Beschlussvorlage (Klima- und umweltfreundliche Bauleitplanung)
19. März 2018
Beschlussvorlage Amt: Stabsstelle Datum: 08.01.2018 Az.: Umwelt, Dutschke Drucksache Nr.: 6/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Umweltausschuss 25.01.2018 vorberatend öffentlich 12 Ja/2 Enth. Technischer Ausschuss 07.03.2018 vorberatend öffentlich Gemeinderat 19.03.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 61 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Klima- und umweltfreundliche Bauleitplanung Beschlussvorschlag: 1. In der Bauleitplanung werden die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung anhand des Leitfadens besonders beachtet. 2. Zur besseren Steuerung und Berücksichtigung der Aspekte Umwelt, Klima, Soziales und Nachhaltigkeit wird die Stadt Lahr Instrumente der vorausschauenden Bodenpolitik entwickeln. Anlage(n): Leitfaden klima- und umweltfreundliche Bauleitplanung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 6/2018 Seite - 2 - Begründung: Die Planungshoheit der Kommunen für Flächennutzung, Stadtentwicklung und Energieversorgung ist ein wichtiges Instrument der kommunalen Selbstverwaltung. Städtebauliche Entscheidungen von heute beeinflussen das Klima und die Umwelt bis zur Jahrhundertwende und darüber hinaus. Seit 2004 haben nationale Klimaschutzziele ihren Niederschlag im Baugesetzbuch gefunden. Gemeinden sind u.a. gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB zur Förderung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung verpflichtet. Der Klimaschutz steht allerdings gleichwertig neben anderen Belangen, die untereinander abzuwägen sind. Im Rahmen der Bauleitplanung sollen folgende Klimaaspekte in dieser Abwägung berücksichtigt werden: Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Vermeidung von Verkehrsströmen Förderung einer klimaschonenden Stadt- und Siedlungsstruktur (günstige ÖPNVAnbindung, Förderung des Radverkehrs etc.) Förderung von Gebäude- und energieeinsparbezogenen Maßnahmen, z.B. Ausrichtung und Form der Gebäude, Wärmedämmung und Verschattung Nutzung erneuerbarer Energien (einschließlich der passiven Nutzung von Solarenergie) und Kraft-Wärme-Kopplung Vorsorge gegenüber den Folgen des Klimawandels z.B. Hochwasserschutz, Durchlüftung, Begrünung Daneben sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere auch zu berücksichtigen: Die Möglichkeiten zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 f BauGB) Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer sonstigen städtebaulichen Planung (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB). Mit dem Ziel der dauerhaften Verringerung von Belastungen der Atmosphäre durch Treibhausgase sieht das Integrierte Klimaschutzkonzept Lahr von 2012 die Erstellung eines Leitfadens für die nachhaltige Bauleitplanung vor. Der vorliegende Beschluss systematisiert und verschriftlicht die über Jahre entwickelte Praxis der Lahrer Bauleitplanung. Feste Vorgaben für klimarelevante Maßnahmen können Zielkonflikte mit anderen städtebaulichen Prioritäten, aber auch Zielkonflikte untereinander verursachen. So geht z.B. eine Nachverdichtung der Bebauung zu Lasten der Durchlüftung, in einigen Fällen auch der Solarnutzung. Maßnahmen zur Erhöhung der Albedo – also der Rückstrahlung der Sonnenenergie in den Weltraum – können zu unerwünschten Blendeffekten führen. Daher sind die örtlichen Gegebenheiten in jedem Einzelfall zu prüfen und die Ziele gegeneinander abzuwägen. Tilman Petters Manfred Kaiser Dr. Michael Dutschke Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.