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Informationsvorlage (Entschuldungskonzept der Stadt Lahr - aktueller Stand -)

                                    
                                        Information
Amt: 20/201
Dinger

Datum: 30.09.2019

Az.: 201/Dg

Drucksache Nummer:
218/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

21.10.2019

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Entschuldungskonzept der Stadt Lahr
- aktueller Stand -

Mitteilung:

Der Gemeinderat nimmt vom aktuellen Stand des
Entschuldungskonzeptes Kenntnis.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 218/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.07.2014 ein Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 ff. beschlossen (vgl. Beschlussvorlage 145/2014). Kern dieses Konzeption war ein „Zwei-Phasen-Konzept“ bestehend
aus der ersten „Phase der Finanzierung“ und der zweiten „Phase der Entschuldung“.
Dieses Finanzierungs- und Entschuldungskonzept wurde vom Gemeinderat zuletzt in
seiner Sitzung vom 19.12.2016 (vgl. Beschlussvorlage 336/2016) als Finanzierungsund Entschuldungskonzept für die Haushaltsjahre 2017 ff. fortgeschrieben.
Die „Phase der Finanzierung“ galt der Mittelbereitstellung für die Landesgartenschau
Lahr 2018 und für das Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019, welcher sich nunmehr die „Phase der Entschuldung“ anschließt.
Der Teil „Phase der Entschuldung“ der o.g. Konzeption vom 19.12.2016, setzt sich
aus folgenden Bausteinen zusammen:
Zeitraum ab 2020:
 Zielvorgabe: Rückführung der nach der „Phase der Finanzierung“ noch vorhandenen/verbliebenen Neuverschuldung in einem angemessenen Zeitraum mit für den
Haushalt verkraftbaren Ratentilgungen.
 Die konkrete Ausgestaltung dieser Phase, die in Abhängigkeit der tatsächlichen
Höhe der Neuverschuldung und der Vereinbarkeit mit der Leistungsfähigkeit des
Haushalts steht, soll bis spätestens Herbst 2019 durch eine entsprechende
Beschlussfassung des Rates fixiert werden.
 Zielsetzung soll sein, ab dem Jahr 2020 eine jährliche Schuldenrückführung in
Höhe von (mind.) 2,0 Mio. € zu erreichen.
Bis einschließlich dem schlussgerechneten Haushaltsjahr 2018 ist es zu keiner
Netto-Neuverschuldung gekommen. Im Haushaltsplan 2019 ist ein Darlehensbedarf
i.H.v. 11,755 Mio. € bei einer gleichzeitig vorgesehenen Kredittilgung von 2,15 Mio. €
veranschlagt. Eine Darlehensaufnahme ist im Jahr 2019 bislang nicht erfolgt. Es
zeichnet sich ab, dass der Darlehensbedarf für das Jahr 2019 deutlich geringer ausfallen wird als veranschlagt (o.g. 11,755 Mio. €).
Die aktuelle Finanzplanung des Haushaltsplans 2019 sieht für das Finanzplanungsjahr 2020 eine Darlehensneuaufnahme in Höhe von 8,65 Mio. € vor. Gleichzeitig sind
ordentliche Kredittilgungen i.H.v. 2,45 Mio. € zuzüglich einer Sondertilgung i.H.v.
2,0 Mio. € (Teil der „Phase der Entschuldung“) eingeplant.
Für das Jahr 2021 ist laut aktueller Finanzplanung eine Kreditaufnahme i.H.v.
5,72 Mio. € und Kredittilgungen von 4,6 Mio. €, davon 2,0 Mio. € Sondertilgung (Teil
der „Phase der Entschuldung“), vorgesehen.
Die Tilgungen für das Finanzplanungsjahr 2022 sind Höhe von 4,6 Mio. € (davon
2,0 Mio. € Sondertilgung = Teil der „Phase der Entschuldung“) bei einem vorgesehenen Darlehensbedarf von 3,55 Mio. € ausgewiesen.
 Die für das Jahr 2020 geplante Sondertilgung von 2,0 Mio. € soll auch durch den
Einsatz der aus der Abrechnung des 2. Abschnittes des Baugebietes Hosenmatten II im Jahr 2020 erwarteten Einnahmen erreicht werden.

Drucksache 218/2019

Seite - 3 -

Die anstehende Umstellung des Rechnungswesens bei der Stadt Lahr auf das Neue
Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2020 bedingt im
Vergleich zur bisherigen kameralen Haushaltsplanung eine angepasste Ablaufplanung, sowohl inhaltlicher als auch zeitlicher Art. Für den ersten NKHR-Haushalt 2020
der Stadt Lahr wird sich der bisher gelebte Zeitrahmen für dessen Aufstellung nicht
halten lassen.
Es zeichnet sich derzeit ab, dass die Einbringung des ersten NKHRHaushaltsplanentwurfes 2020 in den Gemeinderat frühestens im Frühjahr 2020
stattfinden kann. Nach den erfolgten Vorberatungen in den Gremien schließt sich
dann final die Verabschiedung des Planwerkes 2020 durch den Gemeinderat an. Es
wird daher auch bis ins Frühjahr 2020 dauern, bis in gewohnter Verlässlichkeit Haushalts- und Finanzplanungsdaten vorliegen werden.
Aufgrund dessen beabsichtigt die Verwaltung das Entschuldungskonzept nicht wie
bisher vorgesehen (vgl. o.g. Beschlussvorlage 336/2016) bis spätestens Herbst 2019
durch eine entsprechende Beschlussfassung des Rates zu fixieren, sondern zunächst die Verabschiedung des NKHR-Haushaltes 2020 abzuwarten.
Erst zu diesem Zeitpunkt werden belastbare Daten für das Haushaltsjahr 2020 und
die Finanzplanungsjahre vorliegen, auf denen eine Fortschreibung bzw. Neuausrichtung des Entschuldungskonzeptes aufbauen kann.
Vorgesehen ist, einen entsprechenden Entwurf des Entschuldungskonzeptes in eine
Sitzung der Lenkungsgruppe „Haushaltsstruktur“ im Februar oder März 2020, noch
vor der Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfes 2020 einzubringen.
Bereits jetzt werden Darlehen für die die Zinsbindung endet und bei denen eine
Restschuld besteht so verlängert, dass ab dem Jahr 2020 eine jährliche Schuldrückführung in Höhe von (mind.) 2,0 Mio. € (Teil der „Phase der Entschuldung“) erreicht
werden kann.
Mit dieser Vorgehensweise werden Vorfälligkeitsentschädigungen (Entgelt für die
außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit) gegenüber Kreditinstituten gänzlich vermieden.

Überblick über die Entwicklung der Schulden des Kernhaushaltes
Die Schulden im Kernhaushalt haben sich mit Stand 31.12.1998 von 34.456.884,33 €
um 12.708.697,59 € auf den Stand 31.12.2018 i.H.v. 21.748.186,74 € verringert
(= Verringerung um rd. 37%).
Seit dem Zuschlag für die Austragung der Landesgartenschau Lahr 2018 im Jahr
2009 bis Ende 2018, hat sich der Schuldenstand der Stadt im Kernhaushalt von
25.370.713,91 € um 3.622.527,17 € auf 21.748.186,74 € verringert (= Verringerung
um rd. 14,3%).
Die durchschnittliche Verzinsung der Darlehen der Hauptkasse, hat sich von 5,71%
für das Jahr 1998 auf 2,66% (= Verringerung um 3,05%) für das Jahr 2018 verringert.

Drucksache 218/2019

Seite - 4 -

Aufgrund der Vorgaben des NKHR sind Sonderfinanzierungen im Haushalt abzubilden, da die wirtschaftliche Zurechnung bei der Kommune zu sehen ist. Eine solche
Sonderfinanzierung stellt das sogenannte „Rahmenkonto OST“ (Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das
Flughafenareal) dar. Zum 01.01.2020 ist das „Rahmenkonto OST“ daher in den
Haushalt der Stadt zu übernehmen. Nach derzeitigem Stand wird sich der Schuldenstand des „Rahmenkonto OST“ Ende 2019 auf voraussichtlich ca. 8,3 Mio. € belaufen. Entsprechend wird sich der darzustellende Schuldenstand der Stadt um diesen
Betrag erhöhen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Jürgen Trampert