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Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Jahresabschluss 2017)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg

Datum: 10.04.2018 Az.: 922.5114

Drucksache Nr.: 91/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

09.05.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Jahresabschluss 2017

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat nimmt






die Bilanz zum 31.12.2017,
die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –31.12.2017,
den Lagebericht 2017,
den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und
den Bericht des Aufsichtsrats

zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2017 festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen.

Anlage(n):
Wohnbau Bilanz 2017 Aktiva
Wohnbau Bilanz 2017 Passiva
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 91/2018

Seite - 2 -

Wohnbau GuV 2017
Wohnbau Lagebericht 2017
Wohnbau Anhang 2017
Wohnbau Bericht des Aufsichtrates 2017
Wohnbau Bestätigungsvermerk 2017

Begründung:
Allgemeines:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes
Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage
136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses
und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers
-ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie
badenova AG & Co. KG) -künftig durch den Haupt-und Personalausschuss.
Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH (ehemals Städtische Wohnungsbaugesellschaft Lahr mbH) hat
insgesamt 14 Aufsichtsräte. Davon sind 13 Aufsichtsräte hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und
der Entlastung im Haupt-und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte sowie der als Aufsichtsräte tätigen Verwaltungsspitze nicht zu gefährden,
wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden
Beschlussnotwendigkeiten und die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur
Entscheidung unterbreitet.
Die nächste Gesellschafterversammlung wurde noch nicht terminiert.
Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags:
Die Geschäftsführung der Wohnbau Stadt Lahr GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2017 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten
Unterlagen wird verwiesen.
Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2017 einen Jahresüberschuss in Höhe von
2.431.508,85 €. Daraus ergibt sich für das laufende Geschäftsjahr ein Cashflow in Höhe von
3.999.351,40 € (Jahresüberschuss + Abschreibungen). Der Jahresabschluss wurde vom Verband baden-württembergischer Wohnungs-und Immobilienunternehmen e.V., Stuttgart, geprüft
und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags:
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 beschlossen, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn 2017 1.190.000,- € den freien Rücklagen zuzuweisen und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 2.078,71 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Drucksache 91/2018

Seite - 3 -

Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen und der Geschäftsleitung die Entlastung zu erteilen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer