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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr; Ausgleich von Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber der Stadt Lahr)

19. November 2018
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler/Kopf

Datum: 22.10.2018 Az.: 922.6054

Drucksache Nr.: 199/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.11.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

19.11.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr;
Ausgleich von Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber der Stadt
Lahr

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr im Geschäftsjahr 2018 die Forderungen gegenüber der
Stadt Lahr in Höhe von 758.762,86 € vollständig auszugleichen.
2. Der Gemeinderat bewilligt hierfür gemäß § 84 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg bei folgenden Haushaltsstellen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von zusammen 450.500,- €:
- 1.2900.575000 (Schülerbeförderung – Betriebsaufwand) in Höhe von
434.100 €,
- 1.7920.715100 (Mehrleistungen Linie 106) in Höhe von 16.400 €.
3. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt zum einen in Höhe von 121.800 €
durch Mehreinnahmen bei Finanzposition 1.8300. 210000 (Gewinnanteile
von wirtschaftlichen Unternehmen und anderen Beteiligungen) und zum
anderen vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsansatz um
328.700 € erhöhte Rücklagenentnahme.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 199/2018

Seite - 2 -

Begründung:
I.

In der Bilanz des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr sind zum
31.12.2017 folgende offene Forderungen gegenüber der Stadt Lahr ausgewiesen:
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12

Betrag in € Grund
344.324,10 Kostenbeteiligung Schülerbeförderung für die Jahre 20042008
89.751,22 Verzinsung Forderungen aus Nr. 1
159.076,06 Kapitalertragsteuer (KapSt) + Solidaritätszuschlag (SolZ)
aus Ausschüttung (Verlustausgleich Bäder) 2013
100.912,54 Korrektur Eigenkapital wg. KapSt auf verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) 2015
87.749,64 Korrektur Eigenkapital wg. KapSt auf vGA 2014
10.875,71 Kostenbeteiligung Öffentlichkeitsarbeit Buslinie 106 (hoheitlich) für die Jahre 2011-2016
389,51 Verzinsung Forderungen aus Nr. 6
4.892,92 Korrektur Kassenbestandsverzinsung 2013/2014
3.353,83 Fortführung Verzinsung offene Forderungen für 2017
1.701,33 Kostenbeteiligung Öffentlichkeitsarbeit Buslinie 106 (hoheitlich) für das Jahr 2017
- 43.017,21 Neg. Ford. aus BP für Buswarthäuschen
- 1.246,79 Neg. Zinsaufwand zu Nr. 11
758.762,86 Forderungen gesamt gegenüber der Stadt Lahr

Die einzelnen Forderungen sind Ausfluss von verschiedenen Betriebsprüfungen des
Finanzamts der vergangenen Jahre. Dabei hatte das Finanzamt einzelne Sachverhalte nachträglich beanstandet und es mussten hierüber Forderungen gegenüber der
Stadt Lahr ausgewiesen werden. Diese Forderungen wurden bislang noch nicht ausgeglichen. Deren Ausgleich wurde zwar regelmäßig im Zusammenhang mit der
Haushalts- und Wirtschaftsplanung thematisiert, jedoch sind letztlich keine Mittel in
die jeweiligen Haushalte eingestellt worden, da aus der bilanziellen Forderungsausweisung bislang keine weiteren Belastungen entstanden waren.
Die Stadt Lahr sowie ihre Eigenbetriebe wurden für die Jahre 2011 bis 2014 einer
erneuten Betriebsprüfung des Finanzamtes unterzogen. Im Prüfbericht des Finanzamtes ist in Bezug auf die beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr ausgewiesen Forderungen ausgeführt, dass die Forderungen einerseits zu aktivieren
und andererseits auch zu verzinsen sind. Damit wurde erstmals gefordert, die Forderungen zu verzinsen. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen beim Eigenbetrieb erhöht und der Zufluss aus der Gewinnausschüttung bei der Stadt verringert. In
Zukunft wird es somit deutlich nachteiliger die bestehenden Forderungen nicht auszugleichen. Werden die Forderungen nicht ausgeglichen halten diese nachteiligen
Wirkungen auch noch an.
Im Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs wurde der Finanzamtsforderung erstmals entsprochen und die Forderungen gegenüber der Stadt Lahr nebst Zinsen wurden in die Bilanz des Eigenbetriebs eingestellt. Im Jahresabschluss 2017 wurde die
Verzinsung für die offenen Forderungen fortgeschrieben.
…

Drucksache 199/2018

Seite - 3 -

Im Jahr 2017 betrug der Zinssatz analog der Kassenbestandsverzinsung 0,5 %. Die
Zinssätze für das Jahr 2018 werden anhand der Zinsentwicklung des laufenden Jahres zum Jahresende 2018 festgelegt.

II.

Die Gewinnausschüttung des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr für
das Jahr 2017 beträgt 1.140.219,25 € und liegt damit deutlich über dem Planansatz
von 710.000 € (siehe Vorlage 194/2018). Das über der Planung liegende sehr gute
Jahresergebnis ließe es zu, die Forderungen zumindest teilweise zurückzuführen.
Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, von der Gewinnausschüttung für das
2017, welche den Haushaltsansatz bei der Finanzposition 1.8300. 210000 (Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und anderen Beteiligungen) übersteigt, also einen Betrag in Höhe von 430.219,25 € teilweise zum Ausgleich der offenen Forderungen zu verwenden. Hierzu sollen die Positionen 3 – 5, 8 und 11 – 12 der unter
I. aufgeführten Tabelle zusammengefasst und mit einem Betrag von 308.400 hiervon
zunächst abgezogen werden, da über diesen Betrag in der Vergangenheit eine zu
hohe Gewinnabführung an den Haushalt der Stadt erfolgte. Buchhalterisch wird dies
als Einnahmeabsetzung behandelt. Der dann noch verbleibende Restbetrag von
121.800 kann zur Deckung der weiteren Mehrausgaben teilweise verwendet werden.
Der dann noch ungedeckte Mehrausgabenbetrag von 328.700 € soll zunächst vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsansatz erhöhte Rücklagenentnahme
ausgeglichen werden. Die endgültige Deckung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Tilman Petters
Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer