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Beschlussvorlage (Dienstleistungsvertrag Güterverkehrsterminal)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: OB Büro
Siegele

Datum: 26.02.2019 Az.:

Drucksache Nr.: 66/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

20.05.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

03.06.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

20

30

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Dienstleistungsvertrag Güterverkehrsterminal

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages (DLV) zwischen der Stadt Lahr und der IGZ GmbH zur Übertragung der Aufgaben zur Schaffung der Rahmenbedingungen für ein Güterverkehrsterminal (GVT) zu.

Anlage(n):
Anlage_DLV_GVT

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 66/2019

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Begründung:

I.

Ausgangslage

Die am 28. Januar 2016 vom Bundestag beschlossene autobahnparallele Trassierung der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Riegel bietet die Möglichkeit im Bereich des Flughafenareals Lahr,
zwischen der Bundesautobahn A5 und dem Zweckverbandsgelände IGP ein Güterverkehrsterminal
(GVT) zu errichten.
Die Realisierung eines GVTs wurde bereits am 10.11.2014 vom Gemeinderat als grundsätzliches
Ziel befürwortet und am 15.10.2018 von der Stadt Lahr im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses erneut als verbindliches Entwicklungs- und Planungsziel erklärt.
Darüber hinaus ist die Flächenentwicklung zwischen Zweckverbandsareal und BAB 5 auch als Teil
der Gesamtentwicklung des startkLahr-Areals zu sehen. In diesem Zusammenhang haben am
26.11.2018 die IGZ-Gesellschafter beschlossen, die Realisierung eines GVTs entsprechend des
Entwicklungsauftrages der IGZ GmbH zu befördern und anzustreben.
Sowohl die IGZ GmbH als auch die Stadt Lahr erklärten sich in der Gesellschafterversammlung vom
26.11.2018 bzw. in der Gemeinderatsitzung vom 15.10.2018 damit einverstanden, dass zwischen
den o.g. Parteien ein Dienstleistungsvertrag zur Übertragung der Aufgaben zur Schaffung der Rahmenbedingungen für ein GVT auf Basis der in den Sitzungsvorlagen benannten Eckpunkte geschlossen wird.

II. Dienstleistungsvertrag zwischen Stadt Lahr und IGZ GmbH
1. Vorteile eines DLV zur Übertragung von Aufgaben
Beim Thema multimodaler Verkehr arbeiten die Stadt Lahr und die IGZ GmbH schon immer sehr eng
zusammen. Die IGZ GmbH übernahm und übernimmt in Abstimmung mit der Stadt Lahr weitgehend
die Bearbeitung dieser Aufgaben, sei es als Sub-Partnerin bei CODE24, als Dienstleisterin für das
ERFLS-Projekt oder als Koordinierungsstelle für das GVT allgemein. Daher besteht auch weiterhin
die Absicht, gemeinsam den Weg Richtung GVT weiterzugehen und das Projekt weiter voranzubringen.
Die Etablierung eines Güterverkehrsterminals dient der weiteren Entwicklung hin zu einem Gewerbeund Industriezentrum und entspricht somit dem Gesellschaftszweck der IGZ GmbH. Sie ist zuständig
für die Entwicklung des Flughafengeländes und kann hierzu sämtliche Maßnahmen ergreifen, die zur
Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich sind.
Insofern erfolgt die Einbindung der IGZ GmbH auch als zentrale Entwicklungsgesellschaft für das
Areal. Dies ermöglicht zugleich eine direkte Einbindung in die gesamte Flächenentwicklungspolitik für
die gewerblich-industriellen Flächen des Zweckverbandes und der Stadt Lahr.
Überdies verfügt die IGZ GmbH über ein breites und wirksames Netzwerk, bestehend aus dem Bereich Logistik und Mobilität, Unternehmen, Verbänden, Regierungsvertretern und sonstigen Interessensgruppen. Dieses Kommunikationsnetzwerk auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene
soll weiter ausgebaut und intensiviert werden.

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Aus Effizienzgründen wird vorgeschlagen, dass die IGZ GmbH die im Rahmen der Schaffung der
Rahmenbedingungen für ein GVT anstehenden Aufgaben per Dienstleistungsvertrag (DLV) von der
Stadt Lahr übernimmt. Wenn sich die Konditionen ändern sollen, muss auch der DLV angepasst
werden.

2. Regelungen des DLV
Laufzeit
Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt rückwirkend zum 01.01.2019 und ist unbefristet. Die Kündigung
kann mit einer Frist von einem Jahr zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen.
Vergütung der Dienstleistung
Die Stadt vergütet der IGZ GmbH für die Aufgabenwahrnehmung einen Kostenansatz in Höhe von €
30.000 p.a.. Der Betrag umfasst in etwa 50% einer bereits vorhandenen Stelle, die bislang über das
ERFLS-Projekt schon von der Stadt Lahr finanziert worden ist, sowie anteilige Raum-, Verwaltungsund Reisekosten der IGZ GmbH.
Die Unterstützung der IGZ GmbH bei der Umsetzung eines GVTs ist als Teil des Entwicklungsauftrages der IGZ GmbH zu verstehen. Insoweit erfolgt keine weitere Kostenerstattung, bspw. für Kosten
des Geschäftsführers.
Neu entstandene Verpflichtungen schließt die IGZ GmbH nach Abstimmung mit der Stadt Lahr in eigenem Namen auf Kosten der Stadt Lahr ab. Auftragsvergaben an Dritte werden der IGZ GmbH im
Rahmen des dafür vorgesehenen städtischen Haushaltbudgets erstattet.
Information und Einbindung
Die laufende Information über alle grundsätzlichen und/oder bedeutenden Entwicklungen und Entscheidungen wird von der IGZ GmbH sichergestellt (siehe § 3 Informations- und Mitwirkungspflichten
DLV).
Die seitens der Stadt Lahr im Rahmen des Projektes ERFLS eingerichtete Arbeitsgruppe wird auch
für die weitere Entwicklung des Güterverkehrsterminals fortgeführt werden. Diese wird weiterhin geschäftsführend von der IGZ GmbH geleitet werden.
Projektentwicklungsgesellschaft
Die Prüfung und Umsetzung eines GVTs erfordert eine zentrale und fachliche Steuerung, welche an
eine zu gründende Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) übertragen werden soll, die den Gesamtprozess hin zu einem GVT koordiniert.
Zu Beginn kann die PEG auch zu 100% eine städtische Tochtergesellschaft sein. Aufgaben, die sich
aus dem operativen Geschäft der PEG ergeben, sollen auf die IGZ GmbH übertragen werden.
Sonstiges
In der Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH am 20.02.2019 hat Oberbürgermeister Dr. Müller
dem Dienstleistungsvertrag vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates zugestimmt.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Tilman Petters
Bürgermeister

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