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Beschlussvorlage (Förderprojekt zur ökologischen Aufwertung des Gereutertalbachs)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Stahl

Datum: 26.03.2018 Az.: 60/602 St

Drucksache Nr.: 80/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ältestenrat

14.05.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Reichenbach

12.06.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Siehe Anlage

Haupt- und Personalausschuss

18.06.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Siehe Anlage

Technischer Ausschuss

20.06.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Siehe Anlage

Gemeinderat

02.07.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

----------

Betreff:

Förderprojekt zur ökologischen Aufwertung des Gereutertalbachs
Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stimmt zu, in den Jahren 2018 und 2019 die Maßnahmen zur
ökologischen Aufwertung des Gereutertalbachs mit kalkulierten Gesamtkosten
i.H.v. 260.400 Euro durchzuführen.
2. Auf die Inanspruchnahme der Förderung durch die Stiftung Naturschutzfonds in
Höhe von 70 % der Kosten soll verzichtet werden, um einen höheren Gewinn an
Ökopunkten zu erzielen.
3. Die benötigten Finanzmittel stehen im Vermögenshaushalt 2018 unter der Finanzposition 2.5800.960000-005 „Öffentliche Grünanlagen -Ökokonto Bau“ in
Form eines Mittelansatzes i.H.v. 70.000,- Euro und einer Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 195.000,- Euro zur Verfügung.
Anlage(n):
- Lagekarte Maßnahmenbereiche 1-3

- 2018-04-17 Kostenübersicht Teilmaßnahmen
- Lagekarte Maßnahmenbereiche 1-4
- 2018-06-20 Ergänzung Vorlage Geänderter Beschlussvorschlag

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Begründung:
Im Frühjahr 2017 wurde der Windpark Rauhkasten/Steinfirst auf den Gemarkungen der
Gemeinden Gengenbach, Friesenheim und Hohberg errichtet. Zum naturschutzrechtlichen
Ausgleich für die damit verbundenen Eingriffe ins Landschaftsbild wurde in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eine Ersatzzahlung in Höhe von 330.000 Euro verfügt, die in
der Umgebung für Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Landschaft zweckgebunden wurden.
Bereits im Januar sowie im November 2016 empfahl der Technische Ausschuss, diese
Ersatzgelder auch im Gebiet der Stadt Lahr zu verwenden und hierfür Maßnahmen- und Projektvorschläge zu suchen.
Nachdem die ersten Vorschläge von Sanierungsmaßnahmen am Hohengeroldseck sowie zur
Herstellung eines gemeindeübergreifenden Rundwanderwegs wegen der fehlenden ökologischen Wirkung vom Regierungspräsidium abgelehnt wurden, wurde gemeinsam mit der
Firma endura kommunal GmbH ab Mai 2017 nach weiteren potentiellen Maßnahmen
gesucht. Zu diesem Zweck wechselte die Federführung hierzu Mitte Mai 2017 zur Abteilung
öffentliches Grün und Umwelt. Für ein gemarkungsübergreifendes Projekt konnte die
Gemeinde Seelbach leider nicht gewonnen werden. Nach den Fördergrundsätzen der
Stiftung Naturschutzfonds, die auch die Verwendung der Mittel aus Ersatzzahlungen verwaltet, musste bis zum 1. Juli ein fundierter Förderantrag für ein Projekt gestellt werden. Hierzu
wurde die Fa. endura kommunal GmbH zur Unterstützung der Verwaltung beauftragt.
Nach gemeinsamer Besprechung mit den Ortsvorstehern Herrn Girstl und Herrn Bühler
sowie Vertretern des NABU und des Schwarzwaldvereins am 9. Juni 2017 kristallisierte sich
ein Maßnahmenpaket zur ökologischen Aufwertung des Gereutertalbachs als geeignet
heraus. Dieses wurde in den folgenden Tagen ausgearbeitet, der umfangreiche Förderantrag
wurde am 28.6.2017 fristgerecht bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht. Der ermittelte
Kostenrahmen für die 4 Teilabschnitte lag bei 265.400 Euro verteilt auf 2 Jahre, es wurde die
maximale Förderquote von 90 % für Förderung aus Ersatzzahlungen beantragt.
Aufgrund des engen Zeitplans war eine Gremienbeteiligung nicht mehr möglich. Nachträglich
wurde das Maßnahmenkonzept jedoch am 20.7.2017 im Umweltausschuss sowie am 26.7.
im Ortschaftsrat Reichenbach vorgestellt und dort begrüßt. Weiterhin erfolgte eine Führung
im Rahmen des SPD-Sommerprogramms am 27.7.2017.
Die Finanzmittel in Höhe von 265.400,- Euro (mit angenommenen Einnahmen in Höhe von
238.860,- € und einem sich daraus ergebenden Eigenanteil der Stadt Lahr in Höhe von
26.540,- €) wurden entsprechend dem Förderantrag für die Haushalte 2018 und 2019 beantragt und vom Gemeinderat im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplans 2018 in
Form eines Mittelansatzes i.H.v. 70.000,- Euro und einer Verpflichtungsermächtigung i.H.v.
195.000,- Euro unter dem Vorbehalt der Förderung bewilligt.
Gleichzeitig ist die erwartete Förderung i.H.v. (gerundet) 238.000,- Euro im Haushaltsplan
2018 in anteiliger Höhe von 63.000,- Euro und im Finanzplanungsjahr 2019 i.H.v. 175.000,Euro berücksichtigt worden.
Eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen ist der Anlage zu entnehmen. Den einzelnen
Maßnahmen wurden nun annähernd die geschätzten Kosten zugeordnet.
Grundsätzlich war die Fördermaßnahme auf zwei Jahre angelegt. 2018 sollten zunächst
Planung, wasserrechtliches Genehmigungsverfahren, Grunderwerb und erste Maßnahmen
zur Knöterichbekämpfung erfolgen (Kostenansatz 69.000,- €), die weitere Umsetzung und
Bau dann im Jahr 2019 (Kostenansatz 196.400,- €).
Es wurden vier Maßnahmenabschnitte gebildet, denen jeweils Prioritäten zugeordnet

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wurden. Aufgrund der Benachbarung würden sich bei gemeinsamer Umsetzung der
Maßnahmen M 1 und M 3 Synergieeffekte ergeben.
Am 29.01.2018 ging die Information der Stiftung Naturschutzfonds per Email ein, dass das
Vorhaben nicht wie beantragt mit 90 %iger Förderung aus den Mitteln der Ersatzzahlung
gefördert wird. Die hierfür bereitgestellten Mittel der Stiftung Naturschutzfonds wurden mit
Projekten der Gemeinden belegt, auf deren Gemarkungen die Windkraftanlagen errichtet
wurden. Da das Projekt vom Stiftungsrat jedoch als unterstützungswürdig angesehen wird,
wurde eine Förderung mit einem Fördersatz von 70 % angeboten. Hierbei wurden die förderfähigen Gesamtkosten auf 260.400,- Euro (statt ursprünglich 265.400,- Euro) reduziert, die
ursprünglich eingeplante Projektevaluierung ist nicht förderfähig und könnte ersatzlos eingespart werden.
Die Stiftung Naturschutzfonds bittet um Mitteilung, ob die Stadt Lahr das Projekt unter den
veränderten Förderbedingungen und einem erhöhten Eigenanteil von nunmehr 78.120,- Euro
(anstatt einem bisher erwarteten Eigenanteil von 26.540,- Euro) durchführen möchte. Insofern würde sich der städtische Eigenanteil um 51.580,- Euro erhöhen.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass der von der Stadt eingebrachte Eigenanteil ökokontofähig ist. Dies bedeutet, dass die eingebrachten Eigenmittel nach dem Punkteschlüssel
der Ökokontoverordnung Baden-Württemberg in Ökopunkte um-gerechnet werden und als
Ausgleich für andere Eingriffsmaßnahmen verwendet werden können.
Die geplante Maßnahme hat im Vergleich zu anderen denkbaren Ökokontomaßnahmen eine
hohe Eignung und ökologische Wertigkeit. Generell haben für uns Maßnahmen entlang der
Fließgewässer eine hohe Priorität. Der Gereutertalbach ist streckenweise in einem ökologisch ungenügenden Zustand und aufwertungsbedürftig. Durch eine Verbesserung der
Gewässerstruktur könnte auch die Schutter ökologisch profitieren. Schutter und Gereutertalbach sind derzeit Teil des Monitoringprojekts des RPs Freiburg, mit dem wir im Austausch
über geeignete Maßnahmen stehen. Sowohl das Regierungspräsidium als auch das Landratsamt würden Maßnahmen in diesem Bereich sehr begrüßen. Sollte die Stadt Lahr strukturverbessernde Maßnahmen am Gewässer durchführen, würde dies auch die Ausgangslage
zur Lösung der Problematik von Stoffeinträgen ins Gewässer verbessern. Der Gereutertalbach ist in der Biotopverbundplanung des Landes aufgeführt und birgt hohes Potential für
den „Biotopverbund feuchter Standorte“. Gleichzeitig könnte der Erholungswert des Gereutertals weiter erhöht und stellenweise die Zugänglichkeit zum Bachufer ermöglicht werden.
Grundsätzlich ist denkbar, Maßnahmen nur mit dem ursprünglich einkalkulierten Eigenanteil
in Höhe von 26.540,- € durchzuführen, dann müsste man sich jedoch nach der derzeitigen
Kostenschätzung für eine der drei größeren Maßnahmen entscheiden. Aufgrund der ökologischen Wertigkeit der geplanten Maßnahmen, die auch von übergeordneten Behörden unterstützt wird, empfehlen wir jedoch, alle Maßnahmen dieses Projektes umzusetzen.
Zudem empfehlen wir, die langfristige Entwicklung bei der Siedlungsentwicklung und dem
Bedarf an Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen. Selbst wenn die im derzeit gültigen
Flächennutzungsplan noch ausgewiesenen Bauflächen nicht wesentlich durch zusätzliche
Maßnahmen ergänzt werden, gehen wir angesichts der zu erwartenden Entwicklung von
neuen Wohn- und Gewerbeflächen von einem zukünftig hohen Bedarf an Ökopunkten aus.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann der tatsächliche Bedarf nicht konkret benannt werden, auch soll
der Diskussion um die Fortschreibung des Flächennutzungsplans nicht vorgegriffen werden.
Angesichts der schon bestehenden Flächenknappheit im landwirtschaftlichen Außenbereich
empfehlen wir jedoch bereits jetzt eine verstärkte Vorratspolitik in Bezug auf Ökopunkte.

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Die genaue Summe an Ökopunkten für die Aufwertung des Gereutertalbachs, die bei einer
hundertprozentigen Finanzierung durch die Stadt auf das Ökokonto gutgeschrieben werden
könnte, kann erst nach Kenntnis der verfügbaren Flächen und einer konkreten Detailplanung
ermittelt werden. Der sogenannte „Herstellungskostenansatz“ (Anlage 2, Ziffer 1.3.5 der
Ökokontoverordnung Baden-Württemberg) für kleinflächige Maßnahmen mit großer Flächenwirkung sieht je 1 Euro Herstellungskosten 4 Ökopunkte vor. Dies könnte jedoch nach
Aussage der Unteren Naturschutzbehörde nur für den Abbau des Wehrs gewährt werden,
hierdurch könnten je nach Bausumme und anrechenbaren Kosten voraussichtlich zwischen
270.000 und 360.000 Ökopunkten erzielt werden. Wie hoch die Ökopunkte für die weiteren
Umgestaltungsmaßnahmen sind, hängt vom Ausgangszustand der verfügbaren Flächen und
der zu erzielenden Flächenaufwertung ab.
Zum Vergleich:
Für die Umwandlung von 1 ha Ackerland (ohne wertgebenden Restpflanzenbestand, Ausgangswert 4 Punkte/qm) in eine 1 ha große, von Bauwerken bestandene oder völlig versiegelte Fläche (Wert 1 Ökopunkt/qm) werden 30.000 Ökopunkte benötigt. Für die Umwandlung
von 1 ha Fettwiese mittlerer Standorte (Standardwert 13 Ökopunkte/qm) in Ziergarten (Wert
6 Ökopunkte/qm) werden 70.000 Ökopunkte benötigt.
(Darüber hinaus muss bei Versiegelung jeweils noch ein spezieller funktionaler Ausgleich für
den Bodenverbrauch/Eingriff in das Schutzgut Boden erbracht werden, der allenfalls im geringfügigen Ausmaß durch Ökopunkte abgedeckt werden kann. Auch eventuelle Beeinträchtigungen geschützter Arten können nicht durch Ökopunkte kompensiert werden, da für die
jeweilige Art ein Fortbestand an anderer Stelle nachgewiesen werden muss.)
Eine intensive Betrachtung der Ökopunktethematik bedarf eines erhöhten Aufwands und ist
nicht kurz- bis mittelfristig abschließend, sondern erst im Laufe der Aufstellung des neuen
Flächennutzungsplans möglich. Die Fördermittel stehen jedoch nur kurzfristig zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, im vorliegenden Fall komplett auf die Förderung der
Stiftung Naturschutzfonds (in Höhe von 182.280 Euro) zugunsten einer höheren Ausbeute
von Ökopunkten zu verzichten und die Maßnahme als Vorgriff auf kommende Siedlungsentwicklungen umzusetzen.

Tilman Petters

Richard Sottru

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.