Beschlussvorlage (Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2017 - Entlastung des Aufsichtsrates)
2. Juli 2018
Beschlussvorlage Amt: 202 Förg Datum: 14.06.2018 Az.: 922.6540 Drucksache Nr.: 155/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 02.07.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2017 - Entlastung des Aufsichtsrates Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH die Entlastungen zu erteilen. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 155/2018 Seite - 2 - Begründung: Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgt u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) - künftig durch den Haupt- und Personalausschuss. Bei der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH stellt die Stadt Lahr insgesamt 9 Aufsichtsräte, die hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen sind. Befangenheit ist derzeit bei OB Dr. Müller sowie StR Hirsch, StRin Frei, StR Dörfler, StR Schweikhardt, StRin Deusch, StR Wagenmann, StR Täubert und StR Uffelmann gegeben. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte sowie des Oberbürgermeisters nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeiten als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet. Die Befangenheitsvorschrift des § 18 GemO ist in seinem Anwendungsbereich nicht auf Sitzungen von gemeindlichen Gremien beschränkt. Der Oberbürgermeister darf daher auch aus kommunalrechtlicher Sicht nicht an der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mitwirken, wenn er selbst Aufsichtsrat ist. Aus diesem Grunde muss er sich bei der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH mit Befassung zum Jahresabschluss 2017 ist für den 09. Juli 2018 vorgesehen. Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß § 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit zu erklären. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Markus Wurth Stellv. Stadtkämmerer