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Informationsvorlage (Aktualisierung und Ausbau der Radverkehrswegweisung)

                                    
                                        Information
Amt: 61
Stehr

Datum: 05.01.2018

Az.: - 0692/MS

Drucksache Nummer:
4/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten

23.01.2018

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Aktualisierung und Ausbau der Radverkehrswegweisung

Mitteilung:

Die Aktualisierung der Radverkehrswegweisung wird zur Kenntnis genommen.

Anlage(n):
- Beispiel: Katasterblatt für einen Hauptwegweiser

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 4/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Das vom Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen erarbeitete Rad- und Fußwegekonzept wird seit dem Beschluss des Gemeinderates im Frühjahr 2012 kontinuierlich
umgesetzt. Zunächst standen dabei infrastrukturelle Verbesserungen wie der Bau
von Radwegen oder die Markierung von Schutzstreifen im Vordergrund. Inzwischen
konnten auch Verbesserungen in den Bereichen Service (neue sichere und komfortable Fahrradbügel in der Innenstadt) sowie Kommunikation und Information (Öffentlichkeitsaktionen der AGFK-BW) erzielt werden.
In den Bereich Information fällt auch die Radverkehrswegweisung. Die vorhandene Wegweisung konzentriert sich auf touristische Routen wie den „Radweg RheinSchuttertal“ oder die „E-Bike- und Tourenrad-Strecken Sagen und Mythen der Ortenau“. Eine wegweisende Beschilderung für das Alltagsroutennetz ist nicht vorhanden.
Mit der Unterstützung eines Fachbüros hat das Stadtplanungsamt systematisch die
wichtigsten Alltagsrouten und Ziele identifiziert. Dabei zeigte sich, dass eine grundlegende Aktualisierung der Wegweisung notwendig ist. Das vom Fachbüro im Anschluss an die Analyse entwickelte Wegweisungskonzept berücksichtigt neben den
Stadtteilen oder Nachbargemeinden nun auch innerstädtische Ziele wie den Bahnhof, den Stadtpark, das Terrassenbad, das Hallensportzentrum, das Ortenau Klinikum, das Rathaus oder das neue Stadtmuseum. Diese Ziele werden auf den Hauptwegweisern mit der entsprechenden Entfernungsangabe abgebildet.
Für die touristischen Routen wird es weiterhin Einschübe/Plaketten an den Hauptwegweisern geben. Ergänzend zu den Hauptwegweisern kommen Zwischenwegweiser zum Einsatz. Auf diesen sind lediglich ein Richtungspfeil und ein Fahrradpiktogramm abgebildet.
Die gesamte Beschilderung ist in einem umfassenden Kataster abgebildet, welches
sowohl für die Montage als auch die spätere Kontrolle angewendet wird. Ein Katasterblatt ist als Anlage beigefügt.
Der BGL wird in Kürze mit der Demontage der vorhandenen Beschilderung beginnen. Unmittelbar nach der Genehmigung des Haushaltes durch das Regierungspräsidium Freiburg wird die Schilderproduktion in Auftrag gegeben. Die Montage der
neuen Beschilderung hängt von der Produktionszeit ab, soll aber im späten Frühjahr/Frühsommer abgeschlossen sein.
Haushaltsmittel für die Schilder (ca. 30.000 € brutto) sowie die De- und Endmontage
(Arbeitszeit BGL) stehen unter der Haushaltsstelle 2.6300.950000-072 zur Verfügung.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das
Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen
Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.