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Beschlussvorlage (Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Stuber

Datum: 04.06.2018 Az.:

Drucksache Nr.: 142/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten

19.06.2018

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

zukünftig

Anhörung

öffentlich

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

zukünftig

Anhörung

öffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

zukünftig

Anhörung

öffentlich

Ortschaftsrat Langenwinkel

zukünftig

Anhörung

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

zukünftig

Anhörung

öffentlich

Ortschaftsrat Reichenbach

zukünftig

Anhörung

öffentlich

Ortschaftsrat Sulz

zukünftig

Anhörung

öffentlich

Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten

zukünftig

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

605

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:
Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen

Beschlussvorschlag:
Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten empfiehlt folgende grundsätzliche Vorgehensweise bei der Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen in Lahr:
1. Künftig wird das Parken auf Gehwegen grundsätzlich sanktioniert, sofern es nicht
mittels Markierung oder Beschilderung erlaubt ist.
2. Bei beengten Straßenverhältnissen und bestehendem Parkdruck wird das Parken
auf Gehwegen mit 2 m Gehwegrestbreite zugelassen. Die Erlaubnis erfolgt durch
eine entsprechende Markierung.
3. Sollte dies aufgrund unzureichend breiter Gehwege nicht möglich sein, wird für
diesen Bereich ein individuelles Konzept erstellt.
4. Die Umsetzung erfolgt erst nach Fertigstellung der individuellen Konzepte. Hierüber erfolgt
eine separate Information im Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 142/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Bislang wurde in Lahr das Parken auf Gehwegen geduldet, sofern für Fußgänger noch eine
Restbreite von 1,20 m vorhanden war. Dies stellte einen Kompromiss zwischen dem teils hohen Parkdruck und der Fußgängersicherheit dar.
Durch parkende Fahrzeuge entstehen mittlerweile jedoch zunehmend Situationen, die Fußgänger zwingen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Begegnungsstellen sind oft nicht vorhanden. Gleichzeitig wurde im Zusammenhang mit den durchgeführten Fußverkehrschecks deutlich, dass dem Fußgängerverkehr mehr Komfort eingeräumt werden muss, wenn diese Verkehrsart gefördert werden soll.
Um dies sicherzustellen, soll das Parken auf den Gehwegen künftig generell geahndet werden. Hierbei würde dann lediglich das durchgesetzt werden, was die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bereits enthalten.
Gleichzeitig ist aber zu berücksichtigen, dass es Gebiete mit hohem Parkdruck gibt, in denen
aufgrund schmaler Straßenkorridore auch nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt werden
darf. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme werden diese Bereiche aufgenommen und geprüft.
Sofern es die Gehwegbreite zulässt, sollen dort Parkflächen unter Inanspruchnahme des
Gehweges markiert werden. Dabei ist eine Gehwegrestbreite von 2,00 m einzuhalten.
Sollten die Gehwege hierfür zu schmal sein, so wird für diese Bereiche ein separates, individuelles Konzept entwickelt. Von dieser Regelung betroffen wären beispielsweise unter anderem die Wohngebiete Ernet und südlich der Tramplerstraße.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Mats Tilebein

Lucia Vogt