung - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stallmann

Datum: 21.01.2013 Az.: -0690 St/Ko Drucksache Nr.: 21/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

06.02.2013

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

25.02.2013

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

302

602

605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

------------

Betreff:

Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 4. Änderung
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Stellungnahmen vom 21.01.2013 zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes KLEINFELD
NORD (Entwurf) in der Fassung vom 27.01.2012 und den hierzu erlassenen örtlichen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften werden beschlossen.
2. Der Bebauungsplan KLEINFELD NORD 4. Änderung und die hierzu erlassenen
örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom
21.01.2013 als Satzungen beschlossen.

Anlage(n):
- Bestandsplan
- Nutzungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung
- Satzung Bebauungsplan
- Satzung Örtliche Bauvorschriften

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 21/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes KLEINFELD-NORD lag in der
Zeit vom 12.03.2012 bis zum 13.04.2012 öffentlich aus.
Die Zusammenfassungen der Schreiben der Träger öffentlicher Belange sowie die
entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung sind in der beiliegenden tabellarischen Aufstellung aufgeführt.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden innerhalb des Beteiligungszeitraums keine
Stellungnahmen abgegeben. Im Vorfeld des förmlichen Verfahrens wurde jedoch
durch die Hausverwaltung der Eigentümergemeinschaft eines benachbarten Geschosswohnungsbaus schriftlich Einspruch gegen den Bau des Kinderspielplatzes
an der Leopoldstraße erhoben. Bezüglich dieses Schreibens wurde der Hausverwaltung seinerzeit von Seiten der Stadtverwaltung zugesagt, dass das Schreiben
im Rahmen des förmlichen Verfahrens zur Bebauungsplanänderung Berücksichtigung findet. Die Zusammenfassung dieses Schreibens sowie die entsprechenden
Stellungnahmen der Verwaltung sind beiliegend ebenfalls tabellarisch aufgeführt.
Wie bereits in der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss dargestellt, strebte die Städtische Wohnbau GmbH (STW) seinerzeit einen möglichst zeitnahen Baubeginn für
das geplante Mehrfamilienhaus an der Albrechtstraße an.
Da im Rahmen der Offenlage keine Sachverhalte vorgebracht wurden, die wesentliche Änderungen der Planung zur Folge haben, bzw. im Wesentlichen bei der
Ausführung des Spielplatzes berücksichtigt werden sollen, konnte seinerzeit bereits die Planreife gemäß § 33 Baugesetzbuch festgestellt werden.
Die STW hat zwischenzeitlich die Genehmigung zum Bau eines Mehrfamilienhauses auf dem städtischen Flurstück 25660/05 an der Albrechtstraße erhalten.
Der Baubeginn für den Spielplatz ist laut der Abteilung 602 für Januar 2013 vorgesehen, die Fertigstellung inklusive Spielgeräte soll bis April 2013 erfolgt sein. Die
Baukosten sind auf 150.000 € veranschlagt.
Aufgrund der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden einige Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs vorgenommen. Da diese keine wesentlichen Änderungen der Planung darstellen, ist keine erneute Offenlage erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen zu den Anregungen zu beschließen
und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 4. Änderung zu fassen. Der Bebauungsplan wird dann mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses rechtsverbindlich.

Karl Langensteiner-Schönborn

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen
Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.