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Beschlussvorlage (Ausbau Straße Kanadaring - Vergabe der Straßen- und Pflasterbauarbeiten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Gresbach

Datum: 10.04.2019 Az.: 60/605
Lau/Gr

Drucksache Nr.: 110/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

06.05.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

----------------

Betreff:

Ausbau Straße Kanadaring
- Vergabe der Straßen- und Pflasterbauarbeiten

Beschlussvorschlag:

1. Die Firma Christian Pontiggia Tief-und Straßenbau GmbH & Co. KG aus Waldkirch
wird auf Grund ihres Angebotes vom 26.03.2019 beauftragt, die Straßen- und
Pflasterbauarbeiten für das Los 1 gemeinsam für die Stadt Lahr und der Wohnbau
Stadt Lahr GmbH auszuführen.
Die Auftragssumme beträgt 1.127.105,54 Euro einschl. 19 % MwSt. Der Anteil der
Stadt Lahr am Los 1 beträgt davon 639.631,06 Euro.
Der Anteil der Wohnbau Stadt Lahr GmbH am Los 1 beträgt 487.474,48 Euro. Die
Vergabe dieser Teilleistung beschließt die Wohnbau Lahr GmbH.
2. Das E-Werk Mittelbaden AG & Co.KG aus Lahr wird auf Grund ihres Angebotes
vom 25.03.2019 beauftragt, die Straßenbeleuchtung für das Los 2 auszuführen.
Die Auftragssumme für das Los 2 beträgt 30.929,89 Euro einschl. 19 % MwSt.
Anlage(n):
-Lageplan (Anlage 1.1)
-Lageplan (Anlage 1.2)
-Regelquerschnitt (Anlage 2)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 110/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Im Jahr 2015 wurde ein Teilbereich des Kanadaringes in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“
aufgenommen. Im Sanierungsgebiet Kanadaring geht mit der Modernisierung und Nachverdichtung
eine komplette Umstrukturierung der privaten und öffentlichen Freiflächen einher.
Bereits hergestellt wurde im Jahr 2016 der Kreisverkehr in der Schwarzwaldstraße/Otto-HahnStraße, welcher den Kanadaring im Osten mit der Straße Kanadaring anbindet. Weiterhin fertiggestellt ist die neue Fuß- und Radwegebrücke über die Schutter, welche die Wohnbebauung Kanadaring mit dem Stadtteil Dinglingen verbindet sowie der Schutterplatz mit der Wegeanbindung Kanadaring und Glockengumpen. Des Weiteren wurde im Jahr 2018 die öffentlichen Flächen des Quartiersplatzes mit den Wegeanbindungen von Alt Dinglingen bis zum Bürgerpark der LGS hergestellt.
Mit dem nun bevorstehenden Ausbau der Straße Kanadaring ist die Neuorganisation der PKW Stellplätze ein wichtiger Baustein im Hinblick eines der wesentlichen Sanierungsziele, die Neuordnung
und -gestaltung des Freiraumes. Senkrechtparker entlang der Straße Kanadaring decken hierbei den
Großteil der benötigten Stellplätze ab und können so die Wohnhöfe vom aktuell vorhandenen Parkierungsdruck befreien, die damit dauerhaft den Bewohnern als wertvolles Wohnumfeld zur Verfügung
stehen. Die Stellplatzreihung entlang des Kanadarings wird mit lockeren Baumreihen begleitet. Die
Baumpflanzung erfolgt jedoch separat im Herbst 2020 und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Im Zuge des Straßenausbaues wird die Straßenbeleuchtung erneuert.
Auf Grund der Überschneidungen der öffentlichen Flächen der Stadt Lahr mit den privaten Flächen
der Wohnbau Lahr GmbH wurde die Baumaßnahme gemeinsam mit der Wohnbau Lahr GmbH öffentlich und europaweit ausgeschrieben.
Die Baumaßnahme wurde in 2 Lose ausgeschrieben:
Los 1 beinhaltet den Straßenausbau der Straße Kanadaring mit den öffentlichen Gehwegen und den
privaten Parkplätzen der Wohnbau Lahr GmbH.
Los 2 beinhaltet die Straßenbeleuchtung.
Für das Los 1 haben 8 Firmen an der Submission am 26. März 2019 ein Angebot abgegeben. Eine
Firma musste von der Ausschreibung ausgeschlossen werden, da sie das Angebot manuell abgegeben haben anstelle der geforderten online Abgabe, die für europaweite Ausschreibungen verpflichtend ist. Das Submissionsergebnis für das Los 1 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Los

Angebotsendsumme in € einschl. 19% MwSt

Christian Pontiggia, Elzach

1

1.127.105,54

Bieter 2

1

1.240.222,62

Bieter 3

1

1.403.788,88

Bieter 4

1

1.416.860,78

Bieter 5

1

1.433.348,84

Bieter 6

1

1.485.058,85

Bieter 7

1

1.649.286,49

Firma

Drucksache 110/2019

Seite - 3 -

Für das Los 1 hat die Firma Christian Pontiggia Tief- und Straßenbau GmbH & Co.KG aus Waldkirch
das preisgünstigste Angebot abgegeben. Es wird vorgeschlagen, der Firma Christian Pontiggia den
Auftrag zu erteilen. Die Auftragssumme für das Los 1 beträgt 1.127.105,54 € einschl. 19 % MwSt.
Der Anteil der Stadt Lahr am Los 1 beträgt davon 639.631,06 €.
Der Anteil der Wohnbau Lahr GmbH am Los 1 beträgt 487.474,48 €. Die Vergabe der Bauarbeiten
für die Wohnbau beschließt die Wohnbau Lahr GmbH.
Das Los 2 beinhaltet die Straßenbeleuchtung der Stadt Lahr. Für das Los 2 haben 3 Firmen an der
Submission am 26. März 2019 ein Angebot abgegeben. Das Submissionsergebnis für das Los 2 ist in
der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Los

Angebotsendsumme in € einschl. 19 % MwSt

E-Werk Mittelbaden, Lahr

2

30.929,89

Bieter 2

2

44.362,15

Bieter 3

2

80.347,65

Firma

Für das Los 2 hat das E-Werk Mittelbaden AG & Co.KG aus Lahr das preisgünstigste Angebot abgegeben. Es wird vorgeschlagen, dem E-Werk Mittelbaden den Auftrag zu erteilen. Die Auftragssumme
für das Los 2 beträgt 30.929,89 € einschl. 19 % MwSt.

Mittelverfügung:
Für die Durchführung der Baumaßnahme stehen im Haushaltsplan auf der Haushaltsstelle
2.6150.950100/008 (Sanierungsmaßnahme Kanadaring) Haushaltsmittel zur Verfügung.
Im Sanierungsgebiet Kanadaring wird angestrebt, eine Förderung von 60% der zuwendungsfähigen
Kosten zu erhalten. Diese sind jedoch mit einer Förderobergrenze von 90,- €/m2 gedeckelt.

Ausführungszeitpunkt:
Mit den Bauarbeiten soll Mitte Juni 2019 begonnen werden. Der Fertigstellungstermin ist im April
2020 vorgesehen.

Tilman Petters

Udo Lau

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied
hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.