Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Wahlen zum Aufsichtsrat)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg

Datum: 10.04.2018 Az.: 922.5113

Drucksache Nr.: 93/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

09.05.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Wahlen zum Aufsichtsrat

Beschlussvorschlag:

Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da die Vertretungen durch
Wahl zu ermitteln sind.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 93/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Der Aufsichtsrat der Wohnbau Stadt Lahr GmbH besteht aus 14 Mitgliedern (§ 9 Abs. 1
Gesellschaftsvertrag).
Der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer der Stadt Lahr/Schwarzwald gehören
dem Aufsichtsrat kraft Amtes an (§ 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag). Daneben ist der Aufsichtsrat mit einem weiteren Mitglied der Verwaltungsspitze zu besetzen (Beschluss des
Gemeinderats vom 26.03.2007; Beschlussvorlage Nr. 31/2007).
Dem Aufsichtsrat gehören als Vertreter der alleinigen Gesellschafterin Stadt Lahr zurzeit an (Beschluss des Gemeinderats vom 19.06.2017; Beschlussvorlage Nr.
136/2017):
1. Oberbürgermeister Dr. Müller – kraft Amtes
2. Erster Bürgermeister Schöneboom
3. StRin Rompel
4. StR Uffelmann
5. StR Hirsch
6. StR Kleinschmidt
7. StR Dr. Caroli
8. StR Dörfler
9. StR Roth
10. StR Täubert
11. StR Wagenmann
12. StRin Deusch
13. StR Burger
14. Stadtkämmerer Trampert - kraft Amtes
Turnusgemäß scheiden folgende Mitglieder aus:
1. StRin Rompel
2. StR Hirsch
3. StR Dr. Caroli
4. StR Dörfler
5. Stadtkämmerer Trampert
Eine Wiederwahl ist möglich.
Damit in der nächsten Gesellschafterversammlung die Wahl erfolgen kann, ist vom
Gemeinderat ein entsprechender Vorschlag für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder zu unterbreiten. Der Vorschlag für die Wahl ergibt sich aus der Diskussion.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stellv. Stadtkämmerer