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Beschlussvorlage (Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Lahr Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: St. Feuerw
Vogt

Datum: 26.03.2019 Az.: StFW/BVS
131.11.83

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

06.05.2019

Drucksache Nr.: 102/2019

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Lahr
- Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg
i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur Wahl
des stellvertretenden Leiters der Abteilung

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für BadenWürttemberg i. V. m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr
der Wahl des Feuerwehrangehörigen Erol Tural zum stellvertretenden Leiter der Abteilung der Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Lahr, zu. Die Zustimmung erfolgt mit
Wirkung ab 01.04.2019 für die Dauer von fünf Jahren.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 102/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr
Stadt Lahr u. a. aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt und der sieben Stadtteile.
Für die einzelnen Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Leiter der Abteilung und dessen
Stellvertreter zu wählen.
Die ehrenamtlich tätigen Leiter der Abteilungen und deren Stellvertreter werden gem. §
8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg von den aktiven Feuerwehrangehörigen in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahlen bedürfen
der Zustimmung des Gemeinderates. In Gemeinden mit Ortschaftsverfassung kann die
Zuständigkeit für die Zustimmung zur Wahl der Leiter der Abteilungen in den Ortschaften nach der Hauptsatzung auch beim Ortschaftsrat liegen; dies ist bei der Stadt
Lahr zutreffend.
Im Rahmen der Jahresabteilungsversammlung der Feuerwehrabteilung Lahr am
22.03.2019 fand die Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung statt.
Wahl des Stellvertretenden Leiters der Abteilung
Als Bewerber stellten sich Erol Tural, Felix Jörger und Andreas Hoppe zur Wahl. Alle 41
stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Der Feuerwehrangehörige Erol Tural wurde mit 36 Stimmen gewählt. Auf den Bewerber Felix Jörger entfiel 1 Stimme und auf den Bewerber Andreas Hoppe 1 Stimme. Auf Enthaltungen fielen
3 Stimmen.
Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg
nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen
Voraussetzungen erfüllt.
Der Gewählte
-

Erol Tural

erfüllt die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen.
Bei Wahlzustimmung beträgt die Amtsdauer des gewählten Feuerwehrangehörigen Erol
Tural fünf Jahre mit Wirkung ab 01.04.2019. Gemäß § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung
der Stadt Lahr vom 28.11.2013 wird der Gewählte vom Oberbürgermeister bestellt.

Dr. Wolfgang G. Müller

Thomas Happersberger