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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung - Ergänzung zum Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Dalm

Datum: 04.10.2019 Az.: - 0685 Da

Drucksache Nr.: 270/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

21.10.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung
- Ergänzung zum Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorschlag:

1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt. Er ist Grundlage für den Abwägungsbeschluss (Beschlussvorlage Nr. 245/2019).
2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch
notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen
Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.

Anlage(n):
- Ergänzender Städtebaulicher Vertrag

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 270/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 22.7.2019 (Drucksachen Nr. 180/2019) konnte der Städtebauliche Vertrag zur Umsetzung der Sozialwohnungsquote und zur Wiederherstellung der Planreife im
Juli/August 2019 von allen Vertragsparteien unterzeichnet werden.
Die Planreife des Bebauungsplanentwurfs HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung vom 4.6.2013
kann nun durch Beschluss der Abwägung (Drucksachen Nr. 245/2019) hergestellt werden. Allerdings
ist bei Durchsicht der Unterlagen festgestellt worden, dass die Festsetzungen zum Lärmschutz im
Hinblick auf das damals angesetzte Lärmschutzniveau heute so nicht mehr erforderlich wären. Grund
hierfür ist die geänderte Planung der Trassenführung des 3. und 4. Gleises parallel an der Autobahn
und nicht wie damals angenommen am bestehenden Gleiskörper innerhalb des Stadtgebietes. Zudem ist eine Lärmsanierung an der bestehenden Bahnstrecke mit der Realisierung von Lärmwänden
erfolgt. Eine Verbesserung der Situation für die Menschen ist erreicht worden. Für eine Aktualisierung
der Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf wäre eine 3. Offenlage erforderlich (mit vorheriger zeitintensiver Einholung eines Lärmgutachtens).
Die Vorhabenträger wünschen eine zügige Bebauung der Grundstücke Flst.Nrn. 22728/7, 22732/5,
22732/8, 22732/9 sowie die Umnutzung des Bestandsgebäudes der ehemaligen St. Johannisdruckerei Flst. Nr. 22728 zu einem Mehrfamilienhaus und sind bereit, die Festsetzungen zum Lärmschutz in
der Fassung des Bebauungsplanentwurfs HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung vom 4.6.2013 zu
akzeptieren und umzusetzen. So kann auf eine aufwändige Neuermittlung der derzeitigen (verbesserten) Lärmsituation verzichtet werden.
Mit Unterzeichnung der beigefügten Ergänzung zum Städtebaulichen Vertrag stimmen die Vorhabenträger den Festsetzungen des Bebauungsplans, insbesondere zum Lärmschutz, in der Fassung der
2. Offenlage zu. Im Rahmen der Abwägung soll es daher – trotz der veränderten Lärmsituation – bei
diesen Festsetzungen zum Lärmschutz verbleiben, da hierdurch dringend erforderlicher Wohnraum
zügiger geschaffen werden kann, das Lärmschutzniveau nochmals verbessert wird und der Lärmkonflikt – auch aufgrund der mit dem beigefügten Vertrag vorliegenden Zustimmung der Eigentümer zu
diesen aufgrund der veränderten Situation vergleichsweise strengen Festsetzungen – auf diese Weise für alle Betroffenen zuverlässig und auf zumutbare Weise gelöst wird. Es soll daher auch auf die
Ermittlung der derzeitigen Lärmsituation verzichtet werden. Mit dem Abwägungsbeschluss und dem
Städtebaulichen Vertrag kann nun die materielle Planreife für den betroffenen Teilbereich (wieder)
hergestellt werden. Eine Genehmigung der Bauanträge nach § 33 BauGB ist, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Baugenehmigungsbehörde, möglich.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Entwurf zum Städtebaulichen Vertrag zuzustimmen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.