Beschlussvorlage (Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen)
19. Juni 2018
Beschlussvorlage Amt: 302 Stuber Datum: 04.06.2018 Az.: Drucksache Nr.: 142/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten 19.06.2018 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Hugsweier zukünftig Anhörung öffentlich Ortschaftsrat Kippenheimweiler zukünftig Anhörung öffentlich Ortschaftsrat Kuhbach zukünftig Anhörung öffentlich Ortschaftsrat Langenwinkel zukünftig Anhörung öffentlich Ortschaftsrat Mietersheim zukünftig Anhörung öffentlich Ortschaftsrat Reichenbach zukünftig Anhörung öffentlich Ortschaftsrat Sulz zukünftig Anhörung öffentlich Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten zukünftig beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 605 61 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen Beschlussvorschlag: Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten empfiehlt folgende grundsätzliche Vorgehensweise bei der Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen in Lahr: 1. Künftig wird das Parken auf Gehwegen grundsätzlich sanktioniert, sofern es nicht mittels Markierung oder Beschilderung erlaubt ist. 2. Bei beengten Straßenverhältnissen und bestehendem Parkdruck wird das Parken auf Gehwegen mit 2 m Gehwegrestbreite zugelassen. Die Erlaubnis erfolgt durch eine entsprechende Markierung. 3. Sollte dies aufgrund unzureichend breiter Gehwege nicht möglich sein, wird für diesen Bereich ein individuelles Konzept erstellt. 4. Die Umsetzung erfolgt erst nach Fertigstellung der individuellen Konzepte. Hierüber erfolgt eine separate Information im Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 142/2018 Seite - 2 - Begründung: Bislang wurde in Lahr das Parken auf Gehwegen geduldet, sofern für Fußgänger noch eine Restbreite von 1,20 m vorhanden war. Dies stellte einen Kompromiss zwischen dem teils hohen Parkdruck und der Fußgängersicherheit dar. Durch parkende Fahrzeuge entstehen mittlerweile jedoch zunehmend Situationen, die Fußgänger zwingen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Begegnungsstellen sind oft nicht vorhanden. Gleichzeitig wurde im Zusammenhang mit den durchgeführten Fußverkehrschecks deutlich, dass dem Fußgängerverkehr mehr Komfort eingeräumt werden muss, wenn diese Verkehrsart gefördert werden soll. Um dies sicherzustellen, soll das Parken auf den Gehwegen künftig generell geahndet werden. Hierbei würde dann lediglich das durchgesetzt werden, was die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bereits enthalten. Gleichzeitig ist aber zu berücksichtigen, dass es Gebiete mit hohem Parkdruck gibt, in denen aufgrund schmaler Straßenkorridore auch nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt werden darf. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme werden diese Bereiche aufgenommen und geprüft. Sofern es die Gehwegbreite zulässt, sollen dort Parkflächen unter Inanspruchnahme des Gehweges markiert werden. Dabei ist eine Gehwegrestbreite von 2,00 m einzuhalten. Sollten die Gehwege hierfür zu schmal sein, so wird für diese Bereiche ein separates, individuelles Konzept entwickelt. Von dieser Regelung betroffen wären beispielsweise unter anderem die Wohngebiete Ernet und südlich der Tramplerstraße. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Mats Tilebein Lucia Vogt