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Beschlussvorlage (Otto-Hahn-Realschule - Erweiterung zur Ganztagsschule / Umbau im Bestand - Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 (Mittelumschichtung))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Horn

Datum: 22.01.2019 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 29/2019
Ka/AH

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.02.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.02.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Otto-Hahn-Realschule - Erweiterung zur Ganztagsschule / Umbau im Bestand
- Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 (Mittelumschichtung)

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Ausgaben bei der
Finanzposition 2.2210.941000-002 (Otto-Hahn-Realschule - Erweiterung zur Ganztagsschule) in Höhe von 205.000,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine Umschichtung bei der Finanzposition 2.2210.942000-002 (Otto-Hahn-Realschule - bauliche Verbesserungen) in betragsgleicher Höhe von 205.000,-- € zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 29/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Im Jahr 2017 wurde unter der Finanzposition 2.2210.941000-002 (Otto-Hahn-Realschule Erweiterung zur Ganztagsschule) eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2018 in
Höhe von 205.000,-- € aufgenommen. Demnach hätte somit eine Veranschlagung im Haushaltsplan 2018 unter dieser Finanzposition in betragsidentischer Höhe vorgenommen werden
müssen. Tatsächlich erfolgte die Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2018 für diesen Betrag irrtümlich auf der Finanzposition 2.2210.942000-002 (bauliche Verbesserungen). Aus
abrechnungstechnischen Gründen und im Hinblick auf Förderrichtlinien ist eine Mittelumschichtung erforderlich.
Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Ausgaben bei der Finanzposition
2.2210.941000-002 (Otto-Hahn-Realschule - Erweiterung zur Ganztagsschule) in Höhe von
205.000 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine Umschichtung bei der Finanzposition
2.2210.942000-002 (Otto-Hahn-Realschule - bauliche Verbesserungen) in betragsgleicher
Höhe von 205.000,-- € zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Tilman Petters
Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer