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Informationsvorlage (Entwicklung der städtischen Finanzen seit 1998)

                                    
                                        Information
Amt: 201
Wurth

Datum: 02.10.2019

Az.: 20/201

Drucksache Nummer:
269/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

21.10.2019

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Entwicklung der städtischen Finanzen seit 1998

Mitteilung:

Der Gemeinderat nimmt von der finanzwirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Lahr in
den vergangenen rund zwei Jahrzehnten Kenntnis.

Anlage(n):

Anlagen 1 bis 11
(auf die Auflistung auf Seite 17 der Vorlage wird verwiesen)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 269/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt „Entschuldungskonzept der Stadt
Lahr“ will die Verwaltung das Thema „Städtische Finanzen“ aufgreifen und den
Gemeinderat über die Finanzentwicklung im Zeitraum von 1998 bis 2018, ergänzt
um das laufende Haushaltsjahr 2019 informieren.
Diese finanzwirtschaftliche Entwicklung umfasst mit dem vorgenannten Zeitraum
insgesamt 21 rechnungstechnisch abgeschlossene Jahre (1998 bis 2018), erweitert
um das laufende Haushaltsjahr 2019. Aus diesem Grund beschränkt sich diese Vorlage auf die wichtigsten Finanzeckdaten bzw. auf einige wesentliche Positionen.

(1) Gesamtbetrachtung / Gesamthaushalt
Die nachfolgende Tabelle zeigt die enorme Entwicklung des Haushaltsvolumens
(Gesamthaushalt = Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) bzw. der jeweiligen
Rechnungsergebnisse seit dem Jahr 1998 auf:

Jahr

1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019

Haushaltsvolumen

Rechnungsergebnis

(Plan)

(Soll)

Euro

Euro

75.067.874
82.931.543
78.350.368
79.145.427
88.720.000
83.185.000
78.945.000
81.580.000
82.200.000
86.740.000
88.750.000
97.135.000
93.450.000
87.015.000
100.770.000
117.065.000
116.430.000
122.810.000
159.850.000
159.650.000
161.190.000
162.200.000

78.878.801
87.647.328
83.551.426
80.226.733
82.995.510
83.500.785
84.364.618
97.606.190
95.443.447
95.901.202
93.807.668
99.124.457
100.206.935
99.065.086
107.325.128
127.151.686
123.476.318
135.962.079
151.357.337
178.201.602
170.432.960

Anm.: alle in den Tabellen, Anlagen und nachfolgenden Textausführungen bezifferten Beträge der
Jahre 1998 bis 2001 sind von DM in Euro umgerechnet.

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Grafische Darstellung Entwickl. HHVolumen
170.000.000
160.000.000
150.000.000
140.000.000
130.000.000
120.000.000
110.000.000
100.000.000
90.000.000
80.000.000
70.000.000

Ein Vergleich der beiden (Rand-)Jahre 2018 und 1998 mit einer rd.
2,2-fachen Steigerung des Haushaltsvolumens bzw. Rechnungsergebnisses verdeutlicht eindrucksvoll die stetige Finanzentwicklung.
Der Haushaltsplan 1998 musste vom Gemeinderat mit einer negativen Zuführung
vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von rd. 2,0 Mio. € (4 Mio.
DM) verabschiedet werden.
Damit waren die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, ein finanzieller Spielraum für
eine dynamische Stadtentwicklung war nicht vorhanden. Städtische Konjunkturimpulse konnten mangels einer Investitionskraft nicht gesetzt werden.
Im Gegensatz hierzu hat der Haushaltsplan 2018 eine Zuführung vom Verwaltungsan den Vermögenshaushalt in Höhe von 10,37 Mio. € ausgewiesen. Nach dem
Rechnungsergebnis 2018 ist die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe
von rd. 19,35 Mio. € und einer Netto-Investitionsrate von über 17,5 Mio. € abgerechnet worden.
Für Stadtentwicklungs- bzw. Investitionsmaßnahmen weist die Jahresrechnung
2018 ein Ausgabenvolumen von rd. 29,3 Mio. € aus.
Die Bevölkerungszahl hat sich von knapp 42.000 im Jahr 1998 auf rd. 47.000 im
Jahr 2018 erhöht, somit ein Zuwachs um etwa 5.000 Einwohner/innen
(= + 12 %). Die Entwicklung der Einwohnerzahl kann der Anlage 1 entnommen
werden.
Im Betrachtungszeitraum standen viele schwierige Situationen und Herausforderungen zur Bewältigung an. So mussten beispielsweise in den Jahren 2003 und
2009/2010 zwei Rezessionen verkraftet werden. Daneben galt es auch, den Zuzug
einer großen Zahl neuer Bürger/innen erfolgreich zu gestalten und nicht zuletzt große Anstrengungen zu unternehmen, um die Folgen der Konversion für die Stadt positiv wirken zu lassen.

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Trotz dieser nicht immer einfachen Rahmenbedingungen bzw. im Weiteren als städtebauliche Reaktion auf die gestellten Anforderungen sind in der Zeitspanne von
1998 bis 2018 größenordnungsmäßig etwa 275 Mio. € in das Vermögen der Stadt
investiert worden.
Diese enormen Investitionstätigkeiten für die Gesamtentwicklung der Stadt und ihres Gemeinwesens sind dabei durchgängig ohne das Eingehen einer Neuverschuldung umgesetzt worden.
Gleichzeitig sind die Kämmereischulden ausgehend vom Schuldenstand zum
31.12.1998 in Höhe von rd. 34,4 Mio. € um rd. 12,7 Mio. € auf rd. 21,7 Mio. € mit
Stand zum 31.12.2018 reduziert und daneben dem Rahmenkonto Ost bis Ende
2018 Sondertilgungen von rd. 5 Mio. € zugeführt worden.
Die ab dem Jahr 1998 mit einer Summe von etwa 275 Mio. € bezifferten investiven
Maßnahmen lassen sich in die Kategorien „Baumaßnahmen“ mit rd. 130 Mio. €, „Investitionsförderungsmaßnahmen“ mit rd. 92 Mio. € und „Vermögenserwerbe“ mit rd.
53 Mio. € einteilen.
Die Investitionsschwerpunkte stellen sich für die nachstehenden Maßnahmenbereiche wie folgt dar:
- Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen mit rd. 61 Mio. €
(Erweiterungs-/Verbesserungsmaßnahmen, Ganztagesschulen, Schaffung von Kita-Plätzen)

- Alten- und Pflegeeinrichtungen mit rd. 5 Mio. €
(Erweiterungs-/Verbesserungsmaßnahmen, u.a. Spital -Wohnen und Pflege-)

- Straßenbau-/Erschließungsmaßnahmen mit rd. 36 Mio. €
(Innerstädtischer Tangentenring, Ausbau Rathausplatz, Radwegebau, usw., Erschließung von
Baugebieten, z.B. Oberer Schießrain, Hosenmatten II, Breitacker Nord, Heubühl, Kähnermatt)

- Stadtsanierungsmaßnahmen mit rd. 28 Mio. €
(Sanierungsgebiete Innenstadt Südwest, Nördliche Altstadt, Kanadaring, u.a.)

- Abwasserbeseitigung mit rd. 37 Mio. €
(Kanalbaumaßnahmen, Erneuerung Pumpwerksanlagen, u.a.)

- Landesgartenschau + Zukunftsinvestitionsprogramm mit rd. 61 Mio. €
..(Parkanlagen, See, Brücke, Kindertagesstätte, Sporthallenkomplex, u.a.)

Auch im Bereich der städtischen Beteiligungen sind investive Mittel in beachtlicher
Höhe aufgebracht worden, wie z.B. die Erhöhung des Stammkapitals der Wohnbau
Stadt Lahr GmbH (ehem. Städt. Wohnungsbau GmbH Lahr) in Höhe von über 5,1
Mio. € (10 Mio. DM), die im Zusammenhang mit dem Erwerb von 599 ehemaligen
Kanadierwohnungen durch die Gesellschaft stand. Hiervon sind rd. 3,5 Mio. € im
Betrachtungszeitraum eingebracht worden.

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Für zusätzliche wohnwirtschaftliche Maßnahmen der Wohnbau Stadt Lahr GmbH
im Kanadaring sieht der aktuelle Haushaltsplan 2019 für die Finanzplanungsjahre
2020 bis 2022 weitere Kapitalaufstockungen bei der städtischen Gesellschaft in
Gesamthöhe von 1,8 Mio. € vor.
Auch für die Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal Ost sind erhebliche Mittelbedarfe notwendig geworden. So sind neben den bereits erwähnten Zuführungen an das Rahmenkonto Ost in Höhe von rd. 5 Mio. € bis Ende 2018 auch
Finanzmittel für Instandhaltungen auf dem Ostareal und für Zinsübernahmen in zusammengeführter Höhe von nochmals rd. 5 Mio. € geleistet worden.
In den Betrachtungszeitraum fällt auch der Erwerb Flugbetriebsflächen auf dem
Flughafengelände, für welchen im Jahr 2013 ein Kaufpreis von rd. 3,6 Mio. € zu entrichten war.
Unter Einrechnung der für das Jahr 2019 planmäßig vorgesehenen Investitionsmaßnahmen nähert sich die Gesamtinvestitionssumme der Marke von etwa
300 Mio. €.
Zur Verstetigung bzw. Verbesserung der Einnahmesituation sind vom Gemeinderat
in den letzten rd. zwei Jahrzehnten eine Vielzahl an Beschlüssen gefasst worden.
So sind neben den Ratsentscheidungen im Gebühren- und Entgeltbereich insbesondere die in den Jahren ab 2009 gefassten Steuerbeschlüsse hervorzuheben,
wie zum Beispiel die Hebesatzanpassungen bei der Gewerbesteuer und der
Grundsteuer B (hierzu wird auf die ergänzenden Ausführungen unter der Position
„Steuerbeschlüsse“ auf Seite 9 und 10 verwiesen).
Vor dem Hintergrund der Vorhaben nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr
2019 und hier insbesondere bezogen auf den vorgesehenen Neubau eines Sporthallenkomplexes im Bürgerpark und der seinerzeit damit im Zusammenhang stehenden Neuverschuldung hat der Gemeinderat am 28.07.2014 ein engmaschiges
und in sich stringentes Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 ff. -aufbauend auf einem „Zwei-Phasen-Modell“, bestehend aus der
ersten „Phase der Finanzierung“ und der zweiten „Phase der Entschuldung“beschlossen.
Im Zuge der Gremiumsberatung ist auch wiederholt der Finanzierungshintergrund
für die LGS dargelegt und die Einschätzung der Verwaltung wiedergegeben worden, wonach davon ausgegangen werden könne, den Kernbereich der LGS
(Parkdaueranlagen mit See und Brücke) ohne neue Schulden finanzieren zu können. Erstmals wurde der Haushaltsplan 2015 nach den Konzeptvorgaben aufgestellt und verabschiedet.
Im Rahmen der Haushaltsgenehmigungen für die Haushaltsjahre ab 2015 hat das
Regierungspräsidium Freiburg das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept
durchgängig positiv aufgenommen und bewertet. Gleichzeitig hat die Aufsichtsbehörde das Konzept mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit der nachfolgenden
Haushaltsjahre als besonders bedeutsamer und richtungsweisender Baustein hervorgehoben und mit der Erwartung einer konsequenten Umsetzung und Einhaltung
verknüpft.
Im weiteren Verlauf der jährlichen Haushaltsplanungen hat sich eine Fortschreibungsnotwendigkeit für das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept ergeben,
welcher der Gemeinderat mit Beschlussfassung vom 19.12.2016 nachgekommen
ist. Kernpunkt war bzw. ist weiterhin das „Zwei-Phasen-Modell“.

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Als Zielvorgabe sieht die fortgeschriebene Konzeptfassung für die „Entschuldungsphase“ (= zweite Phase) eine Deckelung der auszuweisenden Neuverschuldung auf
maximal 17,2 Mio. € (= früherer Stand gem. Haushaltsplan 2015 mit Finanzplanung
bis 2018) und ab dem Jahr 2020 eine Rückführung der (nach der ersten Phase)
noch vorhandenen Neuverschuldung von mindestens 2 Mio. € pro Jahr vor.
Wie bereits erwähnt ist es unter Einbeziehung des aktuell schlussgerechneten Jahres 2018 zu keiner Neuverschuldung gekommen. Die Kämmereischulden sind
demnach trotz des immensen Investitionsvolumens und insbesondere der Maßnahmen für die Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm
2019 nicht angestiegen, vielmehr konnten diese mit Stand zum 31.12.2018 auf rd.
21,7 Mio. € reduziert werden, was im Vergleich zum Schuldenstand 31.12.1998 einer Entschuldung von rd. 12,7 Mio. € entspricht.
Im Betrachtungszeitraum haben vier Klausurtagungen des Gemeinderats mit grundlegenden Ausrichtungen bzw. richtungsweisenden Abstimmungen und Empfehlungen stattgefunden, die sich auch auf die Gestaltung des städtischen Finanzbereichs
prägend ausgewirkt haben bzw. auswirken:
- im Jahr 2000 in Erstein
- im Jahr 2005 in Windenreute
- im Jahr 2008 in Lahr (Freizeithof Langenhard)
- im Jahr 2015 in Lahr (Rathausgebäude Stadtteil Reichenbach).
Die erste Klausur in Erstein legte die vielzitierte Netto-Neuverschuldung „Null“ als
Empfehlung fest und benannte ansonsten weitere Entwicklungsthemen grundsätzlich auf übergeordneter Ebene. Das sog. „Ersteiner Papier“ sollte künftig die Rahmensetzung für die jährlichen Haushaltsberatungen und die mittelfristige Finanzplanung darstellen.
Demgegenüber hat die Windenreuter Klausur konkrete Projekte definiert und teilweise bereits mit einem Kostenrahmen versehen auf die folgenden Jahre nach A-,
B- und C-Kategorien verteilt. Zum bekanntesten Ergebnis der Klausurtagung in
Windenreute wurde die Schwerpunktsetzung auf den Bildungsbereich mit der Entwicklung der Ganztagesschulen.
Die Klausur auf dem Langenhard war durch eine Reihe von vorangegangenen
Grundsatzbeschlüssen, die Investitionsmittel für die nächsten Jahre bereits in erheblichen Umfang gebunden hatten, gekennzeichnet. Ungeachtet dessen gelang
es, Schwerpunkte für die Arbeit der nächsten Jahre zu setzen, sowohl durch die
Benennung übergeordneter Handlungsfelder als auch in der Priorisierung konkreter
Aufgabenbereiche. Die Klausur mündete schließlich in die sog. „Langenharder Perspektiven“, u.a. mit den Entwicklungsschwerpunkten „Stärkung der Innenstadt“ und
„Entwicklung des Flughafen- und des Kasernenareals“.
Die letzte Gemeinderatsklausur fand im Jahr 2015 im Stadtteil Reichenbach statt.
Der Klausurinhalt stellte schwerpunktmäßig auf die Finanzierungsbetrachtungen für
die Landesgartenschau 2018 (LGS) einschließlich flankierender Maßnahmen
(z.B. Umbau Bahnhofsvorplatz, Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring), das Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 erweitert um sonstige investive Maßnahmen
(z.B. Umbau/Erweiterung der Friedrichschule zur Ganztagesschule, Ausbauoptionen im Bereich der Kinderbetreuung, Ausbau der Ortsmitte Kuhbach) ab.

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Aufbauend auf die finanzielle Ausgangslage im Jahr 2015 ist in der Klausurtagung
die finanzwirtschaftliche Entwicklung in den Folgejahren unter Berücksichtigung der
vorgenannten Maßnahmenpakte (LGS, Zukunftsinvestitionsprogramm, etc.) und deren Finanzierbarkeit aufgezeigt und eine Erhöhung der Neuverschuldung um ca.
10,5 Mio. € prognostiziert worden.
Dabei ist das vom Rat im Jahr 2014 beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept als Baustein einbezogen worden.
Anknüpfend an die „Ersteiner Empfehlung“ kann zusammenfassend festgehalten
werden, dass es im Zeitraum von 1998 bis 2018 nicht nur zu keiner NettoNeuverschuldung gekommen ist, sondern dass im gleichen Zeitraum eine Rückführung der Kämmereischulden (= Entschuldung) von etwa 12,7 Mio. € erfolgte.

(2) Entwicklung Verwaltungshaushalt (Vergleich 2018 vs. 1998)
(Darstellung einzelner Bereiche/Positionen)

(a) Ausgabenseite:
 Soziale Sicherung
Der Sozialetat hat sich im Zeitraum von 1998 bis 2018 mehr als verdreifacht, von
rd. 6,6 Mio. € auf rd. 22,4 Mio. €. Hervorzuheben ist die Entwicklung der laufenden
Kinderbetreuungskosten, die sich von rd. 4,5 Mio. € im Jahr 1998 auf rd. 17,5 Mio. €
im Jahr 2018 erhöht und sich damit nahezu vervierfacht haben. Zu erwähnen ist
hier aber auch der seit dem Jahr 2012 greifende „Pakt für Familien mit Kindern“ mit
spürbar höheren laufenden Zuweisungen des Landes an die Kommunen für die
Kleinkindbetreuung.
 Schulen
Die Entwicklung der Ausgaben für den laufenden Schulbetrieb zeigt im Vergleich
der Jahre 2018 zu 1998 einen Ausgabenzuwachs von über 6 Mio. € auf (1998: rd.
4,3 Mio. €; 2018: rd. 10,4 Mio. €).
 Kulturpflege
Das Kulturbudget hat sich im Vergleichszeitraum von rd. 460.000 € auf über 1,7
Mio. € erhöht und sich damit nahezu vervierfacht. So sind beispielsweise die
schlussgerechneten Ausgaben für den Bereich „Theater und Konzerte“ von rd.
310.000 € im Jahr 1998 auf rd. 580.000 € im Jahr 2018 angestiegen.
Für „Museen, Sammlungen und Ausstellungen“ ist für den laufenden Betrieb bezogen auf die beiden Vergleichsjahre ein Ausgabenzuwachs von rd. 145.000 € (1998)
auf rd. 600.000 € (2018) zu verzeichnen. Der Anstieg ist dabei u.a. auf die Inbetriebnahme des neuen Stadtgeschichtlichen Museums zurückzuführen.

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 Personalkosten
Die Personalausgaben (Hauptkasse) haben sich im Jahr 1998 auf rd. 20,2 Mio. €
(hier noch inkl. den Aufwendungen für die Beschäftigten der Bereiche Bauhof,
Stadtgärtnerei, Friedhof und Stadtwald in Höhe von rd. 2,8 Mio. €) und nach entsprechender Bereinigung (für Vergleichszwecke) auf rd. 17,4 Mio. € belaufen.
Bis zum Jahr 2018 haben sich die Ausgaben für den Personalsektor (Hauptkasse)
unter Berücksichtigung, dass seit dem 01.01.2000 die früheren Betriebe Bauhof,
Stadtgärtnerei und Friedhof im Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL)
geführt werden und dass ab dem 01.01.2003 auch der Stadtwald organisatorisch
dem BGL angegliedert worden ist, auf rd. 32,7 Mio. € und somit um das rd. 1,9fache erhöht. Im Weiteren wird auf die Anlage 2 (Personalausgaben) verwiesen.
Die Personalkosten sind im Betrachtungszeitraum kontinuierlich angestiegen (mit
Ausnahme des Jahres 2000 infolge der organisatorischen Zuordnung der früheren
Bereiche Bauhof, Stadtgärtnerei und Friedhof zum Eigenbetrieb BGL), was teilweise auf die Tarif- und Besoldungserhöhungen, aber auch auf die Schaffung von zusätzlichen Stellen beispielsweise aufgrund der umfangreichen baulichen Tätigkeiten, auch im Zusammenhang mit der Landesgartenschau oder der Übernahme und
den Ausbau von Aufgaben im Kinderbetreuungsbereich zurückzuführen ist.
Das Verhältnis der Personalausgaben zu den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes liegt für das Rechnungsjahr 2018 bei rd. 23 % im Gegensatz zum Jahr
1998 mit rd. 29 %.
Die Vergleichszahl des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg für die Personalkosten bei den kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse 20.000 bis
50.000 Einwohner/innen weist für das Jahr 2018 einen Betrag von 717 € je Einwohner aus.
Unter Ansetzung der entsprechenden Daten der Stadt Lahr (Personalausgaben und
Einwohnerzahl 2018) errechnet sich ein Durchschnittswert von 702 € je Einwohner.
Damit liegen die Personalausgaben der Stadt Lahr pro Einwohner/in im Jahr 2018
unter dem Landesdurchschnitt.
 Sachkosten
Die sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen haben sich im Jahr 1998
auf rd. 18,5 Mio. € belaufen. Für das Jahr 2018 sind diese Aufwendungen in Höhe
von rd. 38,1 Mio. € schlussgerechnet worden und haben sich somit mehr als verdoppelt.
Davon sind für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen rd. 1,9
Mio. € im Jahr 1998 verausgabt worden. Demgegenüber stehen rd. 6,8 Mio. € im
Jahr 2018 und damit mehr als das 3,5-fache an Ausgaben.
Beispielhaft hervorgehoben werden kann hier das seit dem Jahr 2014 greifende
Schulsanierungsprogramm, das eine Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen bis zum Jahr 2024 mit einem Gesamtausgabevolumen in einer Größenordnung von über 29 Mio. € vorsieht. In diesem Kontext stehend sind die Förderprogramme des Bundes und Landes für die Sanierung von kommunalen Schulgebäuden zu erwähnen. Hier liegen derzeit Bewilligungsbescheide zu Gunsten der
Stadt in kumulierter Förderhöhe von bis zu rd. 10 Mio. € vor (inkl. Zuwendungsbescheide im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz Plus“).

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Die Anlage 3 zeigt den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Jahre
2018 und 1998 in aufgeschlüsselter Form analog der kameralen Gruppierung auf.
 Kreditzinsen
Für die sog. „Kämmereischulden“ sind im Jahr 2018 Zinsausgaben in Höhe von rd.
600.000 € aufgebracht worden. Im Jahr 1998 waren hier noch Kreditzinszahlungen
in Höhe von rd. 1,9 Mio. € zu leisten. Der deutliche Rückgang der Zinsbelastung
basiert insbesondere auf der stetigen Rückführung der Verschuldung im Betrachtungszeitraum um rd. 12,7 Mio. € auf rd. 21,7 Mio. € (Stand zum 31.12.2018) sowie
auf die günstige Entwicklung der Zinssätze.

(b) Einnahmenseite:
 Realsteuern
Das Realsteueraufkommen (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) hat sich mit einem Betrag von rd. 41,3 Mio. € im Jahr 2018 im Vergleich zum Jahr 1998 mit rd.
23,8 Mio. € um rd. das 1,7-fache erhöht.
Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich im Jahr 2018 auf rd. 33,4 Mio. € summiert und sind damit im Vergleich zum Jahr 1998 (rd. 19,6 Mio. €) um rd. 13,8 Mio.
€ angestiegen (+ 70 %).
Das Aufkommen der Grundsteuer B hat sich fast verdoppelt von rd. 4,1 Mio. € im
Jahr 1998 auf rd. 7,9 Mio. € im Jahr 2018.
Die Einnahmesteigerungen gehen auf verschiedenartige Ursachen zurück, wie z.B.
auf die konjunkturellen Rahmenbedingungen, die Anzahl zu veranlagender Betriebe
und Grundstücke, aber auch auf beschlossene Hebesatzänderungen (hierzu wird
ergänzend auf die Position „Steuerbeschlüsse“ verwiesen).
Die Entwicklung der Einnahmen aus den Realsteuern im Zeitraum ab 1998 kann
der Anlage 4 entnommen werden.
 Vergnügungssteuer
Im Rechnungsjahr 2018 konnten Einnahmen aus der Vergnügungssteuer in Höhe
von rd. 2,2 Mio. € realisiert werden und damit fast das 12-fache zum Vergleichsjahr
1998 mit rd. 190.000 €. Bezüglich der Steuersatzentwicklung wird auf die nachfolgende Position „Steuerbeschlüsse“ verwiesen.
 Steuerbeschlüsse
Zur Sicherung der Haushaltswirtschaft hat der Gemeinderat in den Jahren 2009,
2010, 2016 und 2017 mehrere Beschlüsse für Hebe- bzw. Steuersatzänderungen
gefasst.

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Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der städtischen Hebesätze
(Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B) bzw. Steuersätze (Vergnügungssteuer) auf:
Gewerbesteuer:

1980 – 2010:
ab 2011:

350 v.H.
390 v.H.

Grundsteuer A:

1994 – 2009:
ab 2011:

330 v.H.
390 v.H.

Grundsteuer B:

1994 – 2009:
2010:
2011:
ab 2017:

330 v.H.
360 v.H.
390 v.H.
420 v.H.

Vergnügungssteuer:

2008 – 2010:
2011 – 2016:
2017:
ab 2018:

9 % Bruttokasse
15 % Bruttokasse
18 % Bruttokasse
20 % Bruttokasse

 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Nach dem Rechnungsergebnis 2018 stellt der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit verbuchten Einnahmen in Höhe von rd. 18,9 Mio. € nach der Gewerbesteuer (rd. 33,4 Mio. €) und den Schlüsselzuweisungen (rd. 28,9 Mio. €) die dritthöchste Einnahmequelle des Verwaltungshaushaltes 2018 dar.
Im Jahr 1998 sind hier Einnahmen in Höhe von rd. 11 Mio. € verbucht worden.
Die Schlüsselzahl als Grundlage der Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt.
Turnusgemäß ist im Jahr 2017 die (letzte) Neufestsetzung der Schlüsselzahl für
den Zeitraum 2018 bis 2020 erfolgt.
Diese Neufestsetzung hat eine neue Schlüsselzahl für die Stadt Lahr von
0,0029018 ergeben. Damit hat sich die Schlüsselzahl für die Stadt Lahr erstmals
seit dem Jahr 2003 wieder erhöht (= + 0,0000647 gegenüber der vorangegangenen
Festsetzung im Jahr 2014 für den Zeitraum 2015 bis 2017).
Daraus kann eine wichtige Strukturaussage über Lahr abgeleitet und als ein Indiz
gewertet werden, dass die einkommensrelevante Steuerkraft von Lahr sich besser
entwickelt hat als im Landesdurchschnitt.
Die aktuelle Schlüsselzahl für die Stadt Lahr, die für die Jahre 2018 bis 2020 gültig
ist, basiert auf der Einkommensteuer-Statistik des Jahres 2013 und somit noch auf
einer Datengrundlage vor einkommensteuerrelevanten Veränderungen wie z.B.
dem Ausbau des Baugebietes Hosenmatten II (1. und 2. Bauabschnitt) oder der
Ansiedlung von Unternehmen/Betrieben, wie z.B. im Lahrer Westen mit der Schaffung von entsprechenden Arbeitsplätzen.

Drucksache 269/2019

Seite - 11 -

Die Entwicklung der Schlüsselzahl der Stadt Lahr kann der Anlage 5, die Entwicklung des Gesamtaufkommens des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer einschließlich des Anteils der Stadt Lahr (jeweils Spitzabrechnung) der Anlage 6 entnommen werden.
 Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichgesetzes (FAG):
Die Einnahmen aus den FAG-Zuweisungen (u.a. Schlüsselzuweisungen, Kommunale Investitionspauschale, Familienleistungsausgleich) sind im Jahr 2018 in Höhe
von knapp 35 Mio. € verbucht worden. Für das Jahr 1998 hatte die Jahresrechnung
einen Betrag rd. 8,5 Mio. € ausgewiesen. Der größte Anteil an den FAG-Einnahmen
entfällt auf die Schlüsselzuweisungen. Diese haben sich im Jahr 2018 auf rd. 28,9
Mio. € und im Jahr 1998 auf rd. 7,1 Mio. € belaufen.
Die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen seit dem Jahr 1998 kann der Anlage 7
entnommen werden.
 Vergleich Steuern, Zuweisungen und Umlagen 2018 vs. 1998
Die Anlage 8 zeigt einen Vergleich der Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen
mit Umlagenbereinigung (Gewerbesteuer-, Finanzausgleichs-, Kreisumlage) auf.
Danach summieren sich die Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen für das Jahr
2018 auf über 102 Mio. € (im Vergleich1998: rd. 45,2 Mio. €), die abzuführenden
Umlagen für 2018 auf etwa 38,5 Mio. € (1998: rd. 22,7 Mio. €), so dass sich für das
Jahr 2018 ein bereinigtes Aufkommen an Steuern und Finanzzuweisungen von nahezu 63,6 Mio. € ergibt. Damit liegt dieses um etwa 41 Mio. € über dem entsprechenden Vergleichswert für 1998 (rd. 22,6 Mio. €).
 Steuerkraftzahlen
Eindrucksvoll stellt sich auch die Entwicklung der für den Finanzausgleich maßgeblichen Steuerkraftzahlen der Stadt Lahr, die aus den Ergebnissen der jeweils zweitvorangegangen Jahre ermittelt werden, dar:
2018:

1998:

Steuerkraftmesszahl:*

38.119.583 €

25.366.852 €

Steuerkraftsumme:**

65.051.585 €

34.652.658 €

*Steuerkraftmesszahl = Grundsteuer A und B plus Gewerbesteuer (jeweils umgerechnet auf den landeseinheitlichen Hebesatz) minus Gewerbesteuerumlage plus
Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer plus Familienleistungsausgleich; eine Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen
**Steuerkraftsumme = Steuerkraftmesszahl plus Schlüsselzuweisungen; eine Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Finanzausgleichs- und Kreisumlage

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(c) Entwicklung der Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt
Der Anlage 9 kann entnommen werden, dass sich im dargestellten Zeitraum
(Rechnungsergebnisse 1998 bis 2018 bzw. 2019) kein klares Entwicklungsbild der
Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt aufzeigt, da die
Auswirkungen des Finanzausgleichs und der Steuereinnahmen einhergehend mit
den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen deutlich spürbar werden.
Die Zusammenstellung zeigt auf, dass die Zuführung vom Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt lediglich in den Krisenjahren 2003 und 2009 nicht die gesetzliche Mindestzuführung erreicht hat.
Im Zeitraum von 1998 bis 2018 (21 Jahre) addieren sich die Zuführungsraten an
den Vermögenshaushalt (Rechnungsergebnisse) auf insgesamt rd. 184,4 Mio.
Euro.
Abzüglich der in diesem Zeitraum aufsummierten Mindestzuführungen von rd. 40,6
Mio. Euro ergibt sich eine saldierte (Gesamt-)Netto-Investitionsrate von rd. 143,8
Mio. Euro als Eigenmittelfinanzierung für Investitionen. Dies entspricht einem jahresdurchschnittlichen Betrag von rd. 6,8 Mio. Euro.

(3) Entwicklung Vermögenshaushalt (Vergleich 2018 vs. 1998)
(Darstellung einzelner Bereiche/Positionen)

(a) Ausgabenseite:
 Vermögenserwerb
Im Rechnungsjahr 2018 haben sich die Ausgaben für den Vermögenserwerb (bewegliches und unbewegliches Anlagevermögen, u.a. Grundstückserwerb und Beteiligungen) auf rd. 1,7 Mio. € belaufen (davon rd. 530.000 € für den Grunderwerb).
Im Jahr 1998 sind Mittel für den Vermögenserwerb in Höhe von rd. 3,7 Mio. € aufgebracht worden. Davon entfielen rd. 435.000 € auf eine Kapitalaufstockung zu
Gunsten der Wohnbau Stadt Lahr GmbH (ehemals Städtische Wohnungsbaugesellschaft) und rd. 2,4 Mio. € auf den Grunderwerb.
Ein Zahlenvergleich ist beim Vermögenserwerb nur bedingt aussagekräftig, da dieser Parameter maßgeblich von den Ausgaben für den Grunderwerb bestimmt wird.
 Baumaßnahmen
Für Baumaßnahmen (= Hoch-, Tief- und Grünmaßnahmen) hat die Jahresrechnung
1998 Gesamtausgaben in Höhe von etwa 3,3 Mio. € ausgewiesen. Demgegenüber
sind im Rechnungsjahr 2018 Ausgaben in Höhe rd. 8,2 Mio. € und damit mehr als
das 2,5-fache geleistet worden.

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Von den Gesamtausgaben 2018 entfielen u.a. rd. 1,7 Mio. € auf investive Maßnahmen an den Schulen, über 1 Mio. € auf Maßnahmen für die Kinderbetreuungseinrichtungen, rd. 0,9 Mio. € auf Maßnahmen für öffentliche Grünanlagen und über 2,6
Mio. € auf Straßenbaumaßnahmen.
 Investitionsförderungsmaßnahmen
An Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen Dritter sind im Jahr 2018 knapp
19,5 Mio. € aufgebracht worden. Hiervon entfallen etwa 17,7 Mio. € auf die Zuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH.
Im Jahr 1998 sind für Investitionsförderungsmaßnahmen lediglich rd. 50.000 € aufgebracht worden.

(b) Einnahmenseite:
Neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt (2018: rd. 19,4 Mio. €; 1998: rd. 3,7
Mio. €) sind die jeweiligen vermögenswirksamen Ausgaben in den beiden Vergleichsjahren wie folgt finanziert worden:
 Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagevermögen und Beiträge
Für das Jahr 2018 haben sich die entsprechenden Einnahmen auf rd. 1,4 Mio. €
und für das Jahr 1998 auf rd. 2,2 Mio. € belaufen.
 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
Die Zuweisungen und Zuschüsse für städtische Investitionen beliefen sich im Jahr
2018 auf rd. 3,3 Mio. € und im Jahr 1998 auf rd. 0,9 Mio. €.
 Entnahme aus allg. Rücklage
Zum (ergebnisbezogenen) Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2018 ist der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von rd. 7,1 Mio. € entnommen worden. Eine
Rücklagenentnahme war im Haushaltsplan 2018 nicht veranschlagt. Unter Einsatz
dieser Rücklagenmittel sowie der Ergebnisverbesserung 2018 ist es möglich geworden, die im Haushaltsplan 2018 in Höhe von rd. 9,1 Mio. € veranschlagte Kreditermächtigung nicht in Anspruch nehmen zu müssen und daneben auf die planmäßig vorgesehene Rückführung der gemeindlichen Darlehen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr und Bau- und Gartenbetrieb Lahr an den Kernhaushalt in
Höhe von rd. 6,8 Mio. € zu verzichten.
Im Jahr 1998 ist eine Entnahme auf der allgemeinen Rücklage in Höhe von rd. 0,6
Mio. € realisiert worden.

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 Kreditaufnahme
Wie bereits zuvor ausgeführt, ist im 2018 keine Kreditaufnahme erfolgt. Die Jahresrechnung 1998 hat hier eine Darlehensaufnahme von rd. 0,8 Mio. € ausgewiesen.

(4) Entwicklung der Schulden
Der Anlage 10 kann die Schuldenentwicklung ab dem Jahr 1998 (Kernhaushalt)
entnommen werden. Die Zusammenstellung zeigt auf, dass es seit Ende 1998 zu
keiner Netto-Neuverschuldung gekommen ist und veranschaulicht darüber hinaus
die Entschuldung von rd. 12,7 Mio. €.

(5) Entwicklung der allgemeinen Rücklage
Wie sich die allgemeine Rücklage im Betrachtungszeitraum entwickelt hat, zeigt die
Anlage 11 auf. Danach belief sich der (Gesamt-)Rücklagenbestand zum
31.12.1998 auf ca. 6 Mio. € und im Vergleich hierzu zum 31.12.2018 auf etwa 11,7
Mio. €.
Im Zeitraum von 1998 bis 2018 sind der allgemeinen Rücklage Mittel in Höhe von
rd. 34,4 Mio. € zugeführt und etwa 29,3 Mio. € entnommen worden.
Von den Rücklagenzuführungen entfallen rd. 7,6 Mio. € auf zweckgebundene Zuführungen für das Rahmenkonto Ost zum teilweisen Ausgleich eines Finanzierungsdefizits, finanziert aus entsprechenden Grundstückserlösen.
Bei den verbleibenden rd. 26,8 Mio. € an Rücklagenzuführungen handelt es sich um
ergebnisbezogene Zuführungsmittel.
Weitere zweckgebundene Rücklagenbestandteile entfallen auf Sondertilgungen
(„Schweizer Darlehen“) und eine Glasschadenrisikoreserve.
Ausgehend vom Rücklagenbestand zum 31.12.2018 in Höhe von rd. 11,7 Mio. €
verbleibt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestrücklage von ca. 2,4 Mio.
€ und der gebundenen Rücklagenmittel in Höhe von zusammen von rd. 8 Mio. € ein
einsetzbarer Rücklagenbestand von knapp 1,3 Mio. €.

(6) Laufendes Haushaltsjahr 2019
Der Haushaltsplan 2019 umfasst ein Gesamtvolumen von 162,2 Mio. €, davon entfallen 136,46 Mio. € auf den Verwaltungshaushalt und 25,74 Mio. € auf den Vermögenshaushalt. Im Planwerk 2019 ist eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2,885 Mio. € veranschlagt.
Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist ein Darlehensbedarf in Höhe von
11,755 Mio. € bei geplanten ordentlichen Tilgungsleistungen von 2,15 Mio. € ausgewiesen. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist planmäßig nicht vorgesehen.
Für den Investitionsbereich (Baumaßnahmen, Investitionszuschüsse an Dritte) sieht
der Plan 2019 eine Ausgabenvolumen in Höhe von etwa 20,6 Mio. € vor.

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Neben den Planansätzen 2019 stehen im lfd. Jahr noch Haushaltsausgabereste
aus dem Jahr 2018 in Gesamthöhe von knapp 21,1 Mio. € zur Verfügung.
In die Sitzung des Gemeinderats am 22.07.2019 ist der Bericht über die Haushaltsentwicklung 2019 mit Stand vom 05.07.2019 eingebracht worden. Als Ergebnis hat
der Halbjahresbericht eine Verbesserung für den Gesamthaushalt 2019 gegenüber
der Planung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. 2,5 Mio. € mit der Erwartung von weiteren Veränderungen bis zum Jahresende 2019 ausgewiesen
Aufgrund der weiterhin guten Kassenliquidität ist eine Darlehensneuaufnahme bis
zum heutigen Stand nicht erfolgt.
Das tatsächliche Rechnungsergebnis 2019 wird sehr massiv von einem einmaligen
Sondereffekt beeinflusst werden.
Hierbei handelt es sich um die gesonderten Auswirkungen bezogen auf die Thematik „Haushaltsreste“ im Zuge der Umstellung auf den Neue Kommunale Haushaltsund Rechnungswesen (NKHR) bei der Stadt Lahr zum 01.01.2020.
Im Rahmen der NKHR-Einführung zum Jahresbeginn 2020 wird es weder rechtlich
noch technisch möglich sein, Haushaltsreste für das Jahr 2019 zu bilden. Insofern
wird das (tatsächliche) Jahresergebnis 2019 hierdurch maßgeblich bestimmt werden.
Insbesondere für diejenigen Maßnahmen, die im Jahr 2020 fortzusetzen bzw. abzuschließen sind, wird sich die Notwendigkeit ergeben, den Mittelbedarf im Folgejahr
anstelle von Haushaltsresten 2019 über Mittelneuveranschlagungen im Haushaltplan 2020 abzusichern.
Aus diesem Grund wird das Rechnungsergebnis 2019 nicht isoliert, sondern im
Kontext mit den vorgenannten Mittelneuveranschlagungen im Plan 2020 und somit
folglich ein einer Zweijahresbetrachtung einzuordnen und zu bewerten sein.

Zusammenfassung
Im Betrachtungszeitraum ab 1998 und damit in einer Spanne von mehr zwei Jahrzehnten hat sich die finanzwirtschaftliche Situation der Stadt Lahr eindrucksvoll und
nachhaltig positiv entwickelt.
In dieser Zeit ist ein immenses Investitionsvolumen von etwa 275 Mio. € (bis Ende
2018) bzw. von knapp 300 Mio. € (inkl. 2019) umgesetzt worden. Der Mitteleinsatz
erfolgte für vielfältige und stadtentwicklungsfördernde Maßnahmen, wie zum Beispiel für den Bildungs- und Kinderbetreuungsbereich, für Senioren, für den Umweltbereich, für Infrastruktur- und Wohnungsbaumaßnahmen sowie für Sport- und Freizeiteinrichtungen, die in der Folge auch zur erfolgreichen Bewältigung der Konversions- der Integrationsaufgaben beigetragen haben.
Als Investitionsschwerpunkte der letzten fünf Jahre lassen sich die Maßnahmen für
die Landesgartenschau 2018 und des Zukunftsinvestitionsprogramms Lahr 2019
einschließlich flankierender Investitionen (Bahnhof bzw. Bahnhofsvorplatz, Kanadaring, Stadtgeschichtliches Museum) hervorheben.

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In vielen Gremiumsberatungen ab dem Jahr 2014 ist wiederholt der Finanzierungshintergrund für die Landesgartenschau 2018 einschließlich dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 dargelegt und die Einschätzung der Verwaltung wiedergegeben worden, wonach davon ausgegangen werden könne, den Kernbereich der
LGS (Parkdaueranlagen mit See und Brücke) ohne neue Schulden finanzieren zu
können.
Einschließlich dem zuletzt erstellten Jahresabschluss für 2018 kann festgehalten
werden, dass die Stadt die enormen Investitionstätigkeiten (einschließlich der Maßnahmen für die Landesgartenschau 2018 und nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019) trotz zweier Rezessionen nicht nur ohne das Eingehen einer
Neuverschuldung, sondern unter gleichzeitiger Reduzierung der Kämmereischulden
um rd.12,7 Mio. € leisten konnte. Darüber hinaus sind auch Zuführungen in Form
von Sondertilgungen an das Rahmenkonto Ost in Höhe von etwa 5 Mio. € erbracht
worden.
Als sehr wichtige Bausteine für diese positive Entwicklung ist einerseits die im
Rahmen der Ersteiner Gemeinderatsklausur im Jahr 2000 formulierte Empfehlung
„Netto-Neuverschuldung Null“ und andererseits das vom Gemeinderat im Jahr 2014
beschlossene und Ende 2016 fortgeschriebene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept mit engmaschigen und stringenten finanzwirtschaftlichen Vorgaben für die
jährlichen Haushaltsplanungen und deren Vollzug zu sehen
Die städtische Steuerkraft ist mit Steuereinnahmen von über 67 Mio. € im Jahr 2018
auf eine enorme Summe angestiegen. Als Grundlage hierfür sind die guten und
stabilen konjunkturellen Rahmenbedingungen, aber auch die in den Jahren ab 2009
gefassten Steuerbeschlüsse zu sehen.
Einzubeziehen ist hier auch die mit Wirkung ab 2018 geltende neue Schlüsselzahl
der Stadt Lahr für die Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer,
welche sich seit 15 Jahren erstmals wieder erhöht hat. Daraus lässt sich ableiten,
dass die einkommensrelevante Steuerkraft von Lahr sich besser entwickelt hat als
im Landesdurchschnitt.
Die Umsetzung der vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahmenpakte, die teilweise auch auf neuen gesetzlichen Aufgabenstellungen fußten (z.B. Ausbau der
Kleinkinderbetreuung mit zusätzlichem Personalbedarf) machte es erforderlich, die
Personalkapazitäten nach und nach anzupassen. Trotz des stetigen Anstiegs der
Aufwendungen für den Personalsektor liegen die städtischen Personalausgaben
pro Einwohner/in im Jahr 2018 unter dem Landesdurchschnitt.
Die immense Entwicklung der städtischen Finanzdaten in den vergangenen mehr
als zwei Jahresdekaden ist eindrucksvoll und zeigt in allen Handlungsfeldern eine
stetige Dynamik auf Basis einer haushaltswirtschaftlichen Solidität auf.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer

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Anlagen:
Anlage 1:

Entwicklung der Einwohnerzahlen

Anlage 2:

Personalkostenentwicklung ab 1998

Anlage 3:

Entwicklung sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Anlage 4:

Entwicklung Realsteueraufkommen

Anlage 5:

Entwicklung Schlüsselzahl für den Gemeindeanteil
an der Einkommenssteuer

Anlage 6:

Entwicklung Aufkommen Einkommenssteuer

Anlage 7:

Entwicklung Schlüsselzahl und Kopfbetrag

Anlage 8:

Entwicklung Steuern von 1998 bis 2018

Anlage 9:

Entwicklung der Zuführungsrate

Anlage 10: Entwicklung Schulden des Kernhaushalts
Anlage 11: Entwicklung allgemeine Rücklage