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Beschlussvorlage (Standortentwicklung West zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr im Westen der Stadt)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: St. Feuerw
Vogt

Datum: 14.11.2018 Az.: StFW/BVS
131.31.18

Drucksache Nr.: 303/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

28.11.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Beteiligung des Feuerwehrausschusses
der Feuerwehr Stadt Lahr

05.12.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

17.12.2018

beschließend

öffentlich

Technischer Ausschuss

28.11.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Beteiligung des Feuerwehrausschusses
der Feuerwehr Stadt Lahr

05.12.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

17.12.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

StFW/BVS

622

20

61

603

605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Standortentwicklung West zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt
Lahr im Westen der Stadt

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr im Westen der Stadt am Flughafenareal einen neuen
Standort West zu planen und zu entwickeln.
2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.
Anlage(n):
Arbeitspapier zur Leistungsfähigkeit der FW Stadt Lahr (ANLAGE 1)
Fahrzeugumsetzung Standort West (ANLAGE 1a)
Standortsuche Feuerwehr Lahr (ANLAGE 1b)
Standortsuche Feuerwehr Lahr bildlich (ANLAGE 1c)
Flächennutzung (ANLAGE 2)
Nutzungskosten (ANLAGE 3)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 303/2018

Seite - 2 -

Begründung:
I. Allgemeines
Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg beschreibt das Feuerwehrwesen
als weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe, dem zu Folge die Gemeinde eine
den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten hat.
Mit der Entwicklung im Lahrer Westen haben sich die örtlichen Verhältnisse wesentlich verändert, was zu einer deutlichen Erhöhung des Risikopotentials geführt
hat. Dies macht nunmehr eine Anpassung der Struktur der Feuerwehr mit der
Prämisse einer entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr auch für diesen Bereich
aufzustellen notwendig. Im Rahmen des Arbeitspapiers zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr im Westen der Stadt (Anlage 1), wurden
verschiedene Lösungsansätze dargestellt und erörtert. Zuvor wurden von der
Verwaltung verschiedene Alternativen, z.B. Nutzung vorhandene Infrastruktur zu
nutzen geprüft. Ebenfalls wurden Standortvarianten geprüft (Anlage 1b vom
20.04.2017) und ein Standort auf Flst.Nr. 8761/3 an der Dr. Georg-SchefflerStraße als der geeignetste Standort eruiert.
Die Entwicklung eines neuen Standortes West ist unter Berücksichtigung der
zwingenden Erforderlichkeit, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden,
augenscheinlich die einzige Lösung.
Mit der Errichtung einer Feuerwache an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße, wird
zum einen der aktuelle Bedarf abgedeckt, darüber hinaus ist sowohl die geplante
Standortwahl als auch die Planung nachhaltig ausgerichtet, um auf eine weitere
Entwicklung im Lahrer Westen wie beispielsweise weitere Ansiedlungen, Bevölkerungswachstum oder die Entwicklung eines Güterverkehrszentrums wie auch der
Betrieb des Lahrer Flugplatzes reagieren zu können.
Der Inhalt I wurde im Januar 2018 in der Feuerwehrstrukturkommission vorberaten, entsprechende der Feuerwehr Satzung der Stadt Lahr wurden die Ausschüsse der betroffenen Abteilungen Langenwinkel und Hugsweier im März 2018 sowie
der Feuerwehrwehrausschuss im Juli beteiligt.
Im Bereich der Planung der Hochbauten wird dieser Sachverhalt ebenfalls berücksichtigt.

II. Grunderwerb
Das Grundstück steht im Eigentum des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und ist von diesem zu erwerben. Das Grundstück wurde ursprünglich wurde von der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim mit Kaufvertrag vom 30.12.1996 vom Bund erworben. Das Grundstück liegt im Sektor L1. Im
Kaufvertrag ist dieses als landwirtschaftliche Nutzfläche und einem Kaufpreis von
4 DM/m² ausgewiesen. Hierauf ist der kaufvertraglich geregelte Marktlageabschlag von 30 % noch anzuwenden, wodurch ein Kaufpreis von 2,80 DM/m² zu
zahlen war. Dies entspricht einem Kaufpreis von 1,43 €/m².

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Bezüglich des möglichen Kaufpreises fand kürzlich bei der Rechtsaufsichtsbehörde Regierungspräsidium Freiburg ein Gespräch statt. Dieses signalisierte für die
Feuerwehrwehrnutzung Zustimmung bei einem niedrigen, am Einstandspreis zuzüglich Aufschlägen für Zinsen und eigenen Aufwendungen orientierten Verkaufspreises. Wo dieser exakt liegt war nicht Bestandteil der Äußerungen.
Für den gewerblichen Teil kann diese Argumentation jedoch nicht tragen. Ggfs.
wäre dort mit Nachzahlungslösungen für den Fall einer gewerblichen Nutzung zu
operieren, zumal der FNP für große Teile des Grundstücks bereits eine gewerbliche Nutzung vorsieht.
Im Haushaltsplanentwurf 2019 wurden für den Grunderwerb 140.000 € eingestellt.

III Schaffung von Planungs- und Baurecht
Der ausgewählte Standort westlich des Frachtpostzentrums ist im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim überwiegend als gewerbliche Baufläche dargestellt. Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich
nicht.
Nach Abstimmung mit der Feuerwehr wird eine zentrale Lage der Feuerwache
West auf dem Grundstück gewünscht. Gemeinsam wurde überlegt, wie auf Grund
der hohen Dringlichkeit schnellstmöglich Planungsrecht geschaffen werden kann.
Die Verwaltung schlägt ein mindestens 2-stufiges Vorgehen vor:
1. Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Feuerwache West mit Herstellung
der erforderlichen Erschließung auf der Westseite.
2. Aufstellung eines oder zwei weiterer Bebauungspläne für die gewerblichen
Bauflächen südlich und nördlich der Feuerwache.

Die Verwaltung verbindet damit die Erwartung, schnellstmöglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau zu schaffen. Derzeit ist dieser Bereich
noch Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. Dies bedeutet, dass das Regelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit zwei Beteiligungsstufen durchgeführt werden muss und damit auch die naturschutzrechtliche Thematik der Eingriffs-und Ausgleichsbilanzierung abzuarbeiten ist. In der Konzentration auf die
räumlich klar definierte Fläche wird eine Möglichkeit zur Beschleunigung gesehen.
Die gewerblichen Bauflächen südlich und nördlich der zukünftigen Feuerwache
West können entwickelt werden, wenn es einen konkreten Bedarf gibt. Die Erfahrung zeigt, dass es sinnvoll ist, den Bebauungsplan in Abstimmung mit den anzusiedelnden Unternehmen zu entwickeln. Die prominente Lage in erster Reihe an
der Dr. Georg-Schaeffler-Straße sollte auch mit einem hochwertigen Betrieb belegt werden, der auch bereit ist, mit der Ausgestaltung seines Bauwerkes auf diese besondere Lage zu reagieren. Themen dabei sind Geschossigkeit und Architektur eines künftigen Gebäudes.

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Planungsaufträge
Das Stadtplanungsamt stimmt derzeit den Vertrag für die Potentialeinschätzung
und die Bearbeitung des Artenschutzes mit dem Rechnungsprüfungsamt ab. Ein
Büro für Landschaftsökologie soll dieses Themenfeld bearbeiten.
Die zur Beauftragung erforderlichen Haushaltsmittel können durch Umschichtungen bereitgestellt werden. Der Mittelansatz für den Wettbewerb Neues Quartier
Lahr West kann hierfür verwendet werden, da dort die Auszahlung der Preisgelder
erst in 2019 erfolgt. Daher können diese Mittel anderweitig eingesetzt werden,
müssen jedoch im Haushalt 2019 neu veranschlagt werden.
In 2019 sollen dann zwei weitere Aufträge folgen. Ein Büro soll dabei den Umweltbericht mit intergriertem Grünordnungsplan, faunistische Untersuchungen und die
Ausgleichsflächenthematik bearbeiten. Ein weiteres Büro soll mit der Erstellung
des Bebauungsplanes beauftragt werden. Für die Beauftragungen werden Haushaltsmittel in Höhe von 80.000.- € benötigt und sind deshalb im Entwurf des
Haushaltsplanes eingestellt worden.

Bebauungsplan FEUERWACHE WEST
Wie der Anlage 2 zu entnehmen ist, soll der erste Bebauungsplan den Standort
der neuen Feuerwache und die Erschließung auf der Westseite umfassen. Hier
gibt es teilweise eine Überlagerung mit dem Bebauungsplan INDUSTRIE- UND
GEWERBEPARK RAUM LAHR I. Dieser setzt hier Ausgleichsfläche fest und würde dann im Überlappungsbereich parallel mit der Neuaufstellung für diesen Bereich aufgehoben werden. Die Zuständigkeit für die Änderung dieses Bebauungsplanes liegt beim Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr.
Ob es auf der Ostseite einen Anpassungsbedarf für den städtischen Bebauungsplan SCHNEIDFELD gibt, ist noch zu prüfen. Dieser endet mit dem Wassergraben
auf der Ostseite der zukünftigen Feuerwache.

IV Erschließung der Grundstücke
Zur Erschließung des Grundstückes, auf dem die neue Feuerwache West gebaut
werden soll, muss eine neue Straße und ein Anschluss an die Entwässerung geschaffen werden. Nördlich und südlich des geplanten Standortes werden weitere
Grundstücke von der Stadt erworben, welche auch Teil dieser Erschließungsmaßnahmen sind. Das Feuerwehrgrundstück soll in der Mitte liegen.
Geplant ist eine verkehrliche Erschließung aus Süden von der Dr.-GeorgSchaeffler-Straße und aus Norden von der Europastraße. Es wird sich um eine
asphaltierte Straße mit einem einseitigen Gehweg handeln. Eine durchgängige
Fahrbeziehung für den öffentlichen Verkehr ist derzeit nicht geplant. Lediglich die
Fußgänger sollen die Möglichkeit haben am Feuerwehrgrundstück entlang vorbeigeführt zu werden. Die Kosten für die Herstellung der Verkehrsflächen werden auf
ca. 500.000.- € geschätzt und sind im städtischen Haushalt für 2019 eingestellt.

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Die Erschließung für die Entwässerung wird im Trennsystem erfolgen. Das Regenwasser muss versickert bzw. gedrosselt in den vorhandenen Entwässerungsgraben östlich vom Grundstück eingeleitet werden. Für das Schmutzwasser muss
im Rahmen des Straßenbaus ein neuer ca. 600 m langer Kanal verlegt werden,
der an das Kanalnetz auf dem Flugplatzgelände anschließen wird.
Die Kosten hierfür sind mit ca. 400.000.- € geschätzt. Diese sind im Vermögensplan des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr mit
300.000.- € für 2019 und mit 100.000.- € im Finanzplan für 2020 veranschlagt.

V. Erstellungskosten Gebäude und Betriebs-/Nutzungskosten
Die Baukosten werden auf Grundlage des Raumprogrammes und anhand der aktuellen BKI-Werte (Statistische Kostenkennwerte des Bauosteninformationszentrums) auf 5.500.000,- € geschätzt.
Derzeit wird auf Basis der im Haushaltsplan 2018 bereitgestellten Planungsmittel
ein zweistufiges VgV-Verfahren (Vergabeverordnung zur Vergabe von Architektenleistungen) durchgeführt. Voraussichtlich kann im Februar 2019 der Gemeinderat die Architektenleistungen vergeben.
Ebenfalls wurden mittels der aktuellen BKI-Werte die Betriebs-, bzw. Nutzungskosten (Anlage 3) auf rund 53.000,- € zzgl. einer voraussichtlichen Kostensteigerung von 3% pro Jahr ermittelt. Darüber hinaus sind künftig die Abschreibungen
mit geschätzt 110.000,- €/a zu erwirtschaften.
Ein Landeszuschuss in Höhe von 410.000,- € wird erwartet, weitere Zuschüsse für
die Errichtung der Atemschutzübungsanlage sind nach Ermittlung der Kosten
möglich.
Unter Berücksichtigung der Auflösung des möglichen Landeszuschusses liegt die
jährliche Haushaltsbelastung durch den Neubau bei rund 155.000,- €.

VI. Ausgabenzusammenfassung
A) Herstellungskosten:
- städtebauliche Planungsmittel
- Grunderwerb
- Planungskosten Hochbau
- Kosten Hochbau

80.000,- €
140.000,- €
200.000,- €
5.500.000,- €
5.920.000,- €

Fördererwartung:

410.000,- €

B)Lfd. Betriebskosten:

155.000,- €

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Für die Hochbaumaßnahme sind folgende Ausgabemittel vorgesehen (Entwurf
Plan 2019 bzw. Fortschreibungsentwurf MifriFi bis 2022):
- 2018
- 2019:
- 2020
- 2021:

Ansatz
Ansatz
Ansatz
Ansatz

200 T€
500 T€
3.800 T€
1.000 T€

+

VE 500 T€

Es wird vorgeschlagen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und im Haushaltsplan
2019 die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Thomas Happersberger
Stabsstelle Feuerwehr/
Bevölkerungsschutz