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Beschlussvorlage (1. Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr - Reichenbach 2. Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr - Reichenbach Hier: Bewilligung der…

28. November 2018
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Misic

Datum: 15.11.2018 Az.: 60/605
Lau/Mi

Drucksache Nr.: 278/2018 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

28.11.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

1. Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr - Reichenbach
2. Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr - Reichenbach
Hier: Bewilligung der Mehrkosten und Erhöhung des Haushaltansatzes im
Haushalt 2019 und einer Verpflichtungsermächtigung (VE) für das Jahr 2020

Beschlussvorschlag:
1. Die notwendigen Haushaltsmittel zur Deckung der Mehrkosten für die Durchfüh-

rung der Maßnahme - Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr
– Reichenbach – in Höhe von 404.254,90 EUR werden bewilligt.
2. Die notwendigen Haushaltsmittel zur Deckung der Mehrkosten für die Durchführung der Maßnahme - Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr Reichenbach - in Höhe von 139.049,12 EUR werden bewilligt.
3. Die notwendigen Haushaltsmittel zur Deckung der Mehrkosten für Tragwerkplanung, Objektplanung und der Örtlichen Bauleitung von ca. 160.000,00 EUR werden
bewilligt.
4. Die notwendigen Haushaltsmittel zur Deckung der geschätzten Mehrkosten für die
Durchführung der sonstigen Leistungen (Versorgungsträger, Inanspruchnahme der
anliegenden Grundstücke, etc.) von ca. 70.000,00 EUR werden bewilligt.
5. Die Erhöhung des Haushaltansatzes auf der Haushaltstelle 2.6300.950000-605
„Brücke über Gereutertalbach“ im Jahr 2019 (160.000,00 EUR) und im Jahr 2020 (VE
= 300.000,00 EUR) von 315.000,00 EUR auf insgesamt rund 775.000,00 EUR wird
bewilligt.
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Förderung im Jahr 2019 in Höhe von
136.000,00 EUR und im Jahr 2020 in Höhe von 136.000,00 EUR (Gesamtförderung =
272.000,00 EUR) erwartet wird.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 278/2018 1. Ergänzung

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Begründung:
1. Anlass:
Aufgrund von Umplanungen, zusätzlichen Forderungen der Behörden und eines neuen Förderprogrammes wurden die beiden Maßnahmen in das kommende Jahr geschoben.
Die aktuelle Kostenberechnung vom 18.07.2018 des Ingenieurbüros RS aus Achern liegt wesentlich über der ersten Kostenschätzung im Zuge des Honorarangebotes vom 21.04.2016.
Gemäß Kostenberechnung vom 18.07.2018 für die Maßnahme - Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr – Reichenbach - wurden Baukosten in Höhe von
404.254,90 EUR brutto ermittelt. Im Zuge der Erstellung des Honorarangebots vom
21.04.2016 waren anrechenbare Kosten in Höhe von 154.700,00 EUR brutto ermittelt. Daraus
ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 249.554,90 EUR brutto.
Gemäß Kostenberechnung vom 18.07.2018 für die Maßnahme - Erneuerung des Durchlasses
beim Gereut Nr. 11a in Lahr - Reichenbach -wurden Baukosten in Höhe von 139.049,12 EUR
brutto ermittelt. Im Zuge der Erstellung des Honorarangebots vom 21.04.2016 waren anrechenbare Kosten in Höhe von 77.350,00 EUR brutto ermittelt worden. Daraus ergeben sich
Mehrkosten in Höhe von 61.699,12 EUR brutto.
Infolge der Erhöhung der anrechenbaren Baukosten steigen auch die Kosten der Tragwerksplanung, Objektplanung und der Örtlichen Bauleitung auf ca. 160.000,00 EUR brutto. Im Zuge
der Erstellung des Honorarangebots vom 21.04.2016 wurden Planungskosten in Höhe von
67.829,76 EUR brutto ermittelt. Somit ergeben sich Mehrkosten für Tragwerkplanung, Objektplanung und der Örtlichen Bauleitung in Höhe von 92.170,24 EUR brutto.
Mehrkosten für die sonstige Leistungen (Versorgungsträger, Inanspruchnahme der anliegenden Grundstücke, etc.) werden auf 70.000,00 EUR brutto geschätzt.
Die Gesamtkosten (erhöht) belaufen sich auf 773.304,02 EUR brutto.

2. Die Begründung der Kostensteigerung:

Zur Angebotserstellung wurde von etwa gleichen Abmessungen der bestehenden Brücke zur
neuen Brücke ausgegangen. Die Brückenfläche betrug ca. 25 m2. Bei Ermittlung der anrechenbaren Kosten zur Honorarermittlung ist es üblich, da noch keine Beauftragung vorliegt,
die anrechenbaren Kosten über einen ortsüblichen Preis der Brückenfläche zu ermitteln. Diese
wurden mit ca. 5.200 €/m2 netto angesetzt, was zum damaligen Zeitpunkt als ortsüblich angesetzt wurde. Somit wurden anrechenbare Kosten zur vorläufigen Honorarermittlung in Höhe
von 130.000 € netto ermittelt (5.200 €/m2 x 25 m2). Im Zuge der Entwurfsbearbeitung (Abschluß 07/2018) mit zahlreichen Gesprächen mit Anliegern, Fachbehörden, Versorgern ergaben sich gravierende Änderungen des Neubaus zur bestehenden Brücke.


Forderungen Umweltbehörde und Amt für Wasserschutz (LRA Ortenaukreis)

Das Landratsamt verlangt eine Verbesserung der Hydraulik und Durchflussmenge an der Stelle. Die Abflusssituation wäre unbefriedigend. Das neue Bauwerk muss aufgeweitet und in die
Fließrichtung gedreht werden. Somit ergibt sich eine Brückenfläche von 45 m2 für das neue
Bauwerk. Eine Mehrfläche von 80 % zur bestehenden Brücke. Die Brücke erhielt einen Kreuzungswinkel von 55,19 gon, was für ein Stahlbetonbauwerk sehr schiefwinklig ist und Mehrkosten bei der Herstellung erzeugt (Gründung, Plattenstärke, Schalaufwand, sehr lange Brü-

Drucksache 278/2018 1. Ergänzung

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ckenflügel, etc.). Am Ein- und Auslauf muss nach Forderung der Behörde der jeweilige Prallhang durch spezielle Böschungsbefestigungen (Abla-gesteine von mind. 500 bis 800 kg) vor
Erosion geschützt werden.


Einhaltung von Vorschriften des öffentlichen Verkehrs

Die neue Brücke muss für den anfallenden Verkehr entsprechend den Vorschriften ausgerichtet werden. Dies bedeutet, dass eine 60 T Brücke für den anfallenden Schwerverkehr des
Steinbruchbetriebes berücksichtigt werden muss. Hierzu musste der Querschnitt der Brücke
von 4,0 auf 5,5 m aufgeweitet werden, um die Schleppkurvengeometrie für Schwerlastfahrzeuge unterzubringen. Außerdem wurden zwei Schrammborde von jeweils. 0,75 m mit einer
Absturzsicherung (Füllstabgeländer) entsprechend den Vorschriften angeordnet.


Forderungen aus dem Bodengutachten:

Aus dem im Zuge der Planung in Auftrag gegebenes Bodengutachten ergab sich eine Gründung mittels Großbohrpfählen. Hierfür müssen Stahlbetonsäulen, Durchmesser 75 cm von ca.
5 m Einzellänge in den Baugrund abgeteuft werden. Eine Wasserhaltung zur Her-stellung der
Betonwiderlager wird erforderlich. Der Hochwasserschutz ist auch während der Baumaßnahme aufrecht zu erhalten. Diese Art der erforderlichen Gründung erfordert einen höheren Aufwand gegenüber einer Flachgründung, die zur Zeit der Beauftragung angenommen wurde.


Forderungen der Anlieger:

Während des Baus der neuen Brücke ist der öffentliche Verkehr (auch der anfallende Schwerverkehr) sicher um die Baustelle zu leiten. Hierfür ist oberstromig eine Behelfsbrücke über den
Gereutertalbach anzuordnen. Auf der Seite des Anwesens des Golf-Clubs sind Umbaumaßnahmen auf Privatgelände zu treffen, ein Strommast muss aus Gründen der beengten Verhältnisse versetzt werden. Aus der Forderung des Betreibers, den Bau nicht in der Hauptbetriebszeit des Golf-Clubs durchzuführen und gleichzeitig Forderungen des Umweltschutzes
während der Winterlaichzeit nicht in das Gewässer einzugreifen ergibt sich ein sehr kleines
Bauzeitfenster von Mitte September bis Ende Dezember. Dies führt erfahrungsgemäß bei den
ausführenden Firmen zu allgemeinen Kostensteigerungen zur Herstellung des Bauwerkes
(Winterbaumaßnahmen, Einhausuungen), was in der aktuellen Kostenberechnung berücksichtigt wurde. Die Behelfsbrücke musste nach den Verhandlungen mit einem Anlieger auf der
linken Ufer-seite noch einmal etwas ungünstiger verschoben werde, da der Anlieger nicht bereit war, sein Grundstück zur vorübergehenden Nutzung im Zuge der Umfahrung bereit zu
stellen.
Die Umfahrung für den öffentlichen Verkehr wird mit ca. 63.000 EUR brutto in der Kostenberechnung berücksichtigt.


Forderungen der Versorger:

Am bestehenden Bauwerk verläuft eine Schmutzwasserleitung oberirdisch. Der Betreiber
konnte keine Lösung im Zuge der Neubaumaßnahme vorlegen, wie die Leitung vorteilhaf-ter
am neuen Bauwerk durchgeführt werden kann. Somit ergibt sich während der Bauzeit ein sehr
aufwändiges Provisorium (Umpumpen des komplett anfallenden Schmutzwassers). Die Leitung soll im Zuge des Neubaus komplett erneuert und wieder außen am neu-en Bauwerk
oberirdisch verlegt werden. Diese Kosten sind komplett in der Kostenberechnung in Höhe von
ca. 20.000,00 EUR brutto enthalten.

Drucksache 278/2018 1. Ergänzung



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Allgemeine Baupreisentwicklung:

In den letzten beiden Jahren wurde speziell im Brückenbau eine enorme Preisentwicklung der
ausführenden Firmen festgestellt. Teilweise wurden Angebote im Wettbewerb eingereicht, die
ca. 40 % über den ortsüblichen Preisen lagen und mangels Konkurrenz den Zu-schlag erhielten. Die Hochkonjunktur verbunden mit Baustoffknappheit und mangelnden Fachkräften bei
Spezialgewerken treiben die Einheitspreise immer weiter in die Höhe. In der Kostenberechnung wurde dieser Entwicklung zumindest teilweise Rechnung getragen.


Zuschussantrag „Sanierungsfonds Brücken“ des Landes Baden-Württemberg:

Die Baumaßnahme soll als Zuschussmaßnahme eingereicht werden. Hierfür ist es wichtig,
den vollen Zuschuss abzurufen. Deshalb dürfen die einzureichenden Kosten auf keinen Fall
unter dem zu erwartenden Submissionsergebnis liegen. Eine Nachforderung nach Submissionsergebnis ist nicht möglich. In der Kostenberechnung wurde diesem Sachverhalt dahingehend Rechnung getrage, dass die Einheitspreise eher an der oberen Grenze der ortsüblichen
Preise kalkuliert wurden. Diese „Kostensteigerung“ wurde mit ca. 8 % in der Kostenberechnung berücksichtigt.
3. Förderprogramm:
Für das kommende Jahr wird beim Land Baden-Württemberg eine Förderung der Maßnahmen
aus dem Programm „Sanierungsfonds Brücken“ beantragt. Hier werden 50 % der anrechenbaren Kosten bezuschusst. Einnahmen in Höhe von 272.000,00 EUR werden erwartet.
Die erwarteten Fördermittel werden jeweils zur Hälfte im Jahr 2019 und 2020 als Einnahmen
im Haushaltsplan eingestellt.

4.Haushaltsmittel:
Die Haushaltsansätze lagen bei 205.000,00 EUR im Jahr 2017 und bei 110.000,00 EUR im
Jahr 2018. Für die Deckung der geplanten Mehrausgaben wird im Jahr 2019 ein Haushaltsansatz in Höhe von 160.000,00 EUR benötigt. Die erforderlichen Mehrausgaben im Jahr 2020
sollen mit einer Verpflichtungsermächtigung (VE) in der Höhe von 300.000,00 EUR gedeckt
werden. Die erhöhten Haushaltsmittel wurden auf der Haushaltstelle 2.6300.950000-605 „Brücke über Gereutertalbach“ für das Jahr 2019 in Höhe von 160.000,00 EUR und für das Jahr
2020 als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000,00 EUR angemeldet zudem wurden Einnahmen in Höhe von 272.000,00 (50% im Jahr 2019 und 50% im Jahr 2020) eingestellt.
Es wird gebeten die o.g Mehrkosten von 458.304,02 EUR und damit verbundene Erhöhung
des Haushaltansatzes im Jahr 2019 (160.000,00 EUR) und im Jahr 2020 (VE = 300.000,00
EUR) auf insgesamt rund 775.000,00 EUR bei gleichzeitigen Einnahmen durch die Förderung
im Jahr 2019 in Höhe von 136.000,00 EUR und im Jahr 2020 in Höhe von 136.000,00 EUR
(Gesamtförderung = 272.000,00 EUR) zu bewilligen.

Tilman Petters

Udo Lau