Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten)
Sitzung: Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport (5. Sitzung)
21. November 2018
Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten)
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Entwicklung Kinderzahlen 2008-2017)
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Vorhandene Plätze)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Bedarfsplanung Lahr 2018)
Beschlussvorlage (Anlage 4 - Bedarfsplanung U3)
Beschlussvorlage (Anlage 5 - Auslastung)
21. November 2018
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Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten)
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Vorhandene Plätze)Beschlussvorlage (Anlage 4 - Bedarfsplanung U3)Beschlussvorlage (Anlage 1 - Entwicklung Kinderzahlen 2008-2017)Beschlussvorlage (Anlage 3 - Bedarfsplanung Lahr 2018)Beschlussvorlage (Anlage 5 - Auslastung)
Beschlussvorlage Amt: 502 Datum: 04.10.2018 Az.: Drucksache Nr.: 262/2018 Rottenecker-Zerrer Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 21.11.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten Beschlussvorschlag: 1. Die rechnerische Bedarfsplanung für 1-6jährige Kinder, Stand September 2018, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln beauftragt, den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen für 1-6jährige Kinder weiter fortzusetzen. Anlage(n): Anlage 1 - Entwicklung Kinderzahlen 2008-2017 Anlage 2 - Vorhandene Plätze Anlage 3 - Bedarfsplanung Lahr 2018 Anlage 4 - Bedarfsplanung U3 Anlage 5 - Auslastung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 262/2018 Seite - 2 - Begründung: Die städtische Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung wird vom Amt für Soziales, Schulen und Sport jährlich fortgeschrieben und stetig weiterentwickelt. Einwohnerbasiert wird der rechnerische Bedarf ermittelt (Anlage 3 und 4). Hierbei wird eine auch durch die Bertelsmann-Stiftung ermittelte Inanspruchnahmequote von 95% durch Lahrer Kinder im Vorschulalter ab 3 Jahren sowie 37% Bedarfsquote für Kinder von 0-3 Jahren zugrunde gelegt. Künftig soll der Fokus noch stärker auf die Bedarfsermittlung für die einzelnen Betreuungsformen sowie Prognosen zur Entwicklung der Kinderzahlen in Gebieten mit umfangreichen Wohnbaumaßnahmen gerichtet werden. Nach Inbetriebnahme der Zentralen Vormerkung können konkrete Zahlen zu Anmeldungen und Wartenden, deren nachgefragte Betreuungsformen, aber auch zu auswärtigen Interessenten genauer ermittelt und zur Steuerung der Bedarfsdeckung ergänzend herangezogen werden. In Anlage 1 ist die Entwicklung der vollständigen Jahrgangsgrößen dargestellt. Seit einem Tiefstand im Jahr 2011 stiegen die Zahlen jährlich zu durchschnittlichen Kinderjahrgängen von aktuell 509 Kindern an. Ergänzend ist der mit dem Stadtplanungsamt abgestimmte, angenommene Kinderzuwachs auf der Basis der derzeit bekannten größeren Wohnbauprojekte aufgeführt. Insbesondere hinsichtlich des städtebaulichen Wettbewerbs im Bereich Flugplatzstraße lässt sich der Zuwachs an Wohneinheiten und eine künftige Bewohnerzahl noch sehr ungenau schätzen. Aus Anlage 2 können die maximal verfügbaren Betreuungsplätze aus den vorhandenen Betriebserlaubnissen im September 2018 entnommen werden. Die Zahl der tatsächlich belegbaren Plätze lässt sich nicht als absolute Zahl ermitteln, sondern schwankt unterjährig je nach Alters- und Betreuungszusammensetzung einer Gruppe. So senkt jedes zweijährige Kind in einer altersgemischten Gruppe die Platzzahl vorübergehend um einen Platz ab. Teilweise können diese Plätze für Kinder ab 2 Jahren zugunsten von älteren Kindern im Kindergartenalter während eines Kindergartenjahres nur in geringerer Anzahl, möglichst kurzzeitig oder gar nicht zur Verfügung gestellt werden. Bei einer zeitgemischten Kindergartengruppe für bis zu 25 Kinder ist bei einer tatsächlichen Belegung mit mehr als 10 Ganztagskindern die Gruppengröße automatisch auf 20 gedeckelt. Insoweit beeinflussen die vorgenommenen Platzbelegungen das insgesamt verfügbare Betreuungsangebot. Der ganzjährigen, vorausschauenden Belegungsplanung durch die Einrichtungsleitungen kommt daher eine besondere Bedeutung zu, um einerseits einer möglichst großen Zahl an Kindern Zugang zu frühkindlicher Bildung zu eröffnen, andererseits Familien aber auch bedarfsgerecht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Dabei erfahren die Einrichtungsleitungen durch die Einführung des Zentralen Vormerksystems Unterstützung. Träger von Kindertageseinrichtungen sind nach §§ 98 ff SGB VIII zum Stichtag 01. März jedes Jahres zu umfangreichen Statistikmeldungen an das Statistische Landesamt sowie den Kommunalverband für Jugend und Soziales verpflichtet. Ausgehend von den so erhobenen Belegungszahlen wurde die Auslastung aller Lahrer Kitas erhoben (siehe Anlage 5). Diese liegt in Lahr, wie auch in der Ortenau, bei 90% für die Altersgruppe 0-10 Jahre in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte bezogen auf die maximal zugelassenen Plätze und damit deutlich über dem Landesdurchschnitt von 87%. Neben den bestehenden Wartelisten zahlreicher Kitas, deren manueller Abgleich extrem aufwändig ist, stellt auch die überdurchschnittliche Auslastung ein deutliches Indiz für den rechnerisch festgestellten Mangel an Kitaplätzen dar. Im März 2018 sollten Kinder aus 42 von 47 Geburtsmonaten (01.10.2011 - 31.03.2015) im Kindergarten aufgenommen sein. Zusätzlich musste für alle Kinder, die bis zum Ende des Kindergartenjahres noch drei Jahre alt wurden (= 5/47 für Geburtsdaten vom 01.04.2015 - 31.08.2015), ein freier Platz im Kindergarten zur Verfügung stehen. Die Inanspruchnahme der im März tatsächlich belegbaren Kita-Plätze für Kinder von drei bis sechs Jahren liegt sogar bei 92,85%.Bei einem bedarfsgerechtem Drucksache 262/2018 Seite - 3 - Angebot, das auch unterjährige Wechselmöglichkeiten in andere Betreuungsformen oder Einrichtungen sowie kurzfristige Aufnahmen bei Zuzügen zulässt, müsste die Kita-Auslastung am Stichtag gesamtstädtisch unter 89% liegen. Sind die Kindertageseinrichtungen zu früh im Jahr voll, ergeben sich für noch nicht aufgenommene Kinder zwangsläufig Wartezeiten bis nach den Sommerferien. Besonders schwierig ist die unterjährige gleichzeitige Aufnahme von Geschwisterkindern im Falle eines Zuzugs in derselben Einrichtung. Bei Kindern unter drei Jahren erfolgt unterjährig ein stetiger Wechsel aus Krippen in den Kindergarten sowie darauffolgende Eingewöhnungsphasen für Neuaufnahmen. Freigewordene Plätze in Krippen sind meist nur ein bis zwei Monate unbelegt. Gelegentliche Absage- und Verschiebewünsche von Eltern ermöglichen anderen Familien, im Unterschied zum Kindergartenbereich, häufig auch die Deckung eines kurzfristig auftretenden Bedarfs. Können Krippenkinder ab dem dritten Geburtstag nicht nahtlos in den Kindergarten wechseln, bleiben diese Plätze vorübergehend mit dreijährigen Kindern fehlbelegt. Folgende Erweiterungen von Betreuungsangeboten wurden im Kindergartenjahr 2017/2018 umgesetzt bzw. stehen ab September 2018 zur Verfügung: Betriebsbeginn Kita im Bürgerpark im Februar 2018 mit zunächst 4 Gruppen, ab September 2018 Vollbetrieb, Schließung der zweigruppigen Kita Kanadaring Ev. Kiga Regenbogen, 1 zusätzliche Krippe und 1 Kleingruppe ab 3 Jahren Kath. Kiga St. Elisabeth, Sulz – 1 zusätzliche Krippengruppe und 1 Gruppe für Kinder von 3 bis 6 Jahren, Provisorische Unterbringung von 2 Krippengruppen im „Krippenhaus“ (Containerbau) Vollbetrieb Kindergarten Lotzbeckstraße mit 3 Gruppen Zu Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 stehen damit 1669 Kindergartenplätze, davon 390 Ganztagsplätze sowie 517 Plätze mit einer durchgehenden Öffnungszeit von mindestens 6 Stunden zur Verfügung. Den größten Umfang mit 762 Plätzen hat immer noch das Regelangebot (Vor- und nachmittags mit Mittagspause, 31 Wochenstunden). Die Nachfrage nach längeren, durchgehenden Betreuungszeiten steigt an. Wenn dieser Nachfrage bedarfsgerecht entsprochen wird, resultieren daraus jedoch in der Regel geringere Gruppengrößen, ein erweitertes Raumprogramm und zusätzlicher Personalbedarf. Für Kinder unter drei Jahren stehen insgesamt 388 Plätze in Kindertageseinrichtungen, davon 88 für Kinder ab 2 Jahren sowie 65 Plätze in Kindertagespflege zur Verfügung. Dies entspricht einer rechnerischen Bedarfsdeckungsquote von 30,2%. Diese Maßnahmen sollen im laufenden Kindergartenjahr 2018/2019 fertiggestellt werden: Ev. Kindergarten Mietersheim – Erweiterung um eine altersgemischte Gruppe Reha-Südwest, Kita Lahrer Pünktchen – 1 Krippen- und 1,5 Kindergartengruppen; Eröffnung im Januar 2019 Waldkindergarten: Umwandlung der betreuten Spielgruppe zu einer Krippengruppe Damit erhöht sich das Platzangebot auf 1711 Kindergartenplätze und 402 Kleinkindplätze in Tageseirichtungen. Die rechnerische Bedarfsplanung für das Kindergartenalter lässt in den drei darstellbaren Kita-Jahren 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021 einen ansteigenden Platzmangel um insgesamt 30 weitere Plätze für Kinder von drei bis 6 Jahren erkennen. Daneben besteht ein gesamtstädtischer ungedeckter Bedarf von 102 Plätzen für Kinder unter drei Jahren, wenn die angestrebte Bedarfsdeckungsquote von 37% erreicht werden soll. Da Plätze für zweijährige Kinder in altersgemischten Gruppen zugunsten älterer Kinder teilweise nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, liegt Drucksache 262/2018 Seite - 4 - die reale ganzjährige Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren niedriger als der rechnerisch ermittelte Wert von 30,2%. Diese Maßnahmen zur Verbesserung der Bedarfsdeckung sollen spätestens im Kindergartenjahr 2020/2021 umgesetzt sein: Erweiterung des Ev. Kindergartens Farbklecks in Hugsweier um eine Krippen- und eine Kindergartengruppe DRK-Kita Geroldsecker Vorstadt mit 2 Krippen- , 3 Kiga- und 2 Hortgruppen Weitere Entscheidungen zur Bestandssicherung sind nach jetzigem Stand noch zu treffen für: Ersatzstandort Kita Kleine Strolche e.V. mit Erweiterung um mindestens eine Kleingruppe Verstetigung der Krippenerweiterung in Sulz, Prüfung eines weiteren Ausbaus von Plätzen Ausbau Don Bosco, Flugplatzstraße Bei baulichen Maßnahmen zur Erweiterung oder Neubau von Kitas folgt eine langwierige Umsetzungsphase zwischen Planung/Beschlussfassung und Inbetriebnahme. Ob Containerlösungen oder modulare Bauweise zu deutlich schnelleren Inbetriebnahmen führen können, bleibt zu erproben. Kommen zur Fertigstellung noch Probleme bei der Personalgewinnung hinzu, ist oft nur eine Teileröffnung mit Mindestöffnungszeiten und verzögerter Bereitstellung aller Plätze möglich. Finanziell macht sich die seit Jahren rückläufige Betriebskostenförderung des Landes mittels FAGZuweisungen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren bei gleichzeitig steigenden Personal- und Sachkosten im städtischen Haushalt deutlich bemerkbar. Hinzu kommt die zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts durch Kostensteigerungen bei Baumaßnahmen. Gegenüber den AusgangsKostenberechnungen entstehen oft sowohl konjunktur- als auch auflagenbedingt (z.B. Brandschutz, Hygienestandards) in der Kostenermittlungsphase noch nicht berücksichtigte Mehrkosten. Die vergleichsweise geringe Neubau-Förderung aus dem laufenden Bundesinvestitionsprogramm von höchstens 120.000 Euro pro Gruppe, die seit 2008 nicht angehoben wurde, erhöht den städtischen Zuschussbedarf stetig. Seit Oktober 2017 ist neben dem Krippenausbau auch die Förderung für neu entstehende Kindergartengruppen mit 120.000 Euro sowie für den Erhalt vom Wegfall bedrohter Plätze möglich, allerdings nur mit einer Fördersumme von 30.000 Euro pro Gruppe. Für das Förderprogramm 2017-2020 liegt bei den Regierungspräsidien bereits ein Antragsvolumen für 83% der verfügbaren Mittel vor, es dürfte daher bereits Anfang 2019 ausgeschöpft sein. Die Bewilligung von Fördermitteln für künftige Maßnahmen ist daher ungewiss. Das dynamische Wachstum bei den Kinderzahlen sowie der ansteigende Bedarf an längeren Betreuungszeiten erfordert weitere Standort-, Ausbau- und Erweiterungsentscheidungen, erhöht den Bedarf für pädagogische Fachkräfte und erfordert sehr viel Zeit für sorgfältige Planung und Steuerung von geeigneten Maßnahmen. Mit Inbetriebnahme der zentralen Vormerkung wird der angemeldete Bedarf noch konkreter hinsichtlich Zahl der Wartenden, Wartezeit und deren benötigte Betreuungsformen darstellbar werden. Infolge des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung und Betreuung ab einem Jahr besteht bei weitergehendem Anstieg der Kinderzahlen jedoch regelmäßig zu wenig Vorlaufzeit, um rechtzeitig ein bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleiterin