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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung - Archäologische Ausgrabung Leopoldstraße - Bericht und weiteres Vorgehen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Gauggel

Datum: 30.01.2019 Az.: - 0691/Ga

Drucksache Nr.: 42/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

13.02.2019

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

25.02.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

--------------

Betreff:

Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung
- Archäologische Ausgrabung Leopoldstraße
- Bericht und weiteres Vorgehen

Beschlussvorschlag:

1. Der öffentlich-rechtlichen Investorenvereinbarung zwischen dem Land BadenWürttemberg und der Stadt Lahr wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe der archäologischen Grabung auf Grundlage der beigefügten Leistungsbeschreibung mit
Leistungsverzeichnis vorzubereiten.
3. Die Verwaltung wird eine Markterkundung vor der Ausschreibung durchführen
und eine Vertreterin des Landesamtes für Denkmalpflege zur Sitzung einladen. Nach Durchführung der Ausschreibung wird der Vergabevorschlag zum
Beschluss vorgelegt.
4. Der Sperrvermerk, der für diese Maßnahme im Haushaltsplan 2019 unter der

Finanzposition 2.8800.950500/999 (Allgemeines Grundvermögen –Bodenordnungsmaßnahmen: Mittelansatz i.H.v. 300.000 €) enthalten ist, wird aufgehoben.

Anlage(n):
- Sondagebericht
- Geophysikalische Prospektion
- Öffentlich-Rechtliche Investorenvereinbarung (Entwurf)
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 42/2019

- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (Entwurf)

Seite - 2 -

Drucksache 42/2019

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Der Gemeinderat hat am 11. Juni 2018 dem Entwurf des Bebauungsplans KLEINFELDNORD, 5. Änderung zugestimmt und den Beschluss zur Offenlage gefasst. Ziel dieser
Bebauungsplanänderung ist die Schaffung von Baurecht auf den Flurstücken 24324/12
und 24324/13. Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH beabsichtigt im Plangebiet geförderten
Mietwohnungsbau (zu 100%) zu verwirklichen.
Das Plangebiet liegt innerhalb des nach § 22 Denkmalschutzgesetz BadenWürttemberg (DSchG) ausgewiesenen Grabungsschutzgebietes „ Lahr-Mauerfeld, römische Siedlung“.
Die im November 2018 durchgeführten, archäologischen Voruntersuchungen haben
aufgezeigt, dass auf der gesamten Fläche Befunde und Funde aus dem römischen Vicus anzutreffen sind. Unterschiedliche römische Großbauten, die zwischen 1950 und
1970 im näheren Umfeld lückenhaft beobachtet werden konnten, lassen vermuten, dass
der Geltungsbereich des Bebauungsplans KLEINFELD-NORD, 5. Änderung im Kernbereich des Vicus liegen könnte. Es ist demnach mit umfangreichen archäologischen Befunden und Funden zu rechnen, die als Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG gelten und
der Erhaltungspflicht nach § 6 DSchG unterfallen.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen:
Die Stadt verzichtet auf eine Bebauung des Grundstücks und beendet das Änderungsverfahren des Bebauungsplans. Somit würde kein Eingriff erfolgen und das Denkmal
wäre weiterhin geschützt.
Wird an der Absicht zur Bebauung festgehalten, dann ist die archäologische Grabung
auf Kosten der Stadt durchzuführen. Im Rahmen der Grabung wird alles dokumentiert,
aufgenommen und konserviert. Handelt es sich um Fundamentstrukturen werden diese
damit zerstört.
Die Verwaltung befürwortet die 2. Möglichkeit. Zum einen gibt es derzeit kein anderes
Grundstück, das unmittelbar für diesen Nutzungszweck zur Verfügung steht. Zum anderen werden durch die Grabung voraussichtlich weitere Erkenntnisse und Funde zum
früheren römischen Leben in Lahr gewonnen werden können.
Nach Abschluss der Grabung kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan in den
Gremien beraten werden und mit Zeitverzögerung die bereits vorliegende Hochbauplanung umgesetzt werden.
Da das Bauvorhaben zu einer Zerstörung geschützter Denkmalschutzsubstanz führen
würde, soll nun vor Beginn der Baumaßnahme eine archäologische Rettungsgrabung
durchgeführt werden. Da das Landesamt für Denkmalpflege aus Personalkapazitätsgründen keine zeitnahe Rettungsgrabung mit eigenem Personal (Amtsgrabung) leisten
kann, soll der Stadt Lahr ermöglicht werden, die Rettungsgrabung durch eine private
Grabungsfirma (Firmengrabung) ausführen zu lassen.
Hierzu wird eine öffentlich-rechtliche Investorenvereinbarung benötigt, um einerseits eine undokumentierte Zerstörung archäologischer Kulturdenkmale nach § 2 DSchG zu
vermeiden und anderseits eine zügige Umsetzung des Bauvorhabens zu ermöglichen.

Drucksache 42/2019

Seite - 4 -

Auf Basis der bisherigen Erkenntnisse erfolgt die Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis durch das Landesamt für Denkmalpflege als Grundlage
für eine Ausschreibung und Vergabe der Firmengrabung seitens der Stadt Lahr.
Die Verwaltung empfiehlt, der öffentlich-rechtlichen Investorenvereinbarung zuzustimmen und schlägt vor, die Ausschreibung und Vergabe der archäologischen Grabung auf
Grundlage der beigefügten Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis vorzubereiten.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem
Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem
§ 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.