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Beschlussvorlage (1) Abschaffung des Schulgeldes für den Zweiten Bildungsweg und 2) Erhöhung des Dozentenhonorars und des Teilnehmerentgeltes der VHS)

18. November 2019
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 431
Delherm

Datum: 28.10.2019 Az.: VHS 001

Drucksache Nr.: 300/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.11.2019

beschließend

öffentlich

Gemeinderat

18.11.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

XXXXXXXXXX

Betreff:

1) Abschaffung des Schulgeldes für den Zweiten Bildungsweg und
2) Erhöhung des Dozentenhonorars und des Teilnehmerentgeltes der VHS

Beschlussvorschlag:

1) Das monatliche Schulgeld für den Zweiten Bildungsweg (Abendrealschule
und Abendgymnasium) wird ab dem 01.01.2020 abgeschafft.
2) Erhöhung des Dozentenhonorars und Teilnehmerentgeltes der VHS
a. Das Dozentenhonorar für Kurse und Seminare wird um 5%, von 21,- EUR
pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) auf 22,- EUR pro UE zum 01.09.2020
erhöht.
b. Die Entgelte für Kurse und Seminare der VHS werden zum 01.09.2020 um
7% erhöht.
c. Für Vorträge / Einzelveranstaltungen wird das Entgelt auf 4,- EUR erhöht,
eine Ermäßigung findet hier nicht mehr statt.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 300/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
1) Abschaffung des Schulgeldes für den Zweiten Bildungsweg
Die Einführung des Schulgeldes erfolgte 2005, da der Landeschuss um 10% gekürzt
wurde. Seit 2012 erfolgt der Zuschuss wieder zu 100%, d.h. das eingenommen Schulgeld wird vom Land vereinnahmt und mit dem Zuschuss verrechnet. Das Schulgeld
verbleibt nicht beim Zweiten Bildungsweg, verursacht aber hohen Verwaltungsaufwand
durch das Inkasso. Bei der Abendrealschule wird z.Zt. ein monatliches Schulgeld in
Höhe von 34,- EUR erhoben, beim Abendgymnasium 49,- EUR.
Aufgrund der unterschiedlichen Vergütungstarife von „Kommune“ und „Land“ besteht
eine Diskrepanz bei den Personalkosten. Die Stadt (als Anstellungsträger) zahlt nach
Kommunaltarif (TVöD), das Land (als Zuschussgeber) nach Landestarif (TVL), wobei
der finanziell ungünstigere Landestarif bei der Stadt ein Defizit verursacht. Dieses Defizit wird in den meisten Jahren durch andere Pauschalen aufgehoben, so dass die Ausgaben in der Regel gedeckt sind.
Die Schülerzahlen im Zweiten Bildungsweg sind rückläufig. Insbesondere die Entwicklung der Abendrealschule muss genau beobachtet werden. Die Abschaffung des
Schulgeldes dient auch der Gewinnung neuer Schüler/innen, die andere kostenfreie
Angebote des Zweiten Bildungsweges nutzen (z.B. VHS Nördlicher Breisgau). Das
Anmeldeentgelt in Höhe von 30,- EUR wird beibehalten, um die Verbindlichkeit für eine
Anmeldung zu erhöhen.

Gründe, den Zweiten Bildungsweg in Lahr zu erhalten:
-

-

Höhere Berufsabschlüsse schaffen Voraussetzungen für qualifizierte Berufsausbildung.
Angesichts von Fachkräftemangel auch gesellschaftliche Aufgabe.
Wichtiger Beitrag zur Integration. 60-70% der Schüler/innen haben einen Migrationshintergrund.
Standortvorteil: Lahr wirbt damit, dass die Stadt ein breites Bildungsangebot vorhält.
Die Schüler/innen des Zweiten Bildungsweges besuchen die Schule oft berufsbegleitend und/ oder haben kleine Kinder d.h. sind mehrfach belastet. Zusätzliche Fahrzeiten
nach Freiburg oder Offenburg würden deshalb für viele eine hohe Schwelle darstellen
(finanziell und zeitlich) und den Zugang zur Weiterqualifizierung erschweren.
Ein Zugang zu lebenslangem Lernen sichert die politische, soziale und kulturelle
Teilhabe.
Der Zweite Bildungsweg eröffnet auch weniger bildungsnahen Menschen (oder „Spätzündern“) eine zweite Bildungschance.

Drucksache 300/2019

Seite - 3 -

2) Erhöhung des Dozentenhonorars und Teilnehmerentgeltes der VHS
a) Erhöhung des Dozentenhonorars
Die letzte Honorarerhöhung für VHS Dozenten (außer BAMF-Dozenten) erfolgte am
01.02.2014. Es wird in allen Fachbereichen immer schwieriger, neue qualifizierte (junge) Dozentinnen und Dozenten zu gewinnen. Geeignete Kräfte sind gerade im Bereich
„Arbeit, Beruf und EDV“ oft freiberuflich tätig und müssen betriebswirtschaftlich kostendeckend arbeiten. Auch bei den langjährigen Dozierenden, die mit der VHS loyal verbunden sind, besteht die Erwartung einer Erhöhung.
Eine Reihe von Dozierenden sind auch bei anderen Volkshochschulen tätig, die mit einem höheren Honorar konkurrieren: VHS Freiburg 22,- EUR, VHS Offenburg 22,- EUR.
Es ist daher notwendig, das Honorar anzupassen, um die Zukunftsfähigkeit der VHS
mit abzusichern.
Vorschlag für die Erhöhung des Dozentenhonorars:
Der bisherige Honorarsatz pro Unterrichtseinheit (UE) wird von 21,- EUR auf 22,- EUR
erhöht und das Honorar im EDV Bereich analog dazu von jetzt 25,15 EUR auf
26,40 EUR angehoben. Für die vollen Stundensätze umgerechnet beträgt die Erhöhung 29,50 EUR (statt 28,- EUR) bzw. 35,20 EUR (statt 33,50 EUR). Es handelt sich
hierbei um eine Erhöhung von ca. 5%.
Die bisherige Regelung, dass abweichend von diesen Standard-Sätzen im Einzelfall
die VHS-Leitung andere Honorarvereinbarungen treffen kann, bleibt davon unberührt.
Die Erhöhung der Dozentenhonorare wird durch die Erhöhung der Teilnahmeentgelte
gedeckt. Die Honorarerhöhung kann somit kostenneutral erfolgen.

b) Erhöhung des Teilnehmerentgeltes der VHS
Die VHS-Entgeltsätze für die Teilnehmenden wurden letztmalig zum 01.09.2010 erhoben. Die zeitlich davor liegenden Erhöhungen fanden in den Jahren 2004 und 1998
statt.
In der Vergangenheit wurden Entgelterhöhungen aus folgenden Gründen vorgenommen:
- Entwicklung und Vergleichszahlen aus dem VHS-Bereich
- Anpassung an die allgemeine Kostensteigerung
- Anhebung der Dozentenhonorare
- Ausgleich von Kürzungen des Kreises und des Landes
Die jetzt beabsichtigte Entgelterhöhung erfolgt im Wesentlichen aus folgenden
Gründen:
-Die Mehreinnahmen sollen die Erhöhung der Dozentenhonorare kompensieren.
-Die Kosten für die Aufrechterhaltung des VHS-Betriebs sind gestiegen (allgemeine
Kostensteigerung wie z.B. Heizkosten, Verbrauchsgüter, Mieten und innere Verrechnung).

Drucksache 300/2019

Seite - 4 -

-Die VHS Lahr ist mit ihren Entgeltsätzen im regionalen VHS-Vergleich im unteren
Preissegment.
-Die erhoffte Mehreinnahme durch die Entgelterhöhung soll einen Beitrag zur städtischen Haushaltskonsolidierung leisten.
Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind für die Daseinsvorsorge wesentlich und
unverzichtbar. Eine Teilnahme ist jedoch freiwillig und die Motivation zur Teilnahme
hängt auch von der jeweiligen Entgelterhöhung ab. Eine Einnahmeverbesserung im
VHS-Haushalt ist nicht garantiert und unterliegt einem gewissen Risiko. Eine Erhöhung
um 7% nach 10 Jahren Preisstabilität erscheint vertretbar und angemessen.

c) Erhöhung des Teilnehmerentgeltes für Vorträge und Einzelveranstaltungen
Es wird empfohlen die Entgelte für Vorträge und Einzelveranstaltungen auf 4,- EUR zu
erhöhen (vorher 3,50 EUR/ermäßigt 2,50 EUR). Auf eine Ermäßigung wird künftig verzichtet. Im VHS Programm gibt es eine Vielzahl von Vorträgen und Einzelveranstaltungen, die kostenfrei sind.
Entgelt

bisher

zzgl. 7%

Im Vergleich (gerundet auf 0,50 EUR)

Regelsatz
Regelsatz
zzgl. Gema/KSK

2,48 EUR

2,65 EUR 74,50 EUR (bisher 69,50 EUR)*

2,59 EUR

2,77 EUR 55,50 EUR (bisher 52,- EUR)**

EDV

5,13 EUR

5,49 EUR 132,- EUR (bisher 123,50 EUR)***

*Bsp. Sprachkurs, 14 Termine (28 UE)
**Bsp. Gitarre-Grundkurs, 10 Termine (20 UE)
***Bsp. Basiskurs EDV, 6 Termine (24 UE)

Der Pädagogische Beirat wurde in der Sitzung vom 23. November 2017 über die Erhöhung informiert.

Guido Schöneboom

Carmen Wenkert