Navigation überspringen

Informationsvorlage (1. Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr - Reichenbach 2. Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr - Reichenbach Hier: Kenntnisnahme der…

                                    
                                        Information
Amt: 605
Misic

Datum: 22.10.2018

Az.: 60/605 Lau/Mi Drucksache Nummer:
278/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

07.11.2018

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

1. Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr - Reichenbach
2. Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr - Reichenbach
Hier: Kenntnisnahme der Mehrkosten und Erhöhung des Haushaltansatzes im Haushalt 2019 und einer Verpflichtungsermächtigung (VE) für das Jahr 2020

Mitteilung:
1. Die Kosten gemäß Kostenberechnung der RS Ingenieure aus Achern vom 18.07.2018 für

die Maßnahme - Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr – Reichenbach – in Höhe von 404.254,90 EUR werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Kosten gemäß Kostenberechnung der RS Ingenieure vom 18.07.2018 für die Maßnahme - Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr - Reichenbach - in Höhe
von 139.049,12 EUR werden zur Kenntnis genommen.
3. Die geschätzte Erhöhung der Kosten für Tragwerkplanung, Objektplanung und der Örtlichen Bauleitung auf ca. 160.000,00 EUR wird zur Kenntnis genommen.
4. Die geschätzten Mehrkosten für die sonstige Leistungen (Versorgungsträger, Inanspruchnahme der anliegenden Grundstücke, etc.) von ca. 70.000,00 EUR werden zur Kenntnis genommen.
5. Die Mehrkosten von rund 460.000,00 EUR und die Erhöhung des Haushaltansatzes auf
der Haushaltstelle 2.6300.950000-605 „Brücke über Gereutertalbach“ im Jahr 2019
(160.000,00 EUR) und im Jahr 2020 (VE = 300.000,00 EUR) von 315.000,00 EUR auf insgesamt rund 775.000,00 EUR werden zur Kenntnis zu genommen.
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Förderung im Jahr 2019 in Höhe von
136.000,00 EUR und im Jahr 2020 in Höhe von 136.000,00 EUR (Gesamtförderung =
272.000,00 EUR) erwartet wird.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 278/2018

Seite - 2 -

Begründung:
1. Anlass:
Aufgrund von Umplanungen, zusätzlichen Forderungen der Behörden und eines neuen Förderprogrammes wurden die beiden Maßnahmen in das kommende Jahr geschoben.
Die aktuelle Kostenberechnung vom 18.07.2018 des Ingenieurbüros RS aus Achern liegt wesentlich
über der ersten Kostenschätzung im Zuge des Honorarangebotes vom 21.04.2016.
Gemäß Kostenberechnung vom 18.07.2018 für die Maßnahme - Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr – Reichenbach - wurden Baukosten in Höhe von 404.254,90 EUR
brutto ermittelt. Im Zuge der Erstellung des Honorarangebots vom 21.04.2016 waren die anrechenbaren Kosten in Höhe von 154.700,00 EUR brutto ermittelt. Daraus ergeben sich die Mehrkosten in
Höhe von 249.554,90 EUR brutto.
Gemäß Kostenberechnung vom 18.07.2018 für die Maßnahme - Erneuerung des Durchlasses beim
Gereut Nr. 11a in Lahr - Reichenbach -wurden die Baukosten in Höhe von 139.049,12 EUR bruttoermittelt. Im Zuge der Erstellung des Honorarangebots vom 21.04.2016 waren die anrechenbaren
Kosten in Höhe von 77.350,00 brutto ermittelt worden. Daraus ergeben sich Mehrkosten in Höhe von
61.699,12 EUR brutto.
Infolge der Erhöhung der anrechenbaren Baukosten steigen auch die Kosten der Tragwerkplanung,
Objektplanung und der Örtlichen Bauleitung auf ca. 160.000,00 EUR brutto. Im Zuge der Erstellung
des Honorarangebots vom 21.04.2016 wurden die Planungskosten in Höhe von 67.829,76 brutto ermittelt. Somit ergeben sich die Mehrkosten für Tragwerkplanung, Objektplanung und der Örtlichen
Bauleitung in Höhe von 92.170,24 EUR brutto.
Mehrkosten für die sonstige Leistungen (Versorgungsträger, Inanspruchnahme der anliegenden
Grundstücke, etc.) werden auf 70.000,00 EUR geschätzt.
Die berechnete Kostensteigerung beträgt: 458.304,02 EUR
Die Gesamtkosten (erhöht) belaufen sich auf 773.304,02 EUR.

2. Die Kostensteigerung hat folgende wesentliche Gründe:


Kostensteigerung aus der Baupreisentwicklung im Brückenbau der letzten 2 Jahre
in Höhe von teilweise 10 – 40 % (Unterschiedliche Subunternehmerleistungen).



Zusätzliche Ein- und Umbauten des Gewässers aus den Auflagen
der Wasserwirtschaft und des Umweltschutzes im Zuge des Antrags auf wasserrechtliche
Genehmigung.



Aufwändige Umfahrungsmaßnahmen während der Bauzeit, um den gesamten öffentlichen
Verkehr (auch Schwerverkehr) an den Baustellen vorbei leiten zu können (Behelfsbrücke, Verrohrung, etc.)



Aufwändige Maßnahmen zum Umpumpen des Schmutzwassers während der Bauzeit
(An beiden Bauwerken ist der Schmutzwasserkanal mittels Leitung am vorhandenen
Bauwerk außen befestigt. Die Leitung muss während der Bauzeit komplett entfernt werden.

Drucksache 278/2018



Seite - 3 -

Ein Strommast ist im Zuge der Umfahrung beim Golf-Club zu versetzen

3. Förderprogramm:
Für das kommende Jahr wird beim Land Baden-Württemberg eine Förderung der Maßnahmen aus
dem Programm „Sanierungsfonds Brücken“ beantragt. Hier werden 50 % der anrechenbaren Kosten
bezuschusst. Einnahmen in Höhe von 272.000,00 EUR werden erwartet.
Die erwarteten Fördermittel werden jeweils zur Hälfte im Jahr 2019 und 2020 als Einnahmen vorgesehen.

4.Haushaltsmittel:
Die Haushaltsansätze lagen bei 205.000,00 EUR im Jahr 2017 und bei 110.000,00 EUR im Jahr
2018.
Für die Deckung der geplanten Mehrausgaben wird im Jahr 2019 ein Haushaltsansatz in Höhe von
160.000,00 EUR benötigt. Die erforderlichen Mehrausgaben im Jahr 2020 werden mit einer Verpflichtungsermächtigung (VE) in der Höhe von 300.000,00 EUR gedeckt.
Die erhöhten Haushaltsmittel wurden auf der Haushaltstelle 2.6300.950000-605 „Brücke über Gereutertalbach“ für das Jahr 2019 in Höhe von 160.000,00 EUR und für das Jahr 2020 als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000,00 EUR angemeldet zudem wurden Einnahmen in Höhe von
272.000,00 (50% im Jahr 2019 und 50% im Jahr 2020) eingestellt.
Es wird gebeten die o.g Mehrkosten von 458.304,02 EUR und die Erhöhung des Haushaltansatzes
im Jahr 2019 (160.000,00 EUR) und im Jahr 2020 (VE = 300.000,00 EUR) auf insgesamt rund
775.000,00 EUR bei gleichzeitigen Einnahmen durch die Förderung im Jahr 2019 in Höhe von
136.000,00 EUR und im Jahr 2020 in Höhe von 136.000,00 EUR (Gesamtförderung = 272.000,00
EUR) zur Kenntnis zu nehmen.

Tilman Petters

Udo Lau