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Beschlussvorlage (Erschließung Baugebiet "Schutthalde 2. Teilbebauung“ in Lahr – Mietersheim - Vergabe der Erd-, Pflaster-, Straßen- und Kanalbauarbeiten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Misic

Datum: 03.12.2012 Az.:

Drucksache Nr.: 146/2012

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

16.01.2013

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Erschließung Baugebiet "Schutthalde 2. Teilbebauung“ in Lahr – Mietersheim
- Vergabe der Erd-, Pflaster-, Straßen- und Kanalbauarbeiten

Beschlussvorschlag:

Die Firma Trenkle GmbH aus Kippenheim wird aufgrund ihres Angebotes vom
05.12.2012 beauftragt, die erforderlichen Erd-, Pflaster-, Straßen- und Kanalbauarbeiten im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Schutthalde 2. Teilbebauung“ in
Lahr – Mietersheim durchzuführen,
Die Auftragssumme beträgt inkl. MwSt 166.762,57 EUR

Anlage(n):
Lageplan

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 146/2012

Seite - 2 -

Begründung:
In der Sitzung des Technischen Ausschusses (Umlegungsausschuss) am 05.07.2012 wurde
die Aufstellung des Umlegungsplans gemäß § 66 Abs.1 des BauGB nach der Erörterung mit
den Eigentümern aufgestellt und die Umlegung „Schutthalde, 2. Änderung“ über die Grundstücke der Gemarkung Mietersheim Flst. Nr. 38/1, 40 (hiervon ca.536 m²), 45, 46 und 1925
(hiervon ca. 274 m²) beschlossen.
Der Umlegung liegt der seit 19.06.2010 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Schutthalde, 2.
Änderung“ auf Gemarkung Mietersheim zugrunde. Der Umlegungsplan wurde mit Ablauf des
27.08.2012 unanfechtbar und ist somit zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten. Diese Rechtskraft wurde in der Lahrer Tageszeitung öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung nach § 71 BauGB wurde der alte Rechtszustand entsprechend dem Umlegungsplan
ersetzt.
Die Stadt Lahr beabsichtigt ab Frühjahr 2013 die Erschließung der 2. Teilbebauung zum Bebauungsplan „Schutthalde, 2. Änderung“ durchzuführen.
Von der Weidenstraße sollen 8 Grundstücke über eine Stichstraße mit Wendehammer erschlossen werden. 3 Grundstücke befinden sich in privater Hand und 5 Grundstücke sind das
Eigentum der Stadt Lahr. Die Stichstraße erhält eine Fahrbahnbreite von 5 m. Die Fahrbahnränder werden als Schutzstreifen bzw. Entwässerungsrinne in der Pflasterbauweise ausgeführt. Der Ausbau der Erschließungsstraße (Stichstraße) erfolgt lediglich bis auf das Asphalttragschichtniveau. Der Asphaltdeckschichteinbau erfolgt nach dem bestimmten Grad der Bebauung. Die Entwässerung erfolgt, wie im Anschlussbereich der Weidenstraße, im Trennsystem.
Die erforderlichen Erd-, Pflaster-, Straßen- und Kanalbauarbeiten im Zuge der Erschließung
des Baugebietes „Schutthalde 2. Teilbebauung“ in Lahr – Mietersheim wurden am
17.11.2012 öffentlich ausgeschrieben. 10 Baufirmen hatten die Angebotsunterlagen angefordert. Zum Submisionstermin am 05.12.2012 lagen 7 Angebote vor.
Nach rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote ergab sich folgendes Ergebnis:

FIRMA
TRENKLE GmbH
FRITZ VOGEL GmbH
KNÄBLE GmbH
JOHANN JOOS GmbH & Co. KG
LÄSSLE
VOGEL – BAU GmbH
HUBER GmbH

SITZ
Kippenheim
Offenburg
Biberach
Hartheim
Schwanau
Lahr
Gengenbach

WERTUNGSSUMME (Brutto)
166.762,57 EUR
173.494,71 EUR
178.266,69 EUR
182.819,00 EUR
187.273,33 EUR
190.748,47 EUR
217.600,43 EUR

Drucksache 146/2012

Seite - 3 -

Ausführungszeitraum:
Der Ausführungszeitraum (vorbehaltlich der Witterung): 11.02.2013 – 14.06.2013

Mittelverfügung:
Haushaltsmittel stehen auf den Finanzpositionen Nr. 2.6300.950000 – 505 (Erschließung
Baugebiet Schutthalde) und Nr. 7.7907.925020 – 001 (Kanalisation Schutthalde) zur Verfügung.

Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an die Firma Trenkle GmbH aus Kippenheim zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt 166.762,57 EUR inkl 19 % MwSt.

Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

Karl Langensteiner – Schönborn

Michael Kleinthomä