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Beschlussvorlage (6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Lütkenhaus

Datum: 31.08.2018 Az.: -0688 Lü

Drucksache Nr.: 223/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

12.09.2018

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

24.09.2018

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat Kippenheim

24.09.2018

vorberatend

öffentlich

Gemeinsamer Ausschuss

27.09.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-----------

Betreff:
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr/Kippenheim
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Beschluss
- Einleitung des Genehmigungsverfahrens

Beschlussvorschlag:
1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen vom 31.08.2018 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
werden beschlossen.
2. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr/Kippenheim einschl. des Erläuterungsberichts mit den Bereichen
Bebauungsplan MITTELWALD, Stadtteil Langenwinkel
Bebauungsplan RUBINMÜHLE, Stadtteil Hugsweier
Bebauungsplan DINGLINGER ALLMEND, Kernstadt Lahr
Pfaffental, Kippenheim
wird in der Fassung vom 31.08.2018 beschlossen.
3. Gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.

Anlage(n):
- Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange
- Begründung mit Plananlagen und Umweltberichte

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 223/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Am 08.11.2016 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft LahrKippenheim die Offenlage der 6. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs
2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 21. November 2016 bis einschließlich 22. Dezember 2016 durchgeführt.
Von den 46 angeschriebenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange haben sich 33 zurückgemeldet. 24 Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgebracht. Von 9 Behörden und
Trägern öffentlicher Belange gingen Hinweise und Anregungen ein.
Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen zum Teiländerungsbereich Pfaffental, Kippenheim von
5 Bürgerinnen und Bürgern Anregungen bzw. Einwendungen ein.
Die eingegangenen Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches geprüft, untereinander und gegeneinander abgewogen und mit den Planungszielen der Gemeinden abgestimmt. Die
Zusammenfassung der Anregungen, sowie die Stellungnahmen hierzu sind in der beiliegenden Liste
erläutert; dazu werden Beschlussvorschläge unterbreitet.
Insgesamt ergaben sich aus den eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung keine Änderungen gegenüber dem der Offenlage zu Grunde gelegten Entwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung.
Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange die 6. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 31.08.2018 zu beschließen und gemäß § 6 BauGB das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.