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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 08.11.2019 Az.: 922.6031

Drucksache Nr.: 308/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

02.12.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

16.12.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs den
Abschluss einer schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche
Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr.

Anlage(n):
Darlehensvereinbarung Eigenbetrieb Bau- und
Gartenbetrieb Lahr ab 2020

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 308/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Regiebetriebe
Bauhof, Stadtgärtnerei, Friedhof und das Sachgebiet “Betriebsabrechnung” zu einem
Eigenbetrieb zusammenzufassen. Der Eigenbetrieb wurde zum 01.01.2000 gegründet. Der Eigenbetrieb wurde zunächst mit einem Stammkapital von € 818.067,01
ausgestattet. Dieses wurde zum 01.01.2004 vollständig in ein gemeindliches Darlehen umgewandelt. Das gemeindliche Darlehen wurde mit dem Beschluss des Gemeindesrates vom 24.11.2008 um € 253.322,85 auf € 1.071.389,86 erhöht. Der Darlehensstand ist seither unverändert.
Im Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs war die vollständige Rückführung des
Darlehens an den Haushalt der Stadt zur Jahresmitte vorgesehen. Im Gegenzug sollte sich der Eigenbetrieb am Kapitalmarkt finanzieren. Mit Datum vom
29.11.2018/01.12.2018 wurde zwischen der Stadt Lahr und dem Eigenbetrieb Bauund Gartenbetrieb Lahr eine Vereinbarung über das hingegebene gemeindliche Darlehen geschlossen. In § 3 der Vereinbarung sind die Modalitäten der Kündigung geregelt. Im Hinblick auf die städtische Liquiditätsplanung wurde die Vereinbarung fristgerecht auf den 30.06.2019 gekündigt. Eine Anschlussvereinbarung war zum dortigen Kenntnisstand nicht ausgeschlossen.
Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Liquidität im städtischen Haushalt und des geringer als ursprünglich geplanten Mittelabflusses wird die Rückführung des gemeindlichen Darlehen im Wirtschaftsjahr 2019 nicht erforderlich. Laut den aktuellen Planungen soll das gemeindliche Darlehen im Jahr 2020 an den Haushalt der Stadt fließen.
Das gemeindliche Darlehen wurde bislang analog der Vorgehensweise beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung verzinst. Die jährlichen Zinssätze lagen in den Jahren
1998 – 2008 bei 5,5 %. In den Jahren 2009 – 2013 wurde jährlich ein Zinssatz von
5 % und seit 2014 von 4,5 % beschlossen. Seit dem 01.01.2017 erfolgt die Verzinsung laut den für die Jahre 2018/19 jeweils schriftlich getroffenen Vereinbarungen.
Da die Rückführung des Darlehens nun erst 2020 erfolgen soll, wird eine Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen notwendig. Die Darlehenskonditionen
bleiben unverändert und erfolgen analog der beschlossenen Regelung für den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr zum 01.01.2017. Beim zu vereinbarenden Zinssatz soll ebenfalls eine Orientierung am LIBOR (=London Interbank Offered Rate) erfolgen. Beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr hat das
Finanzamt diese Orientierung zuzüglich eines Aufschlages von 2,5 % akzeptiert.
Gleichlautende Regelung soll daher auch beim Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb
beibehalten werden.
Die Verwaltung schlägt vor, der schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr auf Basis
der beigefügten Darlehensvereinbarung zuzustimmen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Herbert Schneider
Betriebsleiter